Ukraine: Online-Antrag Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis § 24 AufenthG für Berlin

Wie schon wiederholt dargestellt und darauf hingewiesen, besteht bei Geflüchteten aus der Ukraine das Problem, dass die in Deutschland ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG in weiten Teilen nur bis zum 04.03.2024 befristet sind. 

Hintergrund ist, dass der EU-Ratsbeschluss zur Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustromrichtlinie“) nur bis zum 04.03.2024 gilt und derzeit noch nicht klar ist, ob und wenn ja, wann eine Verlängerung durch den europäischen Rat erfolgen wird. Dies ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass Aufenthaltserlaubnisse nach dieser Richtlinie dann verlängert werden könnten. 

Denkbar ist auch, dass es auf nationaler Ebene, also durch das Bundesministerium des Innern (BMI), eine Verordnung geben könnte, die die automatische Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse zur Folge hätte. 

All diese Fragen sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt weder beantwortbar noch gelöst. 

Dies führt Stand heute dazu, dass bundesweit die Ausländerbehörden zum 04.03.2024 mit bis zu 1 Mio. auslaufenden Aufenthaltserlaubnissen konfrontiert würden, die die Verwaltungen komplett zum Erliegen bringen würden, wenn sie dies nicht schon heute sind.

Online-Registrierung für Berlin

Für Berlin gibt es nun ab sofort die Regelung, dass man sich online für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis registrieren kann und diese Registrierung in jedem Fall die Fortgeltung der bestehenden Aufenthaltserlaubnis bewirkt, auch wenn das Gültigkeitsdatum überschritten wird. 

Dies ist alleine schon deshalb wichtig, weil die tatsächliche Verlängerung bestehender Aufenthaltserlaubnisse z.B. nach einem verlängernden Ratsbeschluss für alle InhaberInnen kaum zum 04.03.2024 zu schaffen wäre. 

Die folgenden informationen stammen vom Landesamt für Einwanderung (LEA Berlin) und gelten nur für Berlin:

Verfahrensablauf

1. Stellen Sie den Online-Antrag “Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine verlängern“.

  • Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus weiter gültig bleibt. Auch Ihre Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit bleibt gültig.
  • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.

2. Wenn Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, erhalten Sie rechtzeitig vor dem 04.03.2024 Informationen zum weiteren Verfahren. Wegen der sehr hohen Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine, wird es einige Zeit dauern, bis Sie informiert werden.

  • Entweder wird Ihre Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert
  • oder Sie erhalten einen Termin zur Vorsprache beim Landesamt für Einwanderung.

3. Sollten Sie einen Termin zur Vorsprache erhalten, bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen mit.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum vorübergehenden Schutz
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wurde die Aufenthaltserlaubnis durch eine andere Ausländerbehörde erteilt und mit der Auflage versehen, den Wohnsitz im Bereich der anderen Ausländerbehörde zu nehmen, müssen Sie die Verlängerung bei der anderen Ausländerbehörde beantragen. 
  • ggf. Termin zur Vorsprache
    Wenn Sie den Online-Antrag auf die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, erhalten Sie, wenn nötig, einen Termin zur Vorsprache beim LEA per E-Mail. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG
    ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus weiter gültig bleibt. Auch Ihre Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit bleibt gültig.
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Terminbestätigung
    • Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).
  • Bescheinigung über Ihren Online-Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG
    • Bei Stellung des Online-Antrags wurde Ihnen ein PDF angezeigt. Bringen Sie bitte das PDF zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund 

Gebühren

Falls ein Reiseausweis ausgestellt werden muss:

  • 60,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 38,00 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 14,00 Euro: Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Link zum LEA Berlin

10 Gedanken zu „Ukraine: Online-Antrag Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis § 24 AufenthG für Berlin“

  1. Hallo,
    ich beziehe mich auf die neue Info des LEA vom 20.12.23, dass keine neuen Dokumente ausgestellt werden, sondern die Aufenthaltstitel automatisch verlängert werden. Es steht dort außerdem, dass die Grenzbehörden der Schengener Mitgliedsstaaten darüber informiert seien.
    Können Sie vielleicht beantworten, was dann ist, wenn man in die Ukraine reisen will und dann wieder nach Deutschland zurückkommen will?
    Kann man aus der Ukraine wieder ausreisen wenn das Gültigkeitsdatum auf dem Dokument abgelaufen ist?
    Vielen lieben Dank im Voraus!

    Antworten
    • Das soll so lt BMI und auch LEA funktionieren. Aber es ist nicht auszuschließen, dass es auch gelegentlich Probleme geben kann. Tatsächlich wird aber eben real nichts mehr verlängert, sondern gilt weiter

      Antworten

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