Ukraine: Letzte Chance auf WBS für Geflüchtete aus der Ukraine in Berlin
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist erforderlich, um ggfls eine Wohnung im Sozialen Wohnungsbau anmieten zu können. Bundeseinheitlich sind dazu die Regelungen des Wohnraumförderungsgesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes. Aufgrund er konkreten Umsetzung in Berlin ist für UkrainerInnen ein Antrag bis Ende März 2024 (vorerst) letztmalig möglich. Abgesehen von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgern gibt es für Ausländer … Weiterlesen