Integrationsgesetz: Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge / Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (1-€-jobs)
Für wen gilt dies? Die Änderungen des § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) betreffen alle Menschen im laufenden Asylverfahren, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen. Neu einbezogen (und damit auch zu solchen Tätigkeiten verpflichtbar) sind Bezieher sog. Analogleistungen, also Menschen, die mehr als 15 Monate im Asylverfahren sind und Leistungen analog zu denen des SGB bekommen. … Weiterlesen