BSozG: Kürzung von Asylbewerberleistungen auf “unabweisbar Gebotenes” verfassungsgemäß
Leistungen für Geduldete können unter bestimmten Umständen auf das sog. “unabweisbar Gebotene” reduziert werden. In diesen Fällen bekommen die Menschen nur noch Sachleistungen für Unterkunft, Kleidung, Hygiene und Essen, aber keine Barleistungen mehr für den persönlichen Bedarf wie Fahrkarten oder Telekommunikation. Nach § 1a AsylbLG können Leistungen dann gekürzt werden, wenn Geduldete nicht … Weiterlesen