Regelleistungen bei ALG2 / Sozialgeld ab 01.01.2016
WER? GRUNDLAGE? WIE VIEL? Alleinstehende Alleinerziehende Volljährige mit minderjährigem Partner § 20 Absatz 2 S.1 404 € Volljährige Partner § 20 Absatz 4 je 364 € Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre) § 20 Absatz 3 i.V.m. § 20 Absatz … Weiterlesen