Ukraine: Neue (Ersatz)Fiktionsbescheinigung vom LEA Berlin stellt Leistungsbezug nach SGB ab 01.06. sicher
. Der Wechsel von Leistungen nach dem AsylbLG nach denen des SGB zum 01.06. setzt voraus, dass eine Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt ODER eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde UND mindestens der Eintrag im Ausländerzentralregister-Register (AZR) erfolgt ist, wenn es noch keine erkennungsdienstliche Behandlung gab. Siehe hierzu unser sehr ausführlicher Beitrag. In Berlin, aber auch in anderen Bundesländern … Weiterlesen