Sichere Herkunftsstaaten

Als sog. sichere Herkunftsstaaten gelten solche Länder, in denen vermutet wird, daß die Stellung eines Asylantrages erfolglos bleiben wird und eine Abschiebung dorthin zurück wahrscheinlich ist. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine politische Dikussion und Festlegung, da einerseits auch aus solchen Ländern gestellte Asylanträge auch erfolgreich gestellt werden und andererseits die Definition “sicher” eine ein politische ist.

Welche Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten gehören, ist in der Anlage II zum Asylgesetz aufgeführt (§ 29a AsylG). Das Gesetz unterliegt der Zustimmungspflicht durch den Bundesrat. Als sichere Herkunftsstaaten gelten derzeit(15.02.2016):
Albanien,
Bosnien und Herzegowina,
Ghana,
Kosovo,
Mazedonien,
Montenegro,
Senegal,
Serbien.

In Kürze (geplant für den Februar 2016) soll die Liste erweitert werden um

Marokko
Algerien und
Tunesien.

Dazu gelten die Staaten der EU sowie Norwegen und die Schweiz als sog. “sichere Drittstaaten”.