Podcast Ausführlich: Asylbewerberleistungsgesetz – kann man da kürzen, auf Null reduzieren oder Barleistungen einschränken? Unser Gespräch mit RA Volker Gerloff

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Seit Monaten werden unterschiedliche politische Forderungen aufgestellt, die von der Abschaffung des Asylrechts bis zu Arbeitspflichten reichen. Sehr beliebt sind auch die Umwandlung von Bar- in Sachleistungen bei Asylbewerbern, Einführung einer Geldkarte oder Leistungskürzungen genereller Art. 

Ein Beispiel für diese oft populistischen Forderungen ist der Gastbeitrag von FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner und seinem Parteikollegen Marco Buschmann, Bundesjustizminister, in der Welt am Sonntag

Beide fordern genau diese Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und halten dies auch rechtlich für möglich. Sie argumentieren, dass sogar Kürzungen bis auf Null möglich seien. 

Zeit, sich einmal intensiv mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beschäftigen:

Woher kommt es?
Wie ist es aufgebaut?
Was ist jetzt schon gekürzt gegenüber Bürgergeld?
Was gibt es als Sachleistung und was in bar? Und warum?
Und kann man dort tatsächlich kürzen wie es die beiden hochrangigen Regierungsmitglieder vorschlagen?
Was ist mit den sogenannten Analogleistungen und woran bemisst sich die Frage, ob man nun wie aktuell nach 18 Monaten wechselt oder – wie auch gefordert – erst wesentlich später?

Wir sprechen mit einem ausgewiesenen Fachmann, Rechtsanwalt Volker Gerloff, über alle diese Aspekte. Deshalb ist es auch eine lange Folge geworden, die sich aber lohnt. 

Volker Gerloff ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin und hier seit 2004 auf diesen Gebieten tätig. Sein wesentlicher Schwerpunkt sind also Leistungen, sei es die nach Hartz4 oder nun Bürgergeld, Sozialhilfe oder auch Asylbewerberleistungsgesetz. Volker Gerloff ist Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsverein und auch in der SGB II-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag. Daneben hat er ein Lehrbuch zum Asylbewerberleistungsgesetz verfasst und ist Mitautor anderer Handbücher zum Sozialrecht.

Wir gehen dabei nicht nur stellvertretend für viele derartige Vorschläge auf die Inhalte dieses Gastbeitrages ein, sondern auch umfassend auf weitere Migrations- und Integrationsthemen. So sind z.B. die horrenden Unterkunftskosten ein Thema, die in vielen Fällen dazu führen, dass Geflüchtete trotz Vollzeitarbeit nahezu keinen Euro mehr in der Tasche haben als mit reinem Leistungsbezug. 

Zu den Vorschlägen von Christian Lindner und Marco Buschmann gehört u.a. das Folgende: 

Kürzungen von Leistungen:

Zu den Pull-Faktoren in Deutschland gehört auch das Niveau der Sozialleistungen. In der Vergangenheit sind hier viele Debatten mit pauschalen Verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgeblockt worden. Sie ist gewiss streng. Denn jeder Mensch hat in Deutschland einen Anspruch auf die Sicherung seines Existenzminimums, und das ist auch gut so. Doch sind die Spielräume für Anpassungen möglicherweise größer, als viele meinen.
So umfasst der einschlägige Warenkorb etwa auch Leistungen für die Nutzung von Festnetzanschlüssen, Eintrittsgelder für Kultur- und Freizeitveranstaltungen oder Zeitungen und Zeitschriften. Man kann mit guten sachlichen Gründen bezweifeln, ob für Menschen in einer Erstaufnahmeeinrichtung, die mit Medien häufig in Gemeinschaftsräumen versorgt werden, solche Ausgaben wirklich anfallen.

Lindner/Buschmann Welt am Sonntag

Wechsel in Analogleistungen: 

Fakt ist aber, dass sich die Verfahrensdauern deutlich verlängert haben. Klageverfahren können in Deutschland ohne Weiteres eher zwei Jahre dauern. Die Dauer des Bezugs der niedrigeren Grundleistungen sollte daher ausgeweitet werden. Der sachlichste Anknüpfungspunkt wäre hier die rechtskräftige Klärung des Aufenthaltsstatus.
Zu den Pull-Faktoren in Deutschland gehört auch das Niveau der Sozialleistungen. In der Vergangenheit sind hier viele Debatten mit pauschalen Verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgeblockt worden. Sie ist gewiss streng. Denn jeder Mensch hat in Deutschland einen Anspruch auf die Sicherung seines Existenzminimums, und das ist auch gut so. Doch sind die Spielräume für Anpassungen möglicherweise größer, als viele meinen.

Lindner/Buschmann Welt am Sonntag

Zu Leistungskürzungen auf Null

Das Gleiche könnte aber auch bei Menschen geschehen, denen humanitärer Schutz in dem für sie nach den Dublin-Regeln zuständigen EU-Staat zusteht, die sich aber weigern, den Schutz dort in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen wäre es denkbar, die Leistung auf die Erstattung der notwendigen Reisekosten in den zuständigen Staat abzusenken. Denn jedenfalls im Sozialrecht gilt, dass Sanktionen zulässig sind, wenn zumutbare Mitwirkungshandlungen, die auf eine Verbesserung der eigenen Situation zielen, unterlassen werden.

Lindner/Buschmann Welt am Sonntag

Quellen und weitere Hintergründe

Im Folgenden führen wir all die wesentlichen Urteile auf, die von Volker Gerloff angesprochen werden, eben genau die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichtes wie auch die Grundsatzurteile zu Unterkunftskosten vom Verwaltungsgerichtshof Bayern. 

Angesprochene Gerichtsentscheidungen

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 

„Hartz4-Entscheidung“

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html

Sanktionen und Leistungskürzungen

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html

Grundsatzurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz 2012

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html

Niedrigere Sonderbedarfsstufe im AsylbLG

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html

Verwaltungsgerichtshof Bayern (VGH Bayern)

Urteil VGH Bayern zur Höhe von umlegbaren Kosten für Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-7907?hl=true

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-7907

Dazu noch zwei detaillierte Artikel im Verfassungsblog zum Thema AsylbLG

30 Jahre AsylbLG
Zu Arbeitspflichten, Arbeitszwang und Arbeiten dürfen

4 Gedanken zu „Podcast Ausführlich: Asylbewerberleistungsgesetz – kann man da kürzen, auf Null reduzieren oder Barleistungen einschränken? Unser Gespräch mit RA Volker Gerloff“

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