Bleibeperspektive

Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent kommen, haben eine gute Bleibeperspektive. 2015 trifft dies auf die Herkunftsländer Eritrea, Irak, Iran und Syrien zu. Welche Herkunftsländer das Kriterium Schutzquote (>/= 50 %) erfüllen, wird jährlich festgelegt.
Das Kriterium einer guten Bleibeperspektive gilt nur bei Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 AsylG.