Zuständigkeit für Leistungen und Förderung
Die Zuständigkeiten für Leistungen und Förderung wechseln je nach Status zwischen Jobcenter, Sozialamt und Agentur für Arbeit. Die Tabelle bietet einen Überblick über die Stelle, die jeweils zuständig ist.
Die Zuständigkeiten für Leistungen und Förderung wechseln je nach Status zwischen Jobcenter, Sozialamt und Agentur für Arbeit. Die Tabelle bietet einen Überblick über die Stelle, die jeweils zuständig ist.
Anspruch Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch … Weiterlesen
Aufnahme und Beschulung Verfahrensablauf zur Aufnahme und Beschulung Ziel ist die zügige Beschulung der neuen Schülerinnen und Schüler in Berliner Schulen. Gleiche oder zumindest vergleichbare Verfahren in allen Bezirken erleichtern die Kommunikation und erhöhen die Transparenz. Es ist Aufgabe der Bezirke in ihrer Verantwortung als Schulträger Strukturen zu schaffen, um Neuzugänge zügig aufnehmen zu … Weiterlesen