Podcast: Ausführlich: Ruanda, Albanien oder sonstwo? Asylverfahren in Drittstaaten. Gespräch mit Prof. Dr. Pauline Endres de Oliveira

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Ruanda, Albanien, Ghana, Irgendwo – Hauptsache nicht in der EU oder gar in Deutschland: Die Diskussion über Asylerfahren in Drittstaaten nimmt Fahrt auf. Ob das überhaupt geht, welche rechtlichen Bedingungen gelten, welche Hindernisse es gibt und welche Grenzen, das besprechen wir mit Prof. Dr. Pauline Endres de Oliveira.

Pauline Endres de Oliveira ist Professorin für Recht und Migration an der Humboldt-Universität Berlin. Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Paris studiert Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Migrationsrecht für das UNHCR in Berlin tätig. Forschung in Oxford und Kopenhagen, Dissertation zu sicheren Zugangswegen in die EU („Safe Access to Asylum in Europe“). Pauline Endres de Oliveira ist Mitglied im Netzwerk Migrationsrecht und im Netzwerk Fluchtforschung.

Podcast-Folge

Einführung

Seit 2020 wird auf EU-Ebene nach neuen Regelungen im Asylbereich gerungen. Die damals vorgelegten Vorschläge wurden seinerzeit noch von allen demokratischen Parteien im Bundestag vehement abgelehnt. Nun sind sie – mit einigen eher kleineren – Veränderungen offenbar nicht nur diskussionsfähig, sondern sogar umsetzungsfähig. 

Wesentliche Idee: Asylverfahren sollen an den Außengrenzen der EU torgeprüft werden, nur Menschen nach einer solchen positiven Vorprüfung sollen in die EU einreisen dürfen, um dann das Asylverfahren durchzuführen. Und dies soll zunächst gelten für Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote unter 20%. 

Dazu wird seit Sommer 2023 in Deutschland von der Union darüber diskutiert, Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen und dann feste Kontingente aufzunehmen. 

Die Ministerpräsidentenkonferenz im Mai beschäftigte sich bereits weit überwiegend mit der EU-Asylpolitik. Bei der Konferenz im November wurde beschlossen, dass die Bundesregierung einen Prüfauftrag erhält, ob Asylverfahren in Drittstaaten durchführbar sind. 

Ruanda

Im April 2022 schloss Grossbritannien einen Vertrag mit Ruanda. Alle irregulär Eingereisten sollten zur Durchführung ihres Asylverfahrens nach Ruanda geflogen werden. 

Im Sommer 2022 sollte der erste Flieger abheben. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) untersagte genau dies. 

Im November 2023 entscheid der britische supreme court ebenfalls, dass das Abkommen mit Ruanda nicht den notwendigen Standards entspreche und Menschenrechte verletze. 

Im Dezember 2023 schloss die britische Regierung daraufhin ein neues Abkommen mit Ruanda. 

Albanien

Italien schloss mit Albanien einen Vertrag, um aufgegriffene Bootsflüchtlinge nach Albanien zu bringen und dort das Asylverfahren durchzuführen. Die Durchführung dieser Asylverfahren wollte Italien selbst übernehmen. 

Das albanische Verfassungsgericht stoppte auch dieses abkommen vor wenigen Tagen. 

CDU & Jens Spahn

Im neuen Entwurf des Grundsatzprogramms der CDU wurde nun das Drittstaatenkonzept als alleiniger Weg zu Asyl in Europa festgeschrieben. Jeder sog. irreguläre Asylsuchende soll danach in einen Drittstaat gebracht werden, um dort das Verfahren durchzuführen. 

Während die CDU noch davon ausgeht, anerkannte AsylbewerberInnen danach nach Europa zu holen, möchte Herr Spahn die Menschen auch nach Anerkennung gleich in besagtem Drittstaat belassen. 

Links zu ausführlichen Berichten und Wertungen

Mediendienst Integration

https://mediendienst-integration.de/artikel/strenge-regeln-fuer-asylverfahren-in-drittstaaten.html

Sachverständigenrat für Migration

LTO

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/supreme-court-ruanda-london-parlamentsgesetz-asylverfahren-drittlaender/

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/supreme-court-london-ruanda-deal-britische-regierung-asylverfahren-ausland/

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-stoppt-abschiebeflug-nach-ruanda-regierung-england-grossbritannien-will-anfechten/

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/london-ruanda-migrantion-abschiebung-asyl-flugzeug-grobritannien-high-court/

Evaluation EU 2018 zu Asylverfahren in Drittstaaten

https://www.statewatch.org/media/documents/news/2018/jul/eu-council-com-paper-disembarkation-options.pdf

Verfassungsblog

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