Ukraine: Europäischer Rat verlängert Vorübergehenden Schutz bis 04.03.2025
Geflüchtete aus der Ukraine werden in der EU bis 04.03.2025 vorübergehenden Schutz behalten. Der europäische Rat beschloss am Donnerstag die Verlängerung der sog. Massenzustromrichtlinie bis zum letztmöglichen Datum 04.03.2025. Die Richtlinie sieht ohne Asylverfahren und individuelle Prüfung eine EU-weite ein wesentlichen Elementen gleichlaufende Anerkennung von geflüchteten aus der Ukraine vor. Die Verlängerung der Gültigkeit der … Weiterlesen