Petition zur Gewährung von Familiennachzug bei subsidiär Geschützten

 

 

Wir alle wissen, wie wichtig die Familie für Geflüchtete ist. Viele Subsidiär Schutzberechtigte klagen auch und hauptsächlich deshalb gegen ihren Asylbescheid, um diese Möglichkeit zu haben bzw. zu bekommen.

Die Praxis des BAMF hat sich in vielen Fällen geändert. Statt wie 2015 noch nahezu 0% der Antragsteller aus Syrien, die alle die Flüchtlingseigenschaft erhalten haben, Sind es in 2016 rd. 3 von 4 Menschen, denen nur noch subsidiörer Schutz zugesprochen wird.

Die Petition richtet sich gegen eine Aussetzung des Nachzuges bei Subsidien geschützten Menschen. Um tatsächlich auch eine inhaltliche Beschäftigung des Petitionsausschusses des Bundestages erreichen zu können, müssen 50.000 Unterschriften zusammenkommen. Das ist leider noch einweiter Weg bei wenig Zeit.

Deshalb bitte teilen und verbreiten! Vielen Dank.

 

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung mögen sicherstellen, dass Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in jedem Einzelfall von den deutschen Auslandsvertretungen entgegengenommen, bearbeitet und positiv entschieden werden, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind.

Begründung
Seit März 2016 besteht für zwei Jahre eine pauschale Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen, die etwa aus Syrien nach Deutschland geflohen sind und nach Abschluss des Asylverfahrens einen sogenannten subsidiären Schutzstatus erhalten (§ 104 Absatz 13 Aufenthaltsgesetz). Diese Regelung kollidiert mit dem grund- und menschenrechtlich verbrieften Recht, als Familie zusammenleben zu können. Betroffen sind davon Menschen, denen im Herkunftsstaat Folter, die Todesstrafe oder ernste Gefahr für Leib oder Leben infolge eines bewaffneten Konflikts drohen.

Praktisch führt die Aussetzung des Familiennachzugs sogar dazu, dass Kinder regelmäßig über drei Jahre oder länger von ihren Eltern getrennt leben müssen. In der Beratungspraxis wird deutlich, dass die davon betroffenen Väter, Mütter und Kinder zunehmend verzweifeln. Sie verzweifeln, weil sie sich täglich nach ihren Familienangehörigen sehnen, die sie im Kriegsgebiet oder in Flüchtlingslagern außerhalb Deutschlands zurücklassen mussten, weil die Flucht für alle zu gefährlich oder zu teuer war.

Wie etwa vom Deutschen Institut für Menschenrechte in seiner Stellungnahme („Das Recht auf Familie. Familieneinheit von Kindern und Eltern ermöglichen – auch für subsidiär Geschützte“) vom Dezember 2016 dargelegt, ist die für zwei Jahre vorgesehene pauschale Aussetzung des Familiennachzugs mit dem Grund- und Menschenrecht auf Familie nicht in Einklang zu bringen. Sie läuft den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention eindeutig entgegen. Danach sind Anträge zur Herstellung der Familieneinheit von Eltern und minderjährigen Kindern „beschleunigt“ zu bearbeiten (Art. 10 Kinderrechtskonvention) und am Maßstab des Kindeswohls zu entscheiden (Art. 3 Absatz 1 Kinderrechtskonvention).

Die deutschen Auslandsvertretungen müssen daher weiterhin Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten unter Beachtung der menschenrechtlichen Verpflichtungen entgegennehmen und bearbeiten. Um insbesondere Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention zu vermeiden, sind Anträge positiv zu entscheiden, wenn Kinder betroffen sind. Der in der Praxis bisher nicht oder kaum angewandte § 22 Satz 1 Aufenthaltsgesetz bietet dazu die Möglichkeit, solange die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs gilt. Dies mögen der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung möglichst schnell sicherstellen.

 

Link zur Petition

Petition beim Deutschen Bundestag

2 Gedanken zu „Petition zur Gewährung von Familiennachzug bei subsidiär Geschützten“

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