Sach- statt Geldleistungen im AsylbLG: Jetzt die Neuauflage des Klassikers von 1993
. Beim sog. Asylkompromiss 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Es machte genau das, was heute wieder gefordert wird: Generelle Leistungskürzungen für Menschen im Asylverfahren (und danach) und Sachleistungen statt Bargeld. Es gibt also 30 Jahre praktische Erfahrung mit dem Thema Sachleistungen. Haben die zu etwas geführt? Offenbar nein. Die Ausgangslage war 1993 dennoch der … Weiterlesen