Bezahlkarte: Sozialgericht Hamburg hält Bargeldobergrenze von 50€ für unzulässig und sieht Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung
Ein erster Beschluss des Sozialgerichts Hamburg zur Bezahlkarte und der dort vorgesehenen Bargeldobergrenze von 50€ stellt fest, dass eine pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen ist rechtswidrig ist. Das Verfahren wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Pro Asyl betrieben und unterstützt. Wesentlich ist an dieser Entscheidung, … Weiterlesen