Raus die Maus oder: Die Legende der Ausreisepflicht und “Berlin schiebt kaum ab”

 

 

Falsche Aussagen und ebensolche Schlussfolgerungen belasten zunehmend die grundsätzliche Diskussion über abgelehnte Asylbewerber. In vielen Fällen kommt Unwissen auch bei Fachpolitikern noch dazu. Die Analyse eines Beispiels:

Am 03.10. erschien im Tagesspiegel ein Artikel mit der Headline “Berlin schiebt kaum ab“. Hier geht es um eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Luthe, der Zahlen zu Ausreisepflicht und Abschiebungen angefragt hat. Der Beitrag strotzt an vielen Stellen vor tendenziösen Schlüssen und Fehlern. Wir stellen diese der Reihe nach dar.

 

Die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen hat sich in Berlin weiter erhöht, die Zahl der Abschiebungen ist weiter gesunken. (Aussage Tagesspiegel)

 

Beides stimmt und ist in der Aussage ebenso falsch. Per 31.08.2017 waren 11.426 Menschen “vollziehbar ausreisepflichtig” (Zum Terminus später mehr). Per 31.03. waren es 11.417. Die Zahl hat sich also in 5 Monaten um neun (!) erhöht. Diese sind sage und schreibe 0,08 %.

Die Zahl der Abschiebungen per 31.08. lag bei 1.184. Rechnerisch zum gleichen Zeitpunkt in 2016 waren es 1.213.

Es sind also beide Punkte formal richtig, nicht jedoch in Wertung und zentraler Aussage. Genauer betrachtet müßte man sagen:

Die Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger hat sich nicht erhöht, obwohl die Zahl der entschiedenen Asylverfahren und damit auch der Ablehnungen deutlich nach oben gegangen ist. Insofern wäre eine deutlich erhöhte Zahl vollziehbar Ausweispflichtiger erwartbar gewesen.

 

 

Auf die Frage, woran – außer am politischen Willen – die Abschiebungen scheitern, reagierte die Innenverwaltung ungehalten. (Aussage und Frage Tagesspiegel)

 

Zurecht ungehalten, denn ein erheblicher Teil dieser 11.426 Menschen besitzt eine Duldung und damit eine Aussetzung der Abschiebung 89.804 Menschen, s.u.). Die Gründe hierfür sind vielfältiger Art, jedoch nicht abhängig vom politischen Willen, sondern von den gesetzlichen Gegebenheiten.

Duldungsgründe können u.a. eine Krankheit sein, eine Schwangerschaft, Familienmitglieder, die einen besseren Status besitzen, Kinder, die zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, Familienmitglieder, die Betreuung benötigen, humanitäre Gründe oder  – auch das – fehlende Papiere.

Per 30.06. gab es bundesweit 54.000 Menschen, bei denen fehlende Papiere zu einer Duldung führten 8Quelle BT 18/13215). Dies bedeutet nicht, dass diese Menschen sich weigern, Papiere zu beschaffen. Es sind vielfach die Heimatstaaten, die diese gar nicht ausstellen wollen. Oder es gibt keine Chance, Papiere zu beschaffen, weil die Voraussetzungen gar nicht gegeben sind.

Der weit überwiegende Teil hat also Duldungsgründe, die einer Abschiebung entgegenstehen. In Berlin waren dies per 30.06. 9.809 Menschen (Quelle: wie oben).

Es verbleiben demnach für Berlin nur rd 1.600 Menschen, bei denen man tatsächlich die Frage stellen könnte, warum diese nicht ausreisen oder abgeschoben werden. Real werden genau diese Menschen aber eben auch tatsächlich p.a. abgeschoben.

 

 

Laut AfD-Innenpolitiker Karsten Woldeit ist das falsch (bedeutet: Aussage Innenverwaltung, dass es Duldungen etc. gebe) – wenn jemand vollziehbar ausreisepflichtig sei, lägen gerade keine solchen Abschiebungshemmnisse mehr vor, so Woldeit.

Von einem Fußball-Experten kann erwarten, dass er den Unterschied zwischen Elfmeterpunkt und Anstosspunkt kennt. Von jemandem, dessen Partei sich eigentlich ausschließlich mit Geflüchteten beschäftigt und der sich zusätzlich als Experte in diesem Bereich ausgibt, muss man dies auch im Asyl- und Aufenthaltsrecht erwarten dürfen. Falsch gedacht: Es fehlen offensichtlich selbst einfachste Grundlagen:

 

Was ist vollziehbar ausreisepflichtig?

Zugegeben – auf den ersten Blick und ebenso für Laien, die sich in diesem Rechtsbereich nicht auskennen, wirkt der Begriff so, als ob jemand der vollziehbar ausreisepflichtig ist, auch heute tatsächlich ausreisen müßte.

Dem entgegen steht jedoch die Duldung, also gesetzlich bezeichnete und durch die Ausländerbehörde individuell festgestellte Gründe, die dazu führen, dass diese Person nicht ausreisen kann oder muss und ebenso wenig eben abgeschoben werden muss.

Jeder Geduldete ist zunächst im Status der vollziehbaren Ausreisepflicht. Real kann jedoch nur von rd. 1.600 der rd 11.400 Menschen in Berlin diese Ausreise tatsächlich erwartet werden.

Die Aussage ist also Folklore und rechtlich Unsinn.

 

„Indem man so handelt, höhlt man den Rechtsstaat aus, denn man handelt nicht nach Recht und Gesetz, und den Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, tut man damit auch keinen Gefallen, denn sie haben hier keine Perspektive“, sagte Woldeit.

Auch diese Aussage ist so platt, wie sie gemacht wurde, einfach falsch: Es gibt auch für Geduldete die Möglichkeit, einer Beschäftigung nachzugehen. Dies ist zugegebenermaßen eher schwierig, was nicht unbedingt an der Beweglichkeit der Betroffenen liegt, sondern daran, dass diese Beschäftigung 1. genehmigungspflichtig ist und 2. nur wenige Arbeitgeber jemanden anstellen oder gar ausbilden, von dem sie zumindest nach eigener Meinung annehmen müssen, dass er bald nicht mehr da ist.

Der Gesetzgeber hat zudem z.B. gerade für diese vollziehbar Ausreisepflichtigen die Möglichkeit einer Bleibeperspektive  geschaffen und ermöglicht bei Aufnahme einer Berufsausbildung einen Anspruch auf Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung,  verbunden mit der Möglichkeit, danach eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Die Perspektive ist demnach sehr wohl vorhanden, und sie ist auch ausdrücklich vom Gesetzgeber gewünscht.

 

Nächster Punkt:

 

Auch aus der Richterschaft des Verwaltungsgerichts ist Verdruss zu hören. „Wir entscheiden das bis zur Rechtskraft durch, und dann wird es nicht vollzogen“, sagt ein Richter. Das Handeln des Senats sei im Kern rechtsstaatswidrig.

 

Auch diese beiden Aussagen sind falsch. Zunächst sei auf alles obige verwiesen, dass erklärt, warum ohnehin nur rd. 1.600 Menschen tatsächlich ausreisen müßten.

Weiterhin entscheidet das Verwaltungsgericht über Klagen zu Asylverfahren, aber nicht zur Frage, ob eine Duldung ausgestellt werden kann oder muss. Das tut auch keinesfalls der Senat, sondern die Ausländerbehörde auf Grundlage der geltenden Gesetze hierzu.

 

„Mit der weiter steigenden Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen etwa aus Tschetschenien, Serbien oder dem Libanon, die nach gerichtlicher Prüfung kein Aufenthaltsrecht haben, dokumentiert der Senat erneut seinen Unwillen, rechtsstaatliche Entscheidungen durchzusetzen“, kritisiert Luthe

 

Es ist vermutlich nicht noch ein weiteres Mal notwendig, darzulegen, warum diese Aussage so nicht stimmt, oder?

Zu den einzelnen Zahlen pro Land können wir noch nicht eingehen, weil uns die Anfrage von Herrn Luthe noch nicht vorliegt. Letztlich ist es bezogen auf die Gesamtbetrachtung aber auch nicht wichtig, aus welchem Land ein Geduldeter kommt.

„Wer freiwillig und ohne Parlamentsbeschluss 100 Millionen Euro ausgibt, mit denen man Integration und die Bekämpfung der Armut fördern könnte, spaltet diese Gesellschaft.“ So viel koste es, die Menschen hier zu behalten.

Und:

Erst kürzlich hatten drei Senatoren bei einer gemeinsamen Pressekonferenz beklagt, dass durch die Langsamkeit des Bundesamts für Flüchtlinge bei Klageverfahren erhebliche Mehrkosten fürs Land entstünden.

 

Wenn einerseits das BAMF durch Verfahrensverzögerungen schuld ist, kann man sicher nicht von einer “Freiwilligkeit” ausgehen. Diese Aussage alleine ist jedoch schon falsch: 1. Leistungen, die Geduldete erhalten, sind im AsylbLG geregelt und bedürfen keines gnädigen Parlamentsbeschlusses. Es gibt im Gegenteil dazu eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dazu, welche Leistungen Menschen erhalten müssen. Das ist keine Frage eines Landesparlamentes, sondern bundesgesetzlich geregelt.

 

Fazit:

Wir haben hier drei Politiker, die am populistischen Rad der Ausreisepflicht und Abschiebung drehen, aber entweder nicht mal Grundkenntnisse des Asyl- und Aufenthaltsrechtes haben oder diese schlicht ignorieren.

Dazu kommt, dass wir uns eher um Integration als um Abschiebung Gedanken machen müssen. Die verschwendete Energie von AFD-Politikern mit blödsinnigen Fragen an den Senat, ihren warmen Aufenthalt im Parlament rechtfertigen zu wollen, wäre auch im Sinne dieser Politik anderweitig besser eingesetzt und effektiver.

“Jagen” geht anders. So ist man nur der zum Abschuss freigegebene Hirsch auf der Lichtung. Aber das war ja erwartbar.

Dass sich die CDU anschliesst, die unter ihrem “harten” Innensenator Henkel auch keine anderen Zahlen zustande brachte, ist vermutlich nur eine Auswirkung der Tegel-Wende, die diese Partei nch 20 Jahren gerade vollzieht und am Ende nicht ernstzunehmen.

Wenn die FDP auf das gleiche dünne Brett aufspringt, ist es auch keine Besonderheit.

Schade nur, dass der Tagesspiegel es leider an jeder journalistischen Sorgfalt missen lässt, die man erwarten konnte und durfte. So ist der gesamte Artikel leider hohl wie ein wurm-zerfressener Apfel. 

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