Neuerungen AsylVfbeschleunigungsG / Willkommensbroschüre für umF
Am 24. Oktober 2015 trat das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (vorzeitig) in Kraft. Durch Inkrafttreten werden Fragen der Beschäftigungserlaubnis und damit zur betrieblichen Berufsausbildung neu geregelt. Dies hat Einfluss auf die Bildungsmöglichkeiten Jugendlicher. Weiterhin wird die Verpflichtung zum Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen verlängert. Begleitete Jugendliche, die lange oder dauerhaft in Erstaufnahmen leben, stehen vor der Herausforderung beim Schulbesuch und Minderjährige im Asylverfahren sind (gesetzlich) nicht mehr handlungsfähig. Seit … Weiterlesen