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Sehr geehrte Frau Giffey,
sehr geehrte Frau Kipping,
wir haben Ihnen, Frau Giffey und Frau Kipping, vor einigen Tagen einen ausführlichen Brief geschickt, in dem wir unsere Sorgen und Bedenken vor allem zu den Aufnahme- und Registrierungs-Prozessen in Tegel und zur Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine dargelegt haben.
Leider haben wir darauf bisher keine Reaktion erhalten. Deshalb schreiben wir nun diesen offenen Brief und konzentrieren uns dabei auf die Prozesse rund um das Ankunftszentrum Tegel sowie die Unterbringung.
Unserer Wahrnehmung nach wird leider ein massives Defizit in Unterbringung und Versorgung aller Geflüchteten in Berlin in der öffentlichen und medialen Darstellung Berlins verschleiert oder verzerrt dargestellt.Wir sind jedoch der Auffassung, dass wir diese Themen nur dann gemeinsam lösen können, wenn wir sie auch klar benennen.
Deshalb wollen wir noch einmal den Fokus auf die zwei wichtigsten Themenfelder richten, die aus unserer Sicht völlig unbefriedigend sind. Gerade dort zeigen sich exemplarisch die unklaren Strukturen, Zuständigkeiten und Verfahren damit auch fehlende oder unbefriedigende Lösungen.
Ankunftszentrum Tegel
Aus unserer Wahrnehmung bleiben die Prozesse rund um das Ankunftszentrum Tegel völlig unbefriedigend, in Teilen unorganisiert und auch nicht klar strukturiert.
Für Betroffene und Ehrenamtliche ist Tegel eine Blackbox. Die Prozesse sind weder für die Betroffenen noch für Helfende nachvollziehbar. Das LAF wendet teilweise offenbar konsequent nicht das an, was vom Senat kommuniziert wird. Im Ergebnis vermeiden Betroffene und ihre ehrenamtlichen Unterstützer:innen die Registrierung in Tegel.
Zu den Ursachen gehören insbesondere
- Ein fehlender echter Zugang für die Zivilgesellschaft, sowohl zur Beratung/Begleitung der Geflüchteten als auch zum Monitoring der Verfahren
- Fehlende Vorsprachemöglichkeiten und Terminbuchungen für Betroffene, die die Voraussetzungen der direkten Registrierung beim LEA nicht erfüllen und deren Termine vom LAF komplett abgesagt wurden
- Die veröffentlichten von SenIAS definierten Kriterien für eine Verteilung nach Berlin werden nicht befolgt
- Eine Identifikation besonders schutzbedürftiger Menschen mit spezifischen Unterbringungs- und Unterstützungsbedarfen findet nicht statt
- Fehlende mehrsprachige und verständliche Informationsschreiben für Betroffene und Helfende, insbesondere über Registrierung, Verteilung und die noch bestehende Freizügigkeit sowie über alternative Aufenthaltsrechte und die Vermeidung des Asylverfahrens
- Eine verpflichtende behördenunabhängige, qualifizierte sozial-, ausländer- und asylrechtliche Beratung der Menschen VOR einer Verteilung
- Verständliche mehrsprachige Verteilbescheide mit Aufklärung über das Verfahren vor Ort
All dies sind Zustände, die aus unserer Sicht nicht weiter haltbar sind.
Die offiziellen Verfahrens-Hinweise auf www.berlin.de/ukraine sind dazu leider oft veraltet, geben nicht die aktuelle Weisungslage wieder oder stimmen von den Bezügen nicht.
Das zweite wichtige Themenfeld ist das der Zuständigkeiten und Verantwortungen.
Zuständigkeit LAF und Bezirke für die Unterbringung
Seit einigen Tagen hat sich offenbar das LAF de facto aus der Unterbringung derjenigen zurückgezogen, die bereits ein Schutzgesuch bei den Sozialämtern der Bezirke gestellt haben. Das LAF beschränkt seine Tätigkeit inzwischen nur noch auf diejenigen, die neu in Berlin ankommen. Die Zuständigkeit scheint mit deren Registrierung oder Verteilung zu enden.
Die Bezirke sollen nach Auslegung des LAF zuständig werden, wenn dort ein Schutzgesuch und Leistungsantrag geteilt wurde. Bezirke könnten dann nach Auffassung des LAF nur noch im Wege der Amtshilfe für jeden Einzelfall Anträge beim LAF zur Unterbringung in Unterkünften des LAF stellen. Diese Anträge müssen aber für jeden Einzelfall und können nicht grundsätzlich gestellt werden. Sie sind jedoch Voraussetzung zur Unterbringung durch Bezirke in Unterkünften des LAF.
In der Folge beendet das LAF die Zusammenarbeit mit Hotels und Hostels. Menschen, die dort seit mehreren Wochen leben und um die herum sich bereits Unterstützerkreise gebildet haben, müssen Berlin verlassen. Das LAF erteilt Bezirken keine Auskunft über belegte Hotels und erschwert auch damit eine Nachbelegung durch die Bezirke.
Die zwischenzeitlich vom LAF mit Ukrainer:innen bezogenen Unterkünfte wie Columbiadamm, Fritz-Wildung-Straße, Haarlemer Straße wurden freigezogen und die Menschen verteilt. Nun stehen diese Unterkünfte leer.
Das LAF verfügt inzwischen über rd. 5.600 freie Plätze, die von den Bezirken nicht direkt genutzt werden können, aber zumindest in großen Teilen absolut zur Unterbringung geeignet wären.
Stattdessen müssen nun Menschen von den Bezirken nach ASOG untergebracht werden, ein System, was bereits vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine vollkommen überlastet war. Es gibt keine Qualitätsstandards für ASOG-Unterkünfte, es finden keine oder unzureichende Kontrollen statt, Anbieter erhalten Phantasiepreise für qualitativ inakzeptable Unterbringungsangebote. Diese Missstände sind seit Jahren bekannt, die geplante gesamtstädtische Steuerung um sie abzustellen, befindet sich aber noch immer in der Erprobungsphase.
Nach bisherigem Verständnis und auch bisheriger Kommunikation nach innen wie außen sollte dagegen das LAF grundsätzlich für die Unterbringung zuständig sein, die bezirklichen Sozialämter dagegen nur für die Sozialleistungen.
Das LAF ist derzeit die einzige Behörde in Berlin, die über die Expertise verfügt, größere Unterkünfte nach gesicherten Standards aufzubauen und ihren Betrieb zu überwachen. Uns ist vollkommen unverständlich, dass diese Expertise nicht zur Verfügung steht, um die gesamtstädtische Aufgabe der menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen zu meistern.
Zur Unterbringung gehören nicht nur Notunterkünfte wie die Messe oder Tegel, sondern auch die mittelfristige Unterbringung, die Prüfung neuer und anderer Angebote und damit auch ein echter Beginn der sog. gesamtstädtischen Steuerung, die dazu führt, dass die prekären ASOG-Unterkünfte endlich der Vergangenheit angehören.
Hierzu bedarf es einer gesamtstädtischen Verabredung und schneller Umsetzung durch Steuerung über den Senat und Einbindung von LAF und allen Bezirken sowie auch der Zivilgesellschaft.
Die einen können nicht, die anderen wollen scheinbar nicht mehr. Das LAF ist hierbei zur Zeit einerseits führungslos, andererseits offensichtlich eigenmächtig handelnd.
Hier muss dringend eine Klärung über alle Zuständigkeiten und Verantwortungen hinaus erfolgen. Dabei sollte die bisherige Aufteilung Bestand haben: Das LAF organisiert die Unterbringung, Bezirke erbringen die Sozial-Leistungen.
Die offiziellen Verfahrens-Hinweise auf www.berlin.de/ukraine sind dazu leider oft veraltet, geben nicht die aktuelle Weisungslage wieder oder stimmen von den Bezügen nicht.
Im Moment wird nicht weisungsgebend miteinander kommuniziert, sondern gegebene Weisungen werden sogar schlicht nicht umgesetzt.
Geben Sie bitte ihre Weisungen und die aufgebauten Strukturen auch der Öffentlichkeit bekannt, damit Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Bundesland nachvollziehen können wie diese Krise bewältigen wollen. Ziel ist eine weitere Unterstützung der Zivilgesellschaft in dieser Krise.
Es braucht für alle o.g. Themen sehr schnelle und klare Lösungen, die auch mittelfristig tragfähig sind. Das Land Berlin erwartet nach eigenen Aussagen bis zu 100.000 Geflüchtete aus der Ukraine, die hier auf Dauer bleiben werden.
Wir sind gerne weiter zu jeder konstruktiven Zusammen- und Mitarbeit bereit. Die Voraussetzungen dazu müssen jedoch vom Senat, den Bezirken, d.h. grundsätzlich von Regierung, Verwaltung und Politik gemeinsam geschaffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Accommodation for refugees.
be an angel
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