VG Berlin spricht in 2 Fällen Syrern Flüchtlingsstatus zu

 

 

Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern in zwei Fällen erstmalig entschieden, dass Syrern der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden muss und entsprechende Bescheide des BAMF aufgehoben.

Damit sind auch in Berlin nun die ersten Fälle dieser Art entscheiden worden, die in erheblichem Maße für eine Verfahrensflut bei den Verwaltungsgerichten sorgen, weil insbesondere Syrer Klage auf Verbesserung Ihres Schutzstatus erheben. Ein Grund hierfür ist auch der befristet ausgesetzte Familiennachzug bei nur subsidiärem Schutz.

Im Moment wird in Berlin bei solchen Fällen weitgehend Prozesskostenhilfe gewährt. Nun stehen auch die ersten Entscheidungen an.

Genauere Details zu den beiden positiv entschiedenen Fällen liegen nicht nicht vor. Geplant ist dazu jedoch noch eine Presseerklärung, die auf die Besonderheiten oder die grundsätzliche Wirkung dieser Fälle für weitere eingehen soll. Bis dahin ist jedoch noch keine generelle Ableitung hieraus möglich.

Die Presseerklärung wird für den 13.03. erwartet.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.