Berlin: Übergangsfrist für Beantragung 9-Euro-Sozialticket bis mind. 30.04.2023 verlängert

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Die Ausstellung des Berlin Ticket S bzw. der Weg dazu bleibt leider ein Quell steter „Freude“. Da es weiterhin Schwierigkeiten mit dem Berechtigungsnachweis oder mit der VBB-Kundenkarte gab und gibt, ist nun die Übergangsregelung vorerst bis zum 30.04.2023 verlängert worden. Was bedeutet das?  

Das Berlin-Ticket S ist die vom Land Berlin seit 01.01.2023 bezuschusste Variante des 29€-Tickets bzw. in Kürze des 49€-Tickets für Menschen im Sozialleistungsbezug, die es nach entsprechendem Beschluss des „alten“ Senats bis mindestens 31.12.2023 geben wird. 

Um das Berlin-Ticket S zu bekommen ist an sich notwendig 1. ein vom jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter, Sozialamt, LAF) ausgestellter Berechtigungsnachweis, der jeweils zusammen mit dem entsprechenden Leistungsbescheid verschickt werden soll. Hat man diesen Nachweis, kann man 2. damit online die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen, die einem dann per Post zugeschickt wird. Nun kann man 3. das Berlin Ticket S kaufen und mit dieser Kundenkarte auch in gültiger Weise benutzen. 

Soweit der Plan, der immerhin bereits am 05. Oktober 2021 nach längeren Verhandlungen mit den Bezirken vom Senat beschlossen wurde und ursprünglich per 30.06.2022 in Kraft treten sollte. Aufgrund der Überlastungen durch Geflüchtete aus der Ukraine wurde das Verfahren schon auf den 01.01.2023 verschoben. 

Neben technischen Problemen mit der Bestellung der VBB-Kundenkarte fehlt es in nicht wenigen Fällen jedoch weiterhin schon am o.g. Berechtigungsnachweis, weil dieser nicht mit Leistungsbescheiden verschickt wurde. Oder auch schlicht deshalb, weil es gar keine Leistungsbescheide gibt. 

Aus diesen Gründen gibt es die sog. Übergangsregelung. Man führt eine Kopie des Leistungsbescheides zum Nachweis der Berechtigung mit. Im Detail dazu hier:

Diese Übergangsregelung ist nun bis 30.04.2023 verlängert worden. 

Schon diese Übergangsregelung an sich ist zwar nicht neu, führt in der Praxis jedoch regelmäßig zu großen Problemen bei Kontrollen: Ursprünglich wurde nur der Original-Bescheid von den Kontrolleuren akzeptiert, aber keine Kopie. Oft wird auch vergessen, dass die Nummer des Leistungsbescheides eingetragen sein muss. Damit soll eigentlich die Übertragbarkeit des 9-Euro-Tickets verhindert werden, allerdings ist diese Grundannahme schon eher weltfremd, denn die Gültigkeit ist ja mit oder ohne Nummer an einen gültigen Leistungsbescheid gekoppelt. 

Viel problematischer hingegen ist die gleichzeitige Ausstellung zusammen mit dem Leistungsbescheid. 1. sind diese Leistungsbescheide oft nur kurzfristig und werden oft auch nur für einen Monat ausgestellt. Man braucht also immer dazu auch einen neuen Berechtigungsnachweis. 

Zum 2. bekommen Betroffene in vielen Fällen derzeit jedoch gar keinen Leistungsbescheid, sondern nur Zahlungen oder evtl. Einen Berechnungsbogen dazu, aber eben keinen Bescheid. 

Ebenso häufig gibt es 3. derzeit Menschen ohne jede Leistung, weil z.B. der Wechsel von Sozialamt zu Jobcenter oder der zwischen Sozialämtern nicht nahtlos gesichert ist. Auch der Druck der Kundenkarte geht nicht von heute auf morgen.

Im Ergebnis erfüllen offenbar 100.000e von Leistungsbeziehern derzeit nicht die eigentlich geforderten Voraussetzungen, wenn man die Zahlen dazu gegenüberstellt:

„Seit Anfang des Jahres ist das Berliner Sozialticket (Berlin-Ticket S) zum vergünstigten Preis von 9 Euro erhältlich. Im Januar und Februar 2023 wurde das Berlin-Ticket S insgesamt 382.215 Mal erworben. Dabei handelte es sich sowohl um Personen, die das Berlin-Ticket S mit der VBB-Kundenkarte Berlin S nutzten oder die von der Übergangsregelung Gebrauch machten. 

Die zur Nutzung des Sozialtickets benötigte VBB-Kundenkarte Berlin S wurde mit Stand März 2023 insgesamt 130.930 Mal digital beantragt. Dabei konnte nur die Hälfte der Antragstellungen erfolgreich abgeschlossen werden.“

Bedeutet konkret rd. 380.000 Tickets bei nur rd. 70.000 Kundenkarten. 

Lt Tagesspiegel haben sich inzwischen die Senatsverwaltung für Verkehr und die BVG darauf verständigt, dass diese Übergangsregelung bis zum 30.06.2023 weiterlaufen soll. 

Ob bis dahin aber wirklich alle Probleme von den Bezirken, den Jobcentern und der BVG gelöst sind, mag bezweifelt werden. Schließlich reichte auch ein mindestens rd. 16monatiger Vorlauf zum 01.01.2023 schon nicht aus. Dabei waren es die Bezirke selbst, die auf eine Umstellung drängten, denn die dieser Regelung vorgehenden Berlinpässe wurden ja ausschließlich von den Bezirksämtern ausgestellt, während nun auch andere Verwaltungen dafür zuständig sind.   

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