OVG Berlin-Brandenburg erkennt syrischen Wehrdienstverweigerern Flüchtlingsstatus zu
Das OVG Berlin-Brandenburg erkennt nun syrischen Wehrdienstverweigerern die Flüchtlingseigenschaft zu. Damit berücksichtigt es das Urteil des EuGH vom November 2020 und ändert auch seine bisherige Rechtsprechung ab. Im November 2020 hatte der EuGH ein wegweisendes Urteil zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft … Weiterlesen …