10.000 neue Plätze auch für Flüchtlinge im Bundesfreiwilligendienst
“Mit Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das Bundesfreiwilligendienstgesetz um den § 18 -BFD mit Flüchtlingsbezug- ergänzt. Die Ergänzung ist bis zum 31.12.2018 befristet. Bis zu 10.000 Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug sind pro Jahr möglich. Erste Vereinbarungen können mit Einsatzbeginn 01.12.2015 geschlossen werden. Für diesen Dienst gelten abweichend vom Regel-BFD folgende Sonderregelungen. Abschluss einer Vereinbarung Das Bundesamt … Weiterlesen