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Wie kam das Asylrecht ins Grundgesetz? Asyl und Migration von 1948 bis heute: Eine Geschichte, bei der sich viel wiederholt und wenig neu ist.
Wir sprechen mit Prof. Dr. Patrice Poutrus. Historiker und Gastprofessor an der TU Berlin, promoviert an der Humboldt-Universität, Promotion an der Viadrina Frankfurt/Oder, Forschung und Lehre in Washington, Halle, Wien und auch wieder an der Viadrina, u.a. zu Asyl in der frühen Bundesrepublik, aber auch der DDR und Autor des Buches Umkämpftes Asyl, das die Geschichte des Asylrechts und der Asylpolitik in der Bundesrepublik von der Entstehung 1948 bis in die Gegenwart untersucht.
Wir beginnen tatsächlich mit der Frage, wie der Artikel 16 in das deutsche Grundgesetz kam und welche Gedanken und Diskussionen mit verbunden waren.
Die Entwicklungen zu Asyl und Migration in den 50er und 60er Jahren führen uns auch zu Anwerbeabkommen und letztlich dem Anwerbestopp 1973, der sich in diesen Tagen gerade jährt.
In den 80er Jahren führten Fluchtbewegungen aus dem Libanon zu vielen neu nach Deutschland kommenden Menschen, z.T. auch über Ost-Berlin in den Westen geschleust.
Fragen nach fehlender Integration oder auch der „Ghetto“-Bildung spielten damals eine noch viel größere Rolle als jetzt. Und einige Probleme der Jetzt-Zeit wurden letztlich auch damals gelegt.
Nach Mauerfall und Fall des eisernen Vorhangs kamen Ende der 80er Jahre bis Mitte der 90er Jahre mehr Menschen als Spätaussiedler (mit dann deutscher Staatsbürgerschaft) nach Deutschland als gleichzeitig durch die Kriege auf dem Balkan ab Anfang der 90er Jahre nach Deutschland flohen. Dennoch kulminierte die politische Diskussion nicht nur in zahlreichen Anschlägen und Toten, sondern auch im sogenannten Asylkompromiss 1993 ausschließlich mit dem Bezug auf Geflüchtete und Asylsuchende.
Wir erleben historisch viele Parallelen und ähnliche Entwicklungen. Kaum ein Argument aus dem Jahr 2023 wurde nicht schon in den vergangenen 75 Jahren benutzt, jedoch vielfach auch nachhaltig widerlegt.
Wichtig ist aber, die Geschichte dennoch zu kennen. Wichtig auch: Wie und warum kam es bei der Verfassungsbildung 1948/1949 eigentlich zu der Regelung, die dann 1993 eingeschränkt wurde?
Und was sagt dies alles über die aktuelle Diskussion aus?
Ein Zitat zieht sich im Grunde gedanklich durch die gesamte Folge
„Wir lernen aus der Geschichte, dass wir überhaupt nichts lernen.“ (Georg Wilhelm Friedrich Hegel)