Wir haben sehr früh und ausführlich bereits zu den Änderungen zum 31.08. berichtet. diese sind insbesondere für DrittstaatlerInnen wichtig, aber auch für manche UkrainerInnen, die bisher noch nicht in Deutschland registriert und einen Aufenthaltstitel beantragt haben.
Wir haben zusätzlich zu unserem schriftlichen Beitrag auch ein Info-Video gemacht, das die Änderungen noch einmal erläutert.
dazu dann hier auch noch einmal die schriftlichen Informationen.