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Die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 06.11.2023 liegen nun auch schriftlich vor. Hier die Zusammenfassung der wesentlichen Punkte.
Anmerkung: Die inzwischen offenbar üblichen Ausführungen zur europäischen Asylpolitik und Abkommen etc. lassen wir hier weg, weil sie nichts an der Situation in Deutschland ändern – zumindest nicht in den nächsten 12 bis 24 Monaten.
- Familiennachzug zu subsidiär Geschützten wird nicht ausgeweitet
Asylverfahren
- .Asylverfahren für Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote unter 5 % sollen in 3 Monaten abgeschlossen sein
- Ebenfalls innerhalb von 3 Monaten soll das erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsverfahren bei einer Klage gegen den ablehnenden Bescheid abgeschlossen sein.
- Asylverfahren in allen anderen Fällen sollen in sechs Monaten abgeschlossen sein.
- Ebenfalls innerhalb von 6 Monaten soll hier in diesen Fällen das erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsverfahren bei einer Klage gegen den ablehnenden Bescheid abgeschlossen sein.
- Asylantragstellung und Anhörung sollen in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt werden.
- Der Anhörungstermin soll spätestens nach 4 Wochen stattfinden
Rückführung/Abschiebung
- Prüfung weiterer Maßnahmen über die bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen hinaus
- Länder prüfen Platzkapazitäten für Haft und Gewahrsam und weiten diese ggfls aus
- Bund und Länder prüfen Abschiebung aus dafür zu schaffenden Anlagen an Flughäfen
Leistungen Asylsuchende
- Barauszahlungen sollen vermindert werden
- Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte wird geprüft
- Möglicherweise soll dieses System eine begrenzte Bargeldauszahlung zulassen
- SGB II & XII sollen dahingehend geändert werden, dass der Essensanteil sowie möglicherweise weitere Kostengruppen ab 01.01.2024 bei einer Unterbringung in einer Unterkunft mit Vollversorgung herausgerechnet werden kann, was bisher nicht möglich ist.
- Verlängerung Grundleistungsbezug im AsylbLG von 18 auf 36 Monate
Arbeitsaufnahme
- Bei „rechtlich gesicherter Bleibeperspektive“ sollen verstärkt auf die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung ausgerichtet werden..
- Bund soll höhere Mittel für Erstorientierungs-, Sprach- und Integrationskurse bereitstellen und die erfolgreiche Arbeit der Integrationslotsen
- Unternehmen sollen vermehrt auch Geflüchtete mit nur grundständigen Deutschkenntnissen für ein Arbeitsangebot „in den Blick zu nehmen“., insbesondere Ukrainerinnen und Ukrainer
- Geflüchtete sollen „frühzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und eigenständig ihren Lebensunterhalt sichern können“
- Arbeitsgelegenheiten im AsylbLG (0,80€-Jobs) sollen breiter genutzt werden
- Das Erfordernis der „Zusätzlichkeit“ soll gestrichen werden („….sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.“ § 5 AsylbLG)
- Mitwirkungspflichten sollen effektiver durchgesetzt werden
Link zum Papier insgesamt
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/2235232/697bfb257d9c4f697938a53c08b18812/2023-11-07-mpk-fluechtlingspolitik-data.pdf?download=1
Guten Tag, ich bin auf eine falsche Entscheidung der Sozialversicherungsbehörde gestoßen. Ich hatte eine Untersuchung und sie gaben mir 4 Fleigegeste, aber der Sozialdienst gab mir 1 Fleigeste. Es ist der soziale Roboter, der mich diskriminiert. Ich habe eine über 80-prozentige posttraumatische Belastung. Bitte helfen Sie mir, dieses Problem zu lösen. Warum verhält sie sich so?
Das verstehen wir leider inhaltlich nicht wirklich. Wenn es eine Entscheidung gibt, gibt es dazu auch einen Bescheid. Am Ende steht dann dazu die Frist und auch die Stelle, bei der Widerspruch eingereicht werden muss oder geklagt werden kann.
Ich entschuldige mich wirklich für den Analphabetismus beim Schreiben auf Deutsch.
das ist kein Problem 🙂