Ukraine: Kriterien für Verteilung nach Berlin
Geflüchtete aus der Urkraine werden nach § 24 AufenthG innerhalb von Deutschland verteilt. Nach dem Königsteiner Schlüssel als Verteilungsmaßstab werden dann rd. 5,2 % aller Geflüchteten nach Berlin verteilt. Neben der rein prozentualen Verteilung gibt es inzwischen eine Reihe von Gründen, … Weiterlesen …