Weisung der Bundesagentur an die Jobcenter für Anträge von Geflüchteten aus der Ukraine nach § 24 AufenthG

. Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Weisung veröffentlicht, die auf einzelne Fragen und Konstellationen zum Wechsel und zur Antragstellung beim Jobcenter enthält, die bundesweit so gelten. Auf eine Regelung zur Anerkennung von Ersatzbescheinigungen zur Fiktionsbescheinigung durch Ausländerbehörden und deren … Weiterlesen …

Ukraine: Neue (Ersatz)Fiktionsbescheinigung vom LEA Berlin stellt Leistungsbezug nach SGB ab 01.06. sicher

. Der Wechsel von Leistungen nach dem AsylbLG nach denen des SGB zum 01.06. setzt voraus, dass eine Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt ODER eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde UND mindestens der Eintrag im Ausländerzentralregister-Register (AZR) erfolgt ist, wenn es noch keine erkennungsdienstliche … Weiterlesen …

Leistungschaos in Berlin: Beim Wechsel von den Sozialämtern zu den Jobcentern droht Chaos & Leistungslosigkeit

Leistungs-Chaos in Berlin Beim Wechsel von Menschen aus der Ukraine von den Sozialämtern zu den Jobcentern zum 01.06. droht Chaos und Leistungslosigkeit.  Zum 01.06. können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unter bestimmten Bedingungen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom … Weiterlesen …

Ukraine: Antwort der Allianz ukrainischer Organisationen auf den offenen Brief in der Emma

In der „Emma“ erschien ein „Offener Brief von 28 Intellektuellen und KünstlerInnen an Olaf Scholz“. Die Berliner Organisationen der Ukrainer:innen haben sich im März zur Allianz der ukrainischen Organisationen zusammen geschlossen. Die Allianz ukrainischer Organisationen hat nun diesen 28 Menschen … Weiterlesen …

Ukraine: Schulung für Unterstützer:innen: Aktuelle rechtliche Themen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Welches Aufenthaltsrecht bekommen Geflüchtete aus derUkraine? Welche Leistungen gibt es? Wo kann und wann kannich diese beantragen? Wie erfolgt die Registrierung? Die Veranstaltung verschafft einen aktuellen Überblick zu denWegen und Verfahren in Berlin. Auch Möglichkeiten fürsogenannte Drittstaatler werden besprochen. Wann? … Weiterlesen …

Ukraine: Bis 31.08. visumfreie Einreise & erlaubter Aufenthalt. Ab 01.06. Wechsel aus AsylbLG ins SGB

. Gestern und heute gab es zwei wesentliche Beschlüsse, die für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutsam sind. 1. Wird die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung verlängert. Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist damit bis 31.08. möglich. 2. Ab 01.06. soll der Leistungskreis von AsylbLG auf das … Weiterlesen …

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