BAföG für Menschen mit Duldung und nach Anerkennung
Auch Ausländer, die aufgrund ihrer Flucht nach Deutschland gekommen sind, haben unter gewissen Voraussetzungen Ansprüche auf BAFöG. In manchen Fällen reicht bereits die Aufenthaltserlaubnis an sich aus. In anderen Fällen benötigt man ZUSÄTZLICH noch mind. 15 Monate vorgehenden Aufenthalt in Deutschland. Wichtig ist auch, dass die Berechtigung auch für “nur” Geduldete gegeben ist (nach 15 … Weiterlesen