Ukraine: Änderungen in der Übergangs-Verordnung: Erlaubter Aufenthalt ab 01.09. nur noch für 90 Tage

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde noch einmal geändert. Dabei sind jedoch neben einer Verlängerung der Frist für die visafreie Einreise bis zum 30.11.2022 Anpassungen vorgenommen worden, die zu einem grundsätzlich nur noch 90tägigen Aufenthaltsrecht ohne eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis führen. Hieraus ergeben sich einige wichtige Änderungen.  Die bisherige Fassung der Verordnung sieht eine visumfreie Einreise bis zum 31.08.2022 … Weiterlesen

Ukraine: Weitere Schulung für Unterstützer:innen: Aktuelle rechtliche Themen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Welches Aufenthaltsrecht bekommen Geflüchtete aus derUkraine? Welche Leistungen gibt es? Wo kann und wann kannich diese beantragen? Wie erfolgt die Registrierung? Die Veranstaltung verschafft einen aktuellen Überblick zu denWegen und Verfahren in Berlin. Auch Möglichkeiten fürsogenannte Drittstaatler werden besprochen. Wann? Am 23.06.2022 um 17:30-19:30 Uhr Wo? Digital per Zoom Link zur Anmeldung

Ukraine: Freifahrten bei BVG & S-Bahn Berlin werden zum 16.06. eingestellt

Seit März 2022 reichte für die Benutzung des ÖPNV in Berlin, also Busse und alle Bahnen, ein ukrainischer Reisepass o.ä., um kostenlos fahren zu können. Ab dem 16.06. wird dieses kostenfreie Angebot eingestellt. Der Ausweis oder Pass reicht dann nicht mehr zur kostenfreien Fahrt aus. Man benötigt nun z.B. das 9-Euro-Ticket. Bis zum 31.10. gibt … Weiterlesen

Ukraine: Abläufe ab 01.06. zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis & Darstellung zum Leistungswechsel AsylbLG – SGB

Zum 01.06. ändern sich die Abläufe beim Landesamt für Einwanderung (LEA) zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, weil nach der neuen gesetzlichen Vorgabe nun zwingend eine erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) die Voraussetzung ist. Zudem ändern sich die leistungsrechtlichen Zuständigkeiten, allerdings in fast allen Fällen bei zumindest übergangsweise weiterhin zuständigen Sozialämtern. Wesentliche Änderungen und Fallgruppen Herausragende Änderung ist, dass … Weiterlesen

Ukraine: Änderungen: Was ist noch VOR & ZUM 01.06. wichtig?

. Mit den Änderungen zum oder ab dem 01.06. sind möglicherweise grundsätzlich, aber auch speziell in Berlin, noch Handlungen vor diesem Datum notwendig. Ein paar wesentliche Punkte sind hier aufgelistet. Sofortige Online-Registrierung beim LEA nur noch VOR 01.06. möglich! Das Online-Registrierungsverfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beim Landesamt für Einwanderung (LEA) kann … Weiterlesen

Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG: Änderungen & Erleichterungen

. Im Zuge der Änderungen durch das Gesetzespaket, das neben Einmalzahlungen u.a. den Leistungsbezug für aus der Ukraine Geflüchtete nach § 24 AufenthG nach SGB öffnete, wurde auch der § 12 a AufenthG zur Wohnsitzauflage geändert.  Kurze Geschichte zum § 12 a Die Wohnsitzauflage wurde im August 2016 überhaupt erst eingeführt. Sie sieht vor, dass … Weiterlesen

Weisung der Bundesagentur an die Jobcenter für Anträge von Geflüchteten aus der Ukraine nach § 24 AufenthG

. Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Weisung veröffentlicht, die auf einzelne Fragen und Konstellationen zum Wechsel und zur Antragstellung beim Jobcenter enthält, die bundesweit so gelten. Auf eine Regelung zur Anerkennung von Ersatzbescheinigungen zur Fiktionsbescheinigung durch Ausländerbehörden und deren Anerkennung hatten wir bereits hingewiesen. Hier fassen wir nun einige für die Antragstellung wesentlichen Dinge … Weiterlesen

Ukraine: Neue (Ersatz)Fiktionsbescheinigung vom LEA Berlin stellt Leistungsbezug nach SGB ab 01.06. sicher

. Der Wechsel von Leistungen nach dem AsylbLG nach denen des SGB zum 01.06. setzt voraus, dass eine Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt ODER eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde UND mindestens der Eintrag im Ausländerzentralregister-Register (AZR) erfolgt ist, wenn es noch keine erkennungsdienstliche Behandlung gab. Siehe hierzu unser sehr ausführlicher Beitrag. In Berlin, aber auch in anderen Bundesländern … Weiterlesen

Leistungschaos in Berlin: Beim Wechsel von den Sozialämtern zu den Jobcentern droht Chaos & Leistungslosigkeit

Leistungs-Chaos in Berlin Beim Wechsel von Menschen aus der Ukraine von den Sozialämtern zu den Jobcentern zum 01.06. droht Chaos und Leistungslosigkeit.  Zum 01.06. können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unter bestimmten Bedingungen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom Sozialamt zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) vom Jobcenter wechseln. Die rechtlichen Voraussetzungen, die … Weiterlesen

Ukraine: Wechsel vom Sozialamt & AsylbLG zum Jobcenter & Leistungen nach dem SGB

. Am 13.05.2022 hat der Bundestag diverse Änderungen im AufenthG, AsylbLG und in mehreren Büchern des SGB beschlossen. Diese betreffen sowohl einmalige wie auch laufende Zahlungen für Bezieher:innen von SGB II oder XII als auch den Wechsel von Menschen aus der Ukraine, die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG beantragt oder erhalten haben und nun ab … Weiterlesen