Weniger Leistungen nach SGB bei Unterbringung in einer Unterkunft mit Vollversorgung
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz 4), die in einer Not- oder Gemeinschafts-Unterkunft untergebracht sind, in der man sich selbst nicht versorgen kann, haben bisher aufgrund der Systematik der Leistungen nach SGB im Vergleich zu den Menschen, die Leistungen nach AsylbLG beziehen, zu hohe Leistungen erhalten. Bisher konnte der Essenanteil nicht aus den Hartz4-Leistungen herausgerechnet werden. … Weiterlesen