Frist zur Identitätsklärung bis 30.06.2020 für Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurden umfangreiche Änderungen eingeführt. Eine wesentliche ist die Identitätsklärung. Betroffen sind davon Menschen, die ab dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2019 eingereist sind und jetzt oder später in eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung wechseln wollen. Menschen, die im o.g. Zeitraum eingereist sind, müssen bis 30.06.2020 ihre Identität geklärt haben, um weiterhin einen Anspruch auf … Weiterlesen