Ukraine: Bis 31.08. visumfreie Einreise & erlaubter Aufenthalt. Ab 01.06. Wechsel aus AsylbLG ins SGB
. Gestern und heute gab es zwei wesentliche Beschlüsse, die für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutsam sind. 1. Wird die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung verlängert. Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist damit bis 31.08. möglich. 2. Ab 01.06. soll der Leistungskreis von AsylbLG auf das SGB geändert werden. 1. Verlängerung der Ukraine-Übergangserordnung Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung sah bisher Folgendes vor: Es gilt … Weiterlesen