Auf der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz haben die Ministerpräsidentinnen und -Präsidenten weitere Details zur Bezahlkarte vereinbart. Wesentlich ist dabei die Einigung auf eine Bargeldobergrenze von einheitlich 50€ für Erwachsene. Während Bremen und Thüringen über eine Protokollnotiz auf einen Bargeld-Korridor von 50€ bis 120€ verweisen, lehnt Rheinland-Pfalz über eine Notiz einen starren Betrag ab.
In Berlin steht die schwarz-rote Koalition vermutlich vor einem größeren Streit zu diesem Thema, da der Regierende Bürgermeister Wegner (CDU) dem Betrag von 50€ zustimmte und dies ohnehin schon immer so forderte, lehnt die zuständige Senatorin Kiziltepe (SPD) bisher xgrundsätzlich Bargeldbegrenzungen ab und hat hierbei auch die SPD Berlin im Rücken, die auf dem Parteitag im Mai dies ebenso beschlossen hatte.
Gestern wurde hierzu auch im Abgeordnetenhaus über zwei ähnliche Anträge von den Fraktionen die Linke und Bündnis90/Die Grünen diskutiert, die beide zunächst in den zuständigen Ausschuss verwiesen wurden.
Die Argumentation zur Einführung einer Bezahlkarte beruht im Wesentlichen auf den folgenden Argumenten:
- Unterbindung von Überweisungen in Heimatländer, um die Bezahlung von Schleppern zu unterbinden
- Reduzierung von Migration nach Deutschland
- Verwaltungsvereinfachung
Alle drei Punkte sind entweder zumindest sehr kritisch zu beurteilen oder sind erkennbar unbelegt.
Zu den Überweisungen gibt es eine Antwort des Berliner Senats auf die Anfrage 19/18720, in der dieser einerseits keine Kenntnis über die Zahlen erklärt und andererseits die Spielräume ohnehin als äußerst gering einschätzt.
In diesem Kontext sei darauf verwiesen, dass die maximalen Leistungen für Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen bei 204 € liegen, was schon alleine für diesen geringen Spielraum spricht.
Zudem verweisen wir auch alle Darstellungen dazu in unserem Beitrag vom April 2024 dazu, in dem auch eine ausführliche Studie des Berliner Instituts für Migrationsforschung verlinkt ist.
In Ergänzung spricht zwar im ersten Blick etwas für eine Verwaltungsvereinfachung, weil man natürlich größeren logistischen Aufwand für Bargeld erspart. Auf den zweiten Blick wird es jedoch deutlich komplizierter und verwaltungstechnisch auch zu einem großen Boomerang, weil man eben auch ich jede Leistung mit einer Karte bezahlen kann. Weder Handyverträge, noch Strom oder Gas und auch Anwälte sind damit bezahlbar. Hier müßten also von den Leistungsbehörden jeweils einzelne Freigaben zur Überweisung eingerichtet werden.
Die MPK-Beschlüsse sind letztlich natürlich nicht bindend für eine Landesregierung, aber dennoch erscheint es zunächst zweifelhaft, dass tatsächlich einzelne Länder hier ausscheren, wenn damit zumindest das gedankliche Risiko verbunden wäre, dass Asylsuchende dann verstärkt versuchen würden, in Bundesländer zu kommen, die keine oder eine höhere Bargeld-Grenze haben. , selbst wenn sich dies ohnehin über die Verteilung in Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel wieder ausgleichen würde.
Mit einer Einführung der Bezahlkarte ist erst nach Ablauf des Vergabeverfahrens zu rechnen. Dies mag offenbar im 4. Quartal 2024 oder auch erst 2025 dann der Fall sein. Es bleibt abzuwarten, ob sich der harte Populismus in der Migrationspolitik nach den dann ja entschiedenen Wahlen in den drei ostdeutschen Bundesländern noch aufrecht erhalten lässt, um mit gigantischen Scheinlösungen – wenn sie denn so kommen – geringe Kleinsteffekte zu erzielen.