Weisung der Bundesagentur an die Jobcenter für Anträge von Geflüchteten aus der Ukraine nach § 24 AufenthG

. Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Weisung veröffentlicht, die auf einzelne Fragen und Konstellationen zum Wechsel und zur Antragstellung beim Jobcenter enthält, die bundesweit so gelten. Auf eine Regelung zur Anerkennung von Ersatzbescheinigungen zur Fiktionsbescheinigung durch Ausländerbehörden und deren Anerkennung hatten wir bereits hingewiesen. Hier fassen wir nun einige für die Antragstellung wesentlichen Dinge … Weiterlesen

Ukraine: Neue (Ersatz)Fiktionsbescheinigung vom LEA Berlin stellt Leistungsbezug nach SGB ab 01.06. sicher

. Der Wechsel von Leistungen nach dem AsylbLG nach denen des SGB zum 01.06. setzt voraus, dass eine Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt ODER eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde UND mindestens der Eintrag im Ausländerzentralregister-Register (AZR) erfolgt ist, wenn es noch keine erkennungsdienstliche Behandlung gab. Siehe hierzu unser sehr ausführlicher Beitrag. In Berlin, aber auch in anderen Bundesländern … Weiterlesen

Leistungschaos in Berlin: Beim Wechsel von den Sozialämtern zu den Jobcentern droht Chaos & Leistungslosigkeit

Leistungs-Chaos in Berlin Beim Wechsel von Menschen aus der Ukraine von den Sozialämtern zu den Jobcentern zum 01.06. droht Chaos und Leistungslosigkeit.  Zum 01.06. können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unter bestimmten Bedingungen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom Sozialamt zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) vom Jobcenter wechseln. Die rechtlichen Voraussetzungen, die … Weiterlesen

Ukraine: Wechsel vom Sozialamt & AsylbLG zum Jobcenter & Leistungen nach dem SGB

. Am 13.05.2022 hat der Bundestag diverse Änderungen im AufenthG, AsylbLG und in mehreren Büchern des SGB beschlossen. Diese betreffen sowohl einmalige wie auch laufende Zahlungen für Bezieher:innen von SGB II oder XII als auch den Wechsel von Menschen aus der Ukraine, die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG beantragt oder erhalten haben und nun ab … Weiterlesen

Ukraine: Antwort der Allianz ukrainischer Organisationen auf den offenen Brief in der Emma

In der “Emma” erschien ein “Offener Brief von 28 Intellektuellen und KünstlerInnen an Olaf Scholz”. Die Berliner Organisationen der Ukrainer:innen haben sich im März zur Allianz der ukrainischen Organisationen zusammen geschlossen. Die Allianz ukrainischer Organisationen hat nun diesen 28 Menschen geantwortet: . Sehr geehrte Frau Schwarzer, sehr geehrte Unterzeichner*innen,  mit unfassbarer Verachtung der Menschlichkeit führt … Weiterlesen

Ukraine: Anmeldung zum Integrationskurs

Menschen aus der Ukraine können an den Integrationskursen des BAMF teilnehmen. Grundsätzlich gilt dabei die Regel, dass es dann eine Zulassung geben kann, wenn es freie Plätze gibt. Man muss die Zulassung zum Integrationskurs immer zentral und schriftlich beim BAMF in Nürnberg beantragen. Dies kann aber auch über den jeweiligen Träger des Integrationskurses gemacht werden. … Weiterlesen

Gegen die Wand: Mal Problem, mal Lösungsansatz

Dass die Berliner Verwaltung manchmal leichte Probleme verursacht, hat sich ja herumgesprochen. Um es aber in der aktuellen Situation mit vielleicht 60.000 Geflüchteten aus der Ukraine einmal zu verdeutlichen, wollen wir einen kleinen Einblick in unser tägliches Erleben geben. Hier also ein ganz konkretes und angenehm plastisches Beispiel für das, was uns gerade das Leben … Weiterlesen

Ukraine: Bis 31.08. visumfreie Einreise & erlaubter Aufenthalt. Ab 01.06. Wechsel aus AsylbLG ins SGB

. Gestern und heute gab es zwei wesentliche Beschlüsse, die für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutsam sind. 1. Wird die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung verlängert. Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist damit bis 31.08. möglich. 2. Ab 01.06. soll der Leistungskreis von AsylbLG auf das SGB geändert werden.  1. Verlängerung der Ukraine-Übergangserordnung Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung sah bisher Folgendes vor:  Es gilt … Weiterlesen

Ukraine: Kriterien für Verteilung nach Berlin

Geflüchtete aus der Urkraine werden nach § 24 AufenthG innerhalb von Deutschland verteilt. Nach dem Königsteiner Schlüssel als Verteilungsmaßstab werden dann rd. 5,2 % aller Geflüchteten nach Berlin verteilt. Neben der rein prozentualen Verteilung gibt es inzwischen eine Reihe von Gründen, die zu einer gesicherten Verteilung nach Berlin führen. Das System funktioniert so, dass ein Bundesland, … Weiterlesen

Offener Brief an Frau Giffey & Frau Kipping: Probleme & Defizite beim Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine

. Sehr geehrte Frau Giffey, sehr geehrte Frau Kipping,  wir haben Ihnen, Frau Giffey und Frau Kipping,  vor einigen Tagen einen ausführlichen Brief geschickt, in dem wir unsere Sorgen und  Bedenken vor allem zu den Aufnahme- und Registrierungs-Prozessen in Tegel und zur Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine dargelegt haben.  Leider haben wir darauf bisher … Weiterlesen