WBS in Berlin: Wie ist der aktuelle Stand bei Erteilung an Geflüchtete?

 

Wir hatten ausführlich und als Erste in Berlin dazu berichtet, dass im Moment verschiedene Berliner Bezirke die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen an anerkannte Geflüchtete verweigern. Im Wesentlichen halten diese Bezirke eine durch den positiven BAMF-Bescheid bereits wirksam ausgesprochene Aufenthaltserlaubnis für nicht erteilt und winden sich mit mehr oder minder obskuren rechtlichen Auslegungen aus der eigentlich klaren Rechtslage.

Zum gleichen Thema berichtete das ND zu dieser Praxis. Feststellbar ist also, dass es hier ein aus unserer Sicht völlig unnötiges Problem gibt, dessen Lösung so einfach ist.

Nunmehr ist man innerhalb des Senates offenbar zu der richtigen Ansicht gekommen, dass dieser teilweise schon chaotische Zustand nicht weiter hingenommen werden kann.

Deshalb ist nun ein Senatsbeschluss zum Thema WBS in Vorbereitung, der für eine einheitliche und verbindliche Regelung für Berlin insgesamt sorgen soll.

Im Moment befinden sich die beteiligten Senatsverwaltungen, also Inneres & Sport, Integration, Arbeit und Soziales, Stadtentwicklung & Wohnen und dazu noch Finanzen in der Abstimmung dieses Beschlusses. Inhaltlich wird dieser der bereits von der Senatsverwaltung Stadtentwicklung & Wohnen im November den Bezirken vorgestellten Lösung entsprechen.

Hiernach war und ist vorgesehen, dass ab dem Zeitpunkt der positiven Asylentscheidung mit der von der Ausländerbehörde ausgestellten Bescheinigung, die den Zeitraum bis zur Ausgabe des elektronischen Aufenthaltstitels überbrückt, bereits die Voraussetzungen zur Erteilung des WBS erfüllt sind.

Bisher weisen Wohnungsämter der Bezirke Menschen zurück, weil sie keinen blauen Flüchtlingspass vorlegen können, nur subsidiären Schutz hätten, den elektronischen Aufenthaltstitel nicht haben oder sich angeblich noch im Asylverfahren befänden, obwohl Asylbescheid und Einstellungsbescheid hinsichtlich der Leistungen vom LAF bereits seit drei Monaten vorliegen. Diese Gründe sind per se alle falsch und rechtlich nicht haltbar.

Deshalb hatten wir allen Menschen mit diesen Problemen geraten, Ablehnungsbescheide einzufordern und ins Widerspruchsverfahren zu gehen. In mindestens zwei Fällen werden nun auch Klagen gegen diese Widerspruchsbescheide vorbereitet.

Diesen ganzen letztlich unnötigen Aufwand könnte man sich ersparen, wenn sich manche Bezirke nicht nur auf krude Rechtsauslegungen, sondern viel mehr auf eine kooperative Lösung eines eigentlich kleinen Problems verständigt hätten.

Daneben besteht grundsätzlich und für alle Antragsteller für einen WBS das Problem, dass manche Bezirke eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten für diesen Antrag angeben. Alleine dies ist schon für eine normale Verwaltung nicht tragbar.

Wenn diese offensichtlich erheblichen Versäumnisse bei der personellen Ausstattung nun auch noch dadurch verschärft werden, dass Bezirke, die eine der o.g. unrechtmäßigen Ablehnungen aussprechen,  ihre Verwaltung völlig unnötig noch weiter  durch Widersprüche und Klagen belasten, die sie sich hätten ersparen können, ist dies völlig irrsinnig.

Schließlich stehen auch nach der fehlerhaften Rechtsauffassung dieser ablehnenden Bezirke die selben Menschen ein paar Wochen später wieder auf der gleichen Matte, die man ihnen gerade unter den Füßen wegzog. 

 

 

 

 

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