generell 3-jährige Aufenthaltserlaubnis auch bei subsidiärem Schutz
In Berlin besteht bei subsidiärem Schutz inzwischen eine Regelung, die auch in diesen Fällen grundsätzlich zu einer 3-jährigen Aufenthaltserlaubnis führt. Hierzu liegt uns die Bestätigung der Berliner Ausländerbehörde vor (s.u.). Nach allen uns bisher vorliegenden und bekannten Publikationen und auch dem Wortlaut des Aufenthaltsgesetzes gingen wir bisher bei geflüchteten Menschen, denen im Asylverfahren lediglich der … Weiterlesen