BVerfG verlangt bei Überstellung nach Dublin III Überprüfung der Verhältnisse vor Ort
Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Falle eines Syrers, der bereits in Griechenland als Flüchtling anerkannt wurde. Dieser hatte gegen die Überstellung nach Griechenland Eilrechtsschutz beantragt und war dabei zunächst unterlegen. Nach Dublin III können Menschen, die bereits in einem anderen Mitgliedsland anerkannt wurden, hier keinen neuen Asylantrag stellen und werden i.d.R. in dieses Land … Weiterlesen