Neue gesetzliche Mitwirkungspflichten im Widerrufsverfahren
Im Bundestag wurde vergangene Woche eine schon länger geplante Erweiterung des Asylgesetzes um Pflichten zur Mitwirkung beschlossen. Hier geht es insbesondere um Widerrufsverfahren, die nach einem bzw. drei Jahren nach jeweiliger Anerkennung erfolgen. Besondere Zielgruppe bzw. Auslöser dieser Änderung sind die Menschen, die 2015 bzw. Anfang 2016 im schriftlichen Verfahren anerkannt wurden und bei denen … Weiterlesen