Neuerungen AsylVfbeschleunigungsG / Willkommensbroschüre für umF

Am 24. Oktober 2015 trat das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (vorzeitig) in Kraft. Durch Inkrafttreten werden Fragen der Beschäftigungserlaubnis und damit zur betrieblichen Berufsausbildung neu geregelt. Dies hat Einfluss auf die Bildungsmöglichkeiten Jugendlicher. Weiterhin wird die Verpflichtung zum Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen verlängert.

Begleitete Jugendliche, die lange oder dauerhaft in Erstaufnahmen leben, stehen vor der Herausforderung beim Schulbesuch und Minderjährige im Asylverfahren sind (gesetzlich) nicht mehr handlungsfähig. Seit Oktober 2015 muss auch für 16- und 17-jährige Minderjährige ein rechtlicher Vertreter gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) handeln. D.h. eine eigene Antragstellung auf Asyl durch Minderjährige ist nicht mehr möglich. Was sich genau ändert, erklärt diese Arbeitshilfe und hier findet sich ein Überblick zur vorläufigen Inobhutnahme und der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Vielen Jugendlichen aus sogenannten “sicheren Herkunftsländern” die betriebliche Berufsausbildung nicht gestattet bzw. treten weitere Bildungsbeschränkungen in Kraft.  Hier findet sich ein Überblick zu den Neuregelungen im Bereich Bildung/Berufsausbildung. 

Der Bundesfachverband hat in Zusammenarbeit mit einer Gruppe junger Flüchtlinge die Broschüre Willkommen in Deutschland!” erstellt. Die Broschüre soll die Aufnahme und die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verbessern. Ein Wegweiser für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  

Quelle: Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.