Berlin will zusammen mit Thüringen und anderen Bundesländern gegen den Bund klagen.
Das Land Berlin will sein Landesaufnahmeprogramm gerichtlich durchsetzen und dazu gegen den Bund klagen. Daneben soll eine Bund-Länder-Konferenz zur einvernehmlichen Regelung der Landesaufnahmen durchgeführt werden.
Im Juni hatte das Land Berlin ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für Kinder und Jugendliche aus den Lagern auf den griechischen Inseln beschlossen. Zur Umsetzung ist eine sog. “Bundeseinheitlichkeit” notwendig. Hierzu hatte Berlin bei Bundesinnenminister Seehofer angefragt, der dies jedoch gegenüber Berlin ebenso ablehnte wie wenig später gegenüber dem Land Thüringen und dessen Landesaufnahmeprogramm.
Innensenator Andreas Geisel sagte dazu:
Wir können ein Nein von Horst Seehofer zu unserer Bereitschaft Menschen in Not zu helfen, nicht einfach schulterzuckend akzeptieren. Zumal von ihm keine weiteren Perspektiven damit verbunden werden.
Andreas Geisel, Innensenator Berlin
Vom Bundesland Nordrhein-Westfalen kam nach einem Besuch von Ministerpräsident Armin Laschet der Vorschlag zu einer Bund-Länder-Konferenz zu diesem Thema.
Der Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen Joachim Stamp erklärte dazu, man könne nicht akzeptieren, dass in Camps der EU schlechtere Zustände herrschen als beispielsweise in Flüchtlingslagern im Irak oder Jordanien. Er forderte eine kurzfristige Konferenz zwischen Bund und Ländern, um über die Aufnahme weiterer Flüchtlinge aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln zu sprechen.
Dieser Forderung schließt sich nun auch das Land Berlin an, um vor einem möglicherweise jahrelangen Prozess eine Lösung im Sinne der betroffenen Menschen zu finden.
Wir müssen jetzt handeln. Der Bund sollte sich mit den aufnahmebereiten Ländern und Kommunen an einen Tisch setzen und klären, wie man schnell und unbürokratisch den Menschen hilft.
Andreas Geisel, Innensenator Berlin
Neben Berlin und Thüringen gibt es auch von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Aufnahmebereitschaft für Kinder und Jugendliche von den griechischen Inseln. Daneben haben sich inzwischen 169 Städte, Kommunen und Gemeinden aus ganz Deutschland im Bündnis schere Häfen zu einer Aufnahme bereiterklärt.
Der Bund hat die Aufnahme von 243 Kindern und Jugendlichen gegenüber Griechenland nebst Familienangehörigen zugesagt. Daran sind auch Berlin und andere Bundesländer beteiligt.
Dennoch gibt es erhebliche Unterschiede zwischen der Bundesaufnahme und den beschlossenen Länderprogrammen: Mens chen, die über die Bundesaufnahme nach Deutschland kommen, durchlaufen ein normales Asylverfahren. Menschen, die über ein Landesaufnahmeprogramm kommen, erhalten gleich eine Aufenthaltserlaubnis.
Man kann sich einen solchen umständlichen Weg auch ohnehin sparen. Einerseits könnten Kinder und Jugendliche ohnehin auch bei einer Ablehnung nicht wieder abgeschoben werden. Andererseits besteht auch bei allen in Griechenland ausgewählten Kindern ohnehin ein bereits festgestellter Schutzbedarf. Deshalb kann man den Menschen auch gleich die notwendige Sicherheit eines Aufenthaltes hier geben.
Zustimmung als politisches Instrument
Die sog. Bundeseinheitlichkeit wird aus unserer Sicht eher durch die Ablehnung von Seehofer in Frage gestellt, denn tatsächlich gesichert. Es gibt schon lange Landesaufnahmeprogramme, die eben nicht bundesweit gleich aufgelegt werden.
Schon für Menschen aus Syrien gibt es derzeit nur noch in vier Bundesländern Aufnahmeprogramme, ohne, dass deshalb der Bund rügen würde, dass dies nicht bundeseinheitlich erfolge. Landesaufnahmeanordnungen für Jesidinnen. Baden-Würrtemberg hat ein Sonderprogramm zur Behandlung traumatisiserter Opfer des Islamischen Staates aus dem Nordirak aufgelegt.
Es ist also keineswegs so, dass immer alles in allen Bundesländern gleich laufen muss. Schon bisher stand Individualität der Einheitlichkeit nicht im Weg.
Und nun? Nägel mit Köpfen machen!
Wenn man bis zum Bauch ins Wasser geht, darf man sich nicht über eine nasse Hose wundern. Wer ein solches Programm beschließt, muss auch bei erwartbarer Ablehnung klagen.
Christian Lüder, Berlin hilft
Das haben wir so ähnlich schon am Tag des Beschlusses des Berliner Aufnahmeprogramme auf der Demo der Seebrücke vor dem Roten Rathaus gesagt. Bereits vorher gab es einen großen offenen Brief der Zivilgesellschaft zur Aufnahme von Berlin.
Nun zu versuchen, eine Konferenz vorzuschalten, ist sicherlich richtig. Die Frage, wann eine Klage entschieden wird, erfordert eine Lösung.
Eine einvernehmliche Lösung mit dem Bund würde Menschen jetzt helfen und nicht erst in ein paar Jahren nach einer Klage. Aber die muss dennoch jetzt schon vorbereitet werden. Und zur Not muss Berlin eben den Weg einfach ehen und den Bund klagen lassen.
Christian Lüder, Berlin hilft
Zudem ist die juristische Situation eindeutig Neuland. Es gibt zwar kompetente Gutachten von verschiedenen Seiten und auch Einschätzungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dazu, aber letztlich ist der Weg noch nie beschritten worden.
Wichtig ist jedoch, dass endlich die Kinder und Jugendlichen von diesen elendigen Lagern auf den griechischen Inseln herunterkommen. Und danach alle anderen auch. Es ist beschämend, wie die EU insgesamt diese untragbaren Zustände seit zig Jahren toleriert und hinnimmt.
1 Gedanke zu „Berlin erwägt Klage gegen Nein von Seehofer“