Seenotrettung: Verfahren gegen Crew der JUVENTA eingestellt

Keiner hat es wirklich mehr auf dem Schirm, aber bis heute wird Seenotrettung kriminalisiert. Jetzt wurde nach über 2 Jahren das Verfahren gegen die Crew der JUVENTA in Italien eingestellt. 

Heute hat das Gericht von Trapani alle Anschuldigungen gegen die vier Seenotretter*innen, die im IUVENTA-Prozess angeklagt waren, fallen gelassen. Insgesamt 2 Jahre dauerte die Vorverhandlung mit der Anhörung von 40 Beteiligten. Zum Schluss gab sogar die Staatsanwaltschaft auf und beantragte, das Verfahren einzustellen. 

Bis zu 20 Jahre war das Strafmass, das den Angeklagten drohte. 

Hintergrund

Nach jahrelangen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Trapani am 10. März 2021 Anklage gegen 21 Seenotretterinnen und -retter der Organisationen Jugend rettet, Save the Children und Ärzte ohne Grenzen erhoben, darunter die vier Deutschen Kathrin Schmidt, Dariush Beigui, Sascha Girke und Uli Tröder – alle waren in verschiedenen leitenden Funktionen auf der Iuventa aktiv, etwa als Kapitän, Fahrer der Rettungsboote oder Head of Mission. Ursprünglich richteten sich die Ermittlungen noch gegen sechs weitere Crewmitglieder, diese Verfahren wurden jedoch eingestellt. Jetzt hat das Gericht diese Entscheidung auch für die übrigen Verfahren getroffen – nach zweijährigen Vorverhandlungen und über 40 Anhörungen.

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Wesentliche Vorwürfe waren „Beihilfe zur illegalen Migration“ aufgrund eines Dekretes der italienischen Regierung von 1998. Auf dieser Grundlage wurde das Schiff „IUVENTA“ seinerzeit an der Westküste Siziliens in Trapani festgesetzt. 

Derzeit sind noch weitere Verfahren gegen andere Crews anhängig, obwohl es bisher nicht keine Verurteilungen auf diesen Grundlagen gab. 

PM Juventa / Jugend rettet

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