Worauf genau hat sich die Große Koalition jetzt geeinigt?
- Flüchtlinge mit eingeschränktem – im Fachjargon: subsidiärem – Schutz dürfen ihre Familie nicht nach Deutschland holen, zwei Jahre lang soll der Nachzug ausgesetzt werden. Das ist einer der Punkte, die Merkel, Gabriel und Seehofer schon im November verabredet hatten. Es geht hier um jene Hilfesuchenden, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen.
- Ausnahme: Angehörige von Flüchtlingen, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien und dem Libanon sind – das sind vor allem Syrer. Sie sollen vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden. Solche Kontingente müssen aber noch auf EU-Ebene vereinbart werden.
- Union und SPD wollen außerdem Marokko, Algerien und Tunesien als weitere “sichere Herkunftsstaaten” einstufen, um Asylbewerber von dort schneller wieder in ihre Heimat zurückzuschicken. Die Zahl der Asylbewerber aus Marokko und Algerien war Ende des vergangenen Jahres deutlich gestiegen, die Zahlen aus Tunesien allerdings kaum.
- Asylbewerber aus “sicheren Herkunftsstaaten” will die Koalition künftig in neuen Aufnahmeeinrichtungen unterbringen lassen. Die Asylanträge sollen dort schneller bearbeitet werden.
- Flüchtlinge in solchen Zentren dürfen in Deutschland nicht umherreisen – es ist ihnen untersagt, den Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde zu verlassen. Tun sie das doch, werden ihnen Leistungen gestrichen, und das Asylverfahren ruht.
- Asylbewerber sollen für ihre Integrationskurse bezahlen, auf zehn Euro monatlich einigten sich die Koalitionäre.
- Merkel, Gabriel und Seehofer wollen gesundheitlich angeschlagene Flüchtlinge leichter abschieben, nur eine schwere Krankheit soll vor Abschiebung schützen.