Ukraine: Berlin verlängert Regelung & Fiktionsbescheinigungen für DrittstaatlerInnen
Berlin hat bekanntermaßen als eines von wenigen Bundesländern eine spezielle Regelung für sog. DrittstaatlerInnen erlassen, also Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg fliehen mussten, aber nicht ukrainischer Staatsangehörigkeit sind. In Folge dessen wurden seit September 2022 in vielen Fällen für DrittstaatlInnen Fiktionsbescheinigungen nach § 24 AufenthG mit sechs bzw. zwölf Monaten Laufzeit … Weiterlesen