Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a für gut integrierte Jugendliche
Gut integrierte Jugendlichen soll eine Möglichkeit gegeben werden, aus einer bisherigen Duldung heraus eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können. Gleiches gilt auch, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, die Abschiebung aber ausgesetzt oder auszusetzen ist. Hierzu sind die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen: Ein seit vier Jahren ununterbrochener erlaubter, geduldeter oder gestatteter Aufenthalt, Wenn i.d.R. … Weiterlesen