Arztpraxen nach Stadtteilen: Behandlung auch für nicht registrierte Asylsuchende
Auszug aus der PM der Ärztekammer: “Solange die medizinische Akutversorgung der noch nicht registrierten Asylsuchenden durch den Berliner Senat nicht anderweitig sichergestellt ist, dürfen Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte diese behandeln und die Kosten direkt dem Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (LaGeSo) in Rechnung stellen. Die Kostenübernahme durch das LaGeSo erfolgt nicht … Weiterlesen