Koalitionsvertrag (im Entwurf) zu Flüchtlingspolitik

 

UPDATE: Inzwischen liegt der endgültige Koalitionsvertrag vor (07.02., 11.45 Uhr). Es haben sich gegenüber der hier besprochen Version keine Änderungen mehr ergeben. Entfallen ist der hier noch als strittig dargestellte letzte Absatz.

Wir stellen am Ende sowohl den gesamten Koalitionsvertrag wie auch die nun endgültige Version des Kapitels VIII als Exzerpt zum Download ein.

 

Wir stellen dar, was der Koalitionsvertrag zum Thema Flucht und Migration enthält. Wichtig dabei ist, dass es sich noch um einen Entwurf handelt. Die uns bekannte Version ist vom 05.02.2018, 11.30 Uhr. Es kann sich demnach noch etwas geändert haben.

Wir haben auch zu  Zweck einer späteren besseren Vergleichbarkeit die Zeilennummerierungen im Text gelassen.

Einzige noch strittige Formulierung ist der letzte Absatz, den wir in ROT dargestellt haben.

Insgesamt muss man feststellen, dass sich neben den bereits bekannten Formulierungen zum Familiennachzug und zur “Obergrenze” (oder wie auch immer man dieses Limit bezeichnen will) im Vergleich zum Sondierungspapier im wenig geändert hat. ANkER-Zentren sind weiter enthalten, Regelungen für Geduldete, insbesondere Vereinfachungen zum Bleiberecht, nicht wirklich erkennbar.

Manches hat sich sogar noch im Vergleich zur Sondierung verschärft.

  • Nach 18 Monaten bzw. bei minderjährigen Kindern nach 6 Monaten sollen die Menschen diese ANkER-Zentren verlassen dürfen. Ausnahme: Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten (§ 47 1 a AsylG) oder in den Fällen, in denen das jeweilige Bundesland besondere Aufnahmeeinrichtungen eingerichtet hat (§ 47 1b AsylG).
  • Rückführung und Ausreise soll ebenso aus diesen Zentren erfolgen.
  • Identitätsfeststellung soll in diesen Zentren erfolgen. Dazu sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Prüfung noch ausgeweitet werden. Was das genau heißt, bleibt unerläutert.
  • Bei Minderjährigen soll die Altersfeststellung ebenfalls in den ANkER-Zentren erfolgen. Erst danach soll eine Inobhutnahme geschehen.
  • Nun gibt es jetzt eine Mitwirkungspflicht bei der Prüfung, ob nach drei Jahren weiter Fluchtgründe bestehen. Wie diese aussehen soll, bleibt jedoch offen.
  • “Ausreisepflichtige” sollen zukünftig danach unterschieden werden, ob die Hinderung zur Ausreise selbst zu vertreten ist oder andere Gründe hat. Demnach kommt die sog. Duldung light nun also doch.
  • Zukünftig soll das BAMF nicht mehr nur über die Erhebung einer Klage in bestimmten strafrechtlichen Vergehen unterrichtet und informiert werden, sondern nun schon bereits über die Einleitung eines Verfahrens.
  • Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sollen erleichtert werden, dazu sollen auch noch die Rechtsmittel und Beschwerdemöglichkeiten offenbar eingeschränkt werden. Im Detail ist das jedoch alles noch offen.

 

Wenn die endgültige Version des Koalitionsvertrages vorliegt, werden wir eine umfangreichere Analyse der dann dort enthaltenen Vereinbarungen vornehmen.

Da es sich hier um einen Zwischenstand geht, wollen wir es hier erst einmal bei dieser kurzen Betrachtung belassen.

Im Folgenden nun der Original-Text zu Kapitel 8 des Entwurfes:

 

 

 

4345VIII. Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen
4346
4347 1. Flüchtlingspolitik
4348 Deutschland bekennt sich zu seinen bestehenden rechtlichen und humanitären Ver-
4349 pflichtungen. Wir werden das Grundrecht auf Asyl nicht antasten: Wir bekennen uns
4350 strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer
4351 Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen
4352 zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur
4353 Europäischen Menschenrechtskonvention.
4354
4355 Wir sind stolz auf die Integrationsleistung unseres Landes, insbesondere auf das viel-
4356 fältige ehrenamtliche Engagement in den Städten und Gemeinden. Wir sind uns dar-
4357 über einig, dass die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht überfordert wer-
4358 den darf. Integrationsfähigkeit bemisst sich dabei nicht nur daran, wie die Aufnahme
4359 und Integration zugewanderter Menschen in die Gesellschaft gelingt, vielmehr bein-
4360 haltet sie auch unseren Anspruch, die Lebensbedingungen der hier lebenden Men-
4361 schen gerade angesichts der zu bewältigenden Zuwanderung zu berücksichtigen
4362 (Versorgung mit Kita-Plätzen, Schulen, Wohnungen etc.).
4363
4364 Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach
4365 Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Ge-
4366 sellschaft zu steuern und zu begrenzen, damit sich eine Situation wie 2015 nicht
4367 wiederholt.
4368
4369 Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letz-
4370 ten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmit-
4371 telbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die GFK
4372 bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive
4373 Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation,
4374 Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flücht-
4375 linge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht
4376 übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket.
4377
4378 Es soll eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden, die sich mit
4379 den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst und einen entsprechen-
4380 den Bericht dem Deutschen Bundestag zuleitet. Wir stärken die Migrations- und In-
4381 tegrationsforschung.
4382
4383 Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge.
4384
4385 – Entwicklungszusammenarbeit verbessern
4386 – Ausbau humanitären Engagements; UNHCR und World Food Programme (WFP)
4387 angemessen ausstatten und für eine kontinuierliche Finanzierung sorgen
4388 – Engagement für Friedenssicherung ausweiten (u.a. Stärkung internationaler Poli- 
4389 zeimissionen)
4390 – Faire Handels- und Landwirtschaftspolitik (faire Handelsabkommen)
4391 – Verstärkter Klimaschutz
4392 – Restriktive Rüstungsexportpolitik
4393
4394 Wir werden eine Kommission Fluchtursachen im Deutschen Bundestag einrichten,
4395 die der Bundesregierung und dem Bundestag konkrete Vorschläge unterbreiten soll.
4396
4397 Wir treten für ein gemeinsames europäisches Asylsystem ein und beteiligen uns da-
4398 her aktiv am Prozess der Reform des Dublin-Verfahrens. Ein fairer Verteilmechanis-
4399 mus für Schutzbedürftige, die Frage der Menschenrechte in Drittstaaten sowie das
4400 Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreiselandes für Asylbewerber müssen hierbei
4401 eine übergeordnete Rolle spielen. Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Beru-
4402 fung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. Bei der Ausgestaltung
4403 des Selbsteintrittsrechts wird die Frage der Herstellung der Einheit der Kernfamilie zu
4404 berücksichtigen sein. Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirk-
4405 same Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Dazu wollen
4406 wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung
4407 und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle
4408 Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedsstaat gewährt werden. In diesem
4409 Sinne wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen auf EU-Ebene abge-
4410 stimmt positionieren. Dies gilt auch für eine gemeinsame Durchführung von Asylver-
4411 fahren überwiegend an den Außengrenzen sowie gemeinsame Rückführungen von
4412 dort. Dabei werden europäische Menschenrechtsstandards eingehalten.
4413
4414 Wir unterstützen eine Politik der EU, die verhindern soll, dass kriminelle Schlepper
4415 und Schleuser entscheiden, wer nach Europa kommt. Wir wollen Anreize ausschlie-
4416 ßen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung
4417 des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden. 4418
4419 Wir wollen die Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM, Herkunfts- und Transitstaaten wei-
4420 ter ausbauen. Zur Sicherung der Freizügigkeit innerhalb Europas gehört ein wirksa-
4421 mer Schutz der europäischen Außengrenzen. Dazu wollen wir Frontex zu einer ech-
4422 ten Grenzschutzpolizei weiterentwickeln. Bis der Schutz der EU-Außengrenzen effek-
4423 tiv funktioniert, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar.
4424
4425 Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocati-
4426 on) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär
4427 Schutzbedürftiger (Resettlement). Die Größenordnung dieses aus humanitären Moti-
4428 ven erfolgenden legalen Zugangs muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs
4429 humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängen.
4430
4431 Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Ver-
4432 längerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.
4433 Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.
4434
4435 Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem
4436 1.8.2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1.000 Personen pro Monat
4437 begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits
4438 dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes ob-
4439 liegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.
4440
4441 1. Dieser Familiennachzug wird nur gewährt,
4442 • wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind,
4443 • keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden,
4444 • es sich nicht um Gefährder handelt,
4445 • eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.
4446
4447 2. Mit der gesetzlichen Neuregelung wollen wir Anreize ausschließen, die dadurch
4448 entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls
4449 zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden.
4450
4451 3. Mit der gefundenen Lösung zum Familiennachzug werden fortan subsidiär Ge-
4452 schützte im Rahmen des Kontingents eine ungefährliche Möglichkeit auf Familien-
4453 nachzug ihrer Kernfamilie haben. Die Einstufung gemäß der GFK soll sachgerecht
4454 erfolgen
4455
4456 2. Erwerbsmigration
4457 Unser Land braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl. Kein Ar-
4458 beitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Den Fachkräftezuzug
4459 nach Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren bereits erheblich verbessert
4460 und vereinfacht. Dieser Bedarf wird voraussichtlich in den nächsten Jahren aufgrund
4461 unserer guten wirtschaftlichen Entwicklung und wegen der rückläufigen Zahl junger
4462 Menschen, die neu ins Erwerbsleben eintreten, weiter steigen.
4463
4464 Deshalb werden wir ein Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeits-
4465 markt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts und der Rückkehr in einem
4466 Gesetzeswerk erarbeiten, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert. Ein
4467 solches Gesetz wird die bereits bestehenden Regelungen zusammenfassen, trans-
4468 parenter machen und, wo nötig, effizienter gestalten.
4469
4470 Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind der Bedarf un-
4471 serer Volkswirtschaft, Qualifikation, Alter, Sprache sowie der Nachweis eines konkre-
4472 ten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts.
4473
4474 Unter Fachkräften verstehen wir sowohl Hochschulabsolventen als auch Einwande-
4475 rerinnen und Einwanderer mit qualifizierter Berufsausbildung bzw. ausgeprägten be-
4476 rufspraktischen Kenntnissen. Eine Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen bzw.
4477 akademischen Qualifikationen der Fachkräfte soll möglichst ohne lange Wartezeiten
4478 erfolgen. Auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet, soweit die Landesregierungen
4479 nicht in Bezirken mit hoher Arbeitslosigkeit an der Vorrangprüfung festhalten wollen.
4480 Unberührt hiervon bleibt die Prüfung der Arbeitsbedingungen auf Gleichwertigkeit
4481 durch die Bundesagentur für Arbeit.
4482
4483 Mit einer klug gesteuerten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die
4484 Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität
4485 von illegaler und ungesteuerter Einwanderung.
4486
4487 Um angemessen auf Entwicklungen unseres Arbeitsmarktes reagieren zu können,
4488 achten wir darauf, nationale Regelungsmöglichkeiten für Zuwanderung in den Ar-
4489 beitsmarkt zu erhalten.
4490
4491 3. Gelingende Integration
4492 Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu unserer Gesellschaft und prägen sie
4493 mit. Ihre Repräsentanz auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Ein-
4494 richtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst gilt es weiterhin zu verbessern.
4495
4496 Die vielfältigen Integrationsmaßnahmen werden wir in einer bundesweiten Strategie
4497 nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ bündeln, größere Transparenz in das
4498 Geflecht der bestehenden Integrationsmaßnahmen bringen, die Koordinierung zwi-
4499 schen Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessern und dadurch eine effizien-
4500 tere Wahrnehmung der bestehenden Zuständigkeiten erreichen. Wir wollen mehr
4501 Erfolgskontrolle und werden dazu Integrationsforschung und -messung im Sinne ei-
4502 nes echten Integrationsmonitorings intensivieren, um die Erfolge der Integrationspoli-
4503 tik sichtbar zu machen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren.
4504
4505 So wollen wir zum Beispiel die Teilhabe an den Angeboten der Gesundheitsversor-
4506 gung (insbesondere in der Pflege) gerade für die erste Generation der Arbeitsmigran-
4507 ten der 50er und 60er Jahre unabhängig von kultureller Herkunft und Status verbes-
4508 sern. Mit Blick auf Vorsorge- und Früherkennungsangebote sowie Rehabilitation sol-
4509 len die Akteure im Gesundheitswesen verstärkt mehrsprachige gesundheitsfördernde
4510 Angebote unterbreiten, die die Betroffenen auch wirklich erreichen.
4511
4512 Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von
4513 Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten
4514 der Unterkunft, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit
4515 insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam, wo
4516 erforderlich, effizienter neu aus. Wir prüfen zusätzliche finanzielle Anreize bei freiwil-
4517 ligem Engagement von Kommunen für erfolgreiche Integrationsarbeit.
4518
4519 Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive.
4520 Dazu gehören Sprache und Arbeit. Die im Jahr 2005 eingeführten Integrationskurse
4521 sind der zentrale Ausgangspunkt für alle weiteren Integrationsschritte. Qualität und
4522 Effizienz dieser Kurse wollen wir weiter verbessern, insbesondere mit Blick auf eine
4523 bessere Zielgruppenorientierung. Erforderlich ist eine stärkere Kursdifferenzierung
4524 nach Vorkenntnissen. Die Mitwirkung beim Spracherwerb werden wir stärker einfor-
4525 dern. Wir wollen für den Spracherwerb zusätzliche Anreize setzen, Hilfestellungen
4526 ausbauen und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Zudem wollen wir auch in
4527 der Integrationspolitik die Chancen der Digitalisierung nutzen und digitale Angebote
4528 bei Orientierungs- und Integrationskursen ermöglichen. Schließlich wollen wir die
4529 Regelungen des Integrationsgesetzes entfristen und die Wohnsitzregelung zeitnah
4530 evaluieren.
4531
4532 Die Zugangsvoraussetzungen zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leis-
4533 tungen wollen wir vereinheitlichen und für die Gruppe der Geduldeten mit dem recht-
4534 lichen Arbeitsmarktzugang harmonisieren. Gleichzeitig sollen insbesondere diejeni-
4535 gen, bei denen die Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote nach dem
4536 Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und Beschäftigung bekom-
4537 men. Dazu soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie für diese Gruppe der Zugang zu
4538 Sprachkursen und Beschäftigung gewährt werden kann, ohne dass es zu einer Ver-
4539 festigung von Aufenthaltsrechten und einer Gleichstellung mit denjenigen führt, die
4540 eine rechtliche Bleibeperspektive haben.
4541
4542 Für langjährig Geduldete, die die Integrationsanforderungen im Sinne des §25 a und
4543 b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen, wollen wir Verbesserungen und Vereinfachungen
4544 für den Aufenthalt und bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration erarbeiten.
4545 Damit wollen wir auch Klarheit für die Betroffenen hinsichtlich ihrer Zukunft in
4546 Deutschland schaffen.
4547
4548 Die 3plus2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden.
4549 Diese Regelung zielt auf die Ermöglichung eines Zugangs zu einer qualifizierten Be-
4550 rufsausbildung mit einer Duldung. Dieses Ziel darf nicht durch eine zu enge Anwen-
4551 dung des Beschäftigungsrechts für Geduldete unterlaufen werden. Diese Regelung
4552 wollen wir auch auf staatlich anerkannte Helferausbildungen anwenden, soweit daran
4553 eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschlussfähig ist. Eine Ausbil-
4554 dungszusage muss dabei vorliegen. Bei alledem wollen wir zusätzliche Belastungen
4555 für die sozialen Sicherungssysteme vermeiden.
4556
4557 4. Effizientere Verfahren
4558 Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen Asylverfahren, die schnell,
4559 umfassend und rechtssicher bearbeitet werden. Deren Bearbeitung erfolgt künftig in
4560 zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER), in
4561 denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in
4562 Hand arbeiten. In den ANkER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommu-
4563 nale Verteilung bzw. Rückführung stattfinden. Eine unabhängige und flächendecken-
4564 de Asylverfahrensberatung ist zu gewährleisten. Über die Frage von Zuständigkeit
4565 und Trägerschaft wird eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen.
4566
4567 Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren in einzigartiger
4568 Weise humanitär engagiert. Menschen, die von Krieg und Verfolgung betroffen sind,
4569 bieten wir Schutz. Wir haben das Recht zu wissen, wer in unserem Land leben will;
4570 dazu bestehen besondere Mitwirkungspflichten durch die Ankommenden. Das betrifft
4571 zuallererst die umfassende Identitätsfeststellung: Name, Herkunft, Alter, Fingerab-
4572 druck. Bei ungeklärter Identität wollen wir die behördlichen Möglichkeiten zu deren
4573 Feststellungen erweitern und Identitätstäuschungen wirksamer begegnen.
4574 Die umfassende Identitätsfeststellung findet in den AnKER-Einrichtungen statt.
4575
4576 Nach der Altersfeststellung werden unbegleitete Minderjährige durch Jugendbehör-
4577 den in Obhut genommen, Erwachsene verbleiben in den Anker-Einrichtungen. Steht
4578 in Zweifel, ob es sich um Jugendliche oder um Erwachsene handelt, erfolgt die Al-
4579 tersfeststellung durch das zuständige Jugendamt unter Beteiligung des BAMF in den
4580 Anker-Einrichtungen.
4581
4582 Um die Chance auf eine erfolgreiche Integration zu wahren und europarechtliche
4583 Vorgaben zu erfüllen, ist die Bleibeverpflichtung in den AnKER-Einrichtungen zeit-
4584 lich und sachlich zu begrenzen. Sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen als auch in
4585 den AnKER-Einrichtungen soll die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate nicht über-
4586 schreiten (§47 Absatz 1a und 1b Asylgesetz bleibt davon unberührt), bei Familien mit
4587 minderjährigen Kindern in der Regel 6 Monate. Insgesamt ist eine geschlechter- und
4588 jugendgerechte Unterbringung zu gewährleisten.
4589
4590 Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positi-
4591 ve Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich,
4592 aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.
4593
4594 Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des
4595 gewährten Schutzes erforderlich. Für dieses Prüfverfahren werden verbindliche Mit-
4596 wirkungspflichten der Betroffenen gelten. Dazu sollen Belehrungen stattfinden.
4597
4598 Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Freiwillige Rückkehr
4599 und konsequente Abschiebung sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Die freiwilli-
4600 ge Rückkehr hat Vorrang. Bestehende Hindernisse (z.B. Identitätsfeststellung, Auf-
4601 nahmewillen der Herkunftsländer, Passersatzbeschaffung, Arbeit der Potsdamer
4602 Clearingstelle, ZUR) wollen wir weiter verringern. Wir starten eine Qualitätsoffensive
4603 für die Arbeit des BAMF.
4604
4605 Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevöl-
4606 kerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unver-
4607 schuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur
4608 Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung
4609 muss auch Konsequenzen haben. Entsprechendem Änderungsbedarf werden wir
4610 nachkommen.
4611
4612 Das BAMF ist möglichst frühzeitig über die Einleitung eines Strafverfahrens zu infor-
4613 mieren. Dazu werden wir § 8 Absatz 1a des Asylgesetzes ändern.
4614
4615 Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser
4616 Land verlassen. Das gilt auch bei Fällen von Sozialleistungsbetrug und Verstößen
4617 gegen das Betäubungsmittelgesetz, soweit diese zu einer Verurteilung von mindes-
4618 tens einem Jahr geführt haben.
4619
4620 Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens,
4621 werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer be-
4622 stimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu
4623 erhöhen.
4624
4625 Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesi-
4626 en sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter 5 Pro-
4627 zent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt. Der Individualanspruch auf Einzelfall-
4628 prüfung bleibt unberührt. Gleichzeitig wird durch eine spezielle Rechtsberatung für
4629 besondere vulnerable Fluchtgruppen deren besondere Schutzwürdigkeit berücksich-
4630 tigt.
4631
4632 Wir werden das Ausländerzentralregister (AZR) ertüchtigen, um belastbarere Aus-
4633 künfte erhalten zu können, allen relevanten Behörden unkomplizierten Zugriff zu er-
4634 möglichen und es auch zur besseren Steuerung der Rückführung und freiwilligen
4635 Ausreise einsetzen zu können. Wir werden es in Zusammenarbeit mit den Ländern
4636 zu einem insgesamt den zeitgemäßen Anforderungen entsprechenden zentralen
4637 Ausländerdateisystem weiterentwickeln. Im Rahmen dieser Ertüchtigung werden wir
4638 auch den Bestand der tatsächlich zur Rückführung anstehenden Personen besser
4639 abbilden.
4640
4641 Im Rahmen von Länderaufnahmekontingenten gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes
4642 haben Bürger für Asylsuchende Verpflichtungserklärungen gegenüber den Auslän-
4643 derbehörden abgegeben. Die Verpflichtungen, die vor dem 6.8.2016 abgegeben
4644 wurden, sollen mit einer Schutzzuerkennung durch das BAMF enden.
4645
4646

 

 

Hier der gesamte Koalitionsvertrag im Entwurf (Stand 05.02., 11.30 Uhr)

Entwurf Koalitionsvertrag Stand 05.02.2018 11.30 Uhr

KOA-Vertrag Kap 8 Stand 07.02.2018-11.45Uhr

Koalitionsvertrag gesamt_7-2-2018

2 Gedanken zu „Koalitionsvertrag (im Entwurf) zu Flüchtlingspolitik“

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