Das Johnson & Johnson-Debakel. Fehlende Informationen & Handlungen bei einem Impfstoff

 

Alle reden vom Boostern. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, schafft es gerade erst nur zur Grundimmunisierung, weiss das allerdings gar nicht. 

Bei den Covid-Impfstoffen von Biontech, Astra-Zeneca und Moderna wurde von Beginn an eine 2. Impfung zur Grundimmunisierung verlangt, um den kompletten erstmaligen Impfschutz zu gewährleisten. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson reicht nach dem EU-Zulassungsverfahren eine einmalige Impfung zur Grundimmunisierung aus. Nun gilt dies offenbar nicht mehr. 

Johnson & Johnson war als Impfstoff praktisch, weil eben eine einzelne Impfung reichte, um den vollständigen Impfschutz herzustellen. Gerade aus diesem Grund wurde von manchen Menschen absichtlich dieser Impfstoff gewählt. Ebenso war Johnson & Johnson oft dann die erste Wahl, wenn Impfungen beispielsweise mit mobilen Impfteams durchgeführt wurden und es um Gruppen ging, bei denen es nach einer mobilen Impfung schwierig erschien, sie später für eine 2. Impfung wieder zu erreichen. 

Insofern wurde Johnson & Johnson gerne in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete oder auch bei der Impfung Obdachloser eingesetzt. Gerade bei Obdachlosen war man froh, sie überhaupt für eine Impfung zu erreichen. Deshalb war der Impfstoff von Johnson & Johnson eben auch hier die erste Wahl.

So weit, so gut. Bis in den Herbst war die Welt ja auch noch in Ordnung. Bis dahin deckte sich die EU-Zulassung für diesen Impfstoff noch mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI): Ein Mal geimpft ist grundimmunisiert. Genau so werden bis heute auch die Impfzertifikate behandelt, die 14 Tage nach einer einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson das gleiche Ergebnis auswerfen wie 14 Tage nach der zweiten Impfung bei allen anderen Impfstoffen. 

Im Oktober änderte das RKI jedoch seine Impfempfehlungen und riet erstmalig zu einer Auffrischungsimpfung, dem sog. Booster. In der Pressemitteilung vom 07.10.2021 dazu empfahl man sechs Monate nach der sog. Grundimmunisierung für Menschen über 70 Jahre und einige andere Gruppen eine weitere Impfung. Daneben empfahl man für Johnson & Johnson als Impfstoff keine Auffrischung, sondern sprach von einer „Optimierung der Grundimmunisierung“ nach vier Wochen, bestätigte jedoch weiterhin und wie bisher den vollen Impfschutz nach einer einmaligen Impfung.

Diese feine Unterscheidung zwischen „Auffrischungsimpfung“ und „Optimierung der Grundimmunisierung“ kam jedoch weder in der öffentlichen Wahrnehmung noch bei den Gesundheitsbehörden wirklich an. 

Hier verfestigte sich, dass eine Auffrischung nach sechs Monaten empfohlen würde, bei Johnson & Johnson jedoch schon nach vier Wochen. Eine weitere Differenzierung konnten nur Eingeweihte erkennen, die sich mit den Pressemitteilungen und Bulletins des RKI im Detail auseinandersetzen. Dies ist jedoch eine verschwindend geringe Minderheit und noch viel weniger unter denen, die mit diesem Impfstoff geimpft wurden.  

Seit der ersten wesentlichen Änderung der Impfempfehlungen des RKI mit dem Rat zur Auffrischung folgten nun weitere: 

Inzwischen haben sich die Empfehlungen insofern drastisch entwickelt, dass die Abstände zwischen Grundimmunisierung und Auffrischung deutlich verkürzt wurden. Waren es anfänglich sechs Monate, wurden es dann fünf und sind es nun drei Monate. All dies bezieht sich weiterhin auf alle Impfstoffe und Kombinationen, nun jedoch so nicht mehr auf eine Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson, wobei dies auch nur verklausuliert beschrieben wird.

Noch am 28.10.2021 wird im Bulletin des RKI zu Johnson & Johnson gesagt: 

Die COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) ist für die Grundimmunisierung mit einer 1-maligen Impfstoffdosis zugelassen. Die jeweils empfohlenen Impfabstände sind in Tabelle 1 aufgeführt.

RKI

Quelle RKI 18.10.2021 im Bulletin mit Datum 28.10.

Erkennbar unterscheidet sich nun die Impfempfehlung von der Zulassung, wenn nun nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson erst eine zweite Impfung mit Biontech oder Moderna nach vier Wochen zu einer Grundimmunisierung führen soll.

Was Anfang Oktober noch als „Optimierung der Grundimmunisierung“ bezeichnet, öffentlich jedoch nur als kürzerer Abstand zur Auffrischung verstanden wurde, ist nun zwar in der Tabelle als Voraussetzung zur Grundimmunisierung benannt, nicht jedoch im Text.

Erst im Bulletin vom 18.11.2021 ändert sich der Text nun wie folgt: 

Die COVID-19 Vaccine Janssen ist für die Grundimmunisierung mit einer 1-maligen Impfstoffdosis zugelassen. Allerdings empfiehlt die STIKO hier eine Optimierung des Impfschutzes durch eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis.

Später heisst es im gleichen Bulletin: 

Personen, die mit 1 Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen grundimmunisiert worden sind, sollen zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung erhalten.

Die Impfung soll mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (heterologes Impfschema) ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erfolgen, wobei Spikevax erst ab dem Alter von ≥ 30 Jahren und nicht bei Schwangeren eingesetzt werden soll.

Zur Auffrischung heisst es auch dort: 

Empfehlungen zur Auffrischimpfung

Folgenden Personen soll eine Auffrischimpfung angeboten werden:

Personen im Alter von ≥ 70 Jahren
BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotenzials sind hier BewohnerInnen und Betreute jeglichen Alters eingeschlossen.
Personen mit einer Immundefizienz (ID) (Details siehe unten „Empfehlung zur COVID-19- Impfung von Personen mit Immundefizienz“)
Pflegepersonal und andere Tätige, die direkte Kontakte mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für (i) alte Menschen oder (ii) für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19- Verläufe
Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem PatientInnenkontakt

Die Auffrischimpfung soll in der Regel 6 Monate nach der aus 2 Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die vor oder nach der COVID-19-Impfung eine labor-diagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird derzeit keine Auffrischimpfung empfohlen. Das gilt auch für Personen nach Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen.

RKI Bulletin 18.11.2021

Am 18.11. war die Empfehlung des RKI für eine Auffrischung also noch begrenzt auf Menschen, die 70 und älter sind sowie weitere besondere Personengruppen. Für mit Johnson & Johnson Geimpfte hingegen wird hier sogar ausdrücklich keine Auffrischung empfohlen. 

Erst dem 29.11.2021 empfiehlt das RKI nun grundsätzlich eine Auffrischung für alle Menschen >18 Jahre, nun auch ohne weitere Differenzierungen. Den weiteren Tabellen zu Folge setzt die Empfehlung zur Auffrischung beim Impfstoff Johnson & Johnson jedoch inzwischen eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff binnen vier Wochen voraus, damit dann nach weiteren sechs Monaten eine Auffrischung folgen kann. 

Aus der aktuellen Empfehlung des RKI hier noch zum Abschluss die aktuelle Tabelle vom 13.01.2022 (VÖ vorab 21.12.2021)) dazu, die nun deutlich erst eine zweite Impfung bei Johnson & Johnson als Grundimmunisierung ansieht und die Auffrischung dann bei allen vorgehenden Kombinationen nach drei Monaten vorsieht: 

Quelle RKI 21.12.2021, Bulletin mit Datum 13.01.2022

Was bedeutet das alles?

Man muss zwischen der rechtlichen Wertung und der Empfehlung des RKI unterscheiden: 

Johnson & Johnson war und bleibt mit nur einer Impfung als vollständige Grundimmunisierung in der EU zugelassen. Mit einer einmaligen Impfung plus 14 Tage ist man formal betrachtet weiterhin komplett geimpft und fällt damit auch unter das G einer 3G- oder 2-G-Regelung.

Immunologisch jedoch empfiehlt das RKI seit geraumer Zeit jedoch eine Verimpfung von Johnson & Johnson eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bereits nach vier Wochen und sieht erst dies dies inzwischen als Komplettierung der Grundimmunisierung an.

Rein rechtlich und bezogen auf Zutrittsregelungen etc. bekommt man weiterhin 14 Tage nach der ersten und einzigen Impfung mit Johnson & Johnson ein Zertifikat für den vollständigen Impfschutz. 

Dies ist jedoch nur die rechtliche Seite der Medaille. Denn immunologisch ist es nun offenbar erforderlich, sich vier Wochen später ein zweites Mal mit einem mRNA-Impfstoff impfen zu lassen. 

Erst eine dritte Impfung weitere drei Monate später ist nun auch hier eine echte Auffrischung. 

Wer sich also nach dem Empfehlungen des RKI schützen will, muss sich schnellstens eine zweite Impfung besorgen, um dann nun drei Monate später mit erst mit einer dritten Impfung auf dem Stand zu sein, den Menschen bei anderen Impfstoffen bereits seit Monaten haben können.  

Weshalb ist das problematisch? 

Als das RKI erstmals davon sprach, dass eine „Optimierung der Grundimmunisierung“ vier Wochen nach erster Impfung empfohlen würde, waren bei zahlreichen Menschen, die sich mit Johnson & Johnson impfen ließen, der Impftermin bereits vier bis sechs Monate her. 

Alle seit April 2021 mit Johnson & Johnson Geimpften waren demnach im Glauben, dass sie alle erforderlichen Impfungen erhalten hätten. Seit den Aufforderungen zu Auffrischungsimpfungen oder Booster denken sie nun, dass sie zwar schneller als alle anderen eine weitere Impfung vornehmen lassen sollten, aber eben einen Booster bekämen. 

Haken dabei: Anstatt nun eine Booster-Impfung zu bekommen, ist bezogen auf den immunologischen Impfschutz die vermeintliche Booster-Impfung inzwischen nur noch die Herstellung der Grundimmunisierung. 

Zweiter Haken: Auf den digitalen Impfzertifikaten wird diese zweite Impfung bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson zwar als „2/2 Booster“ ausgegeben, in allen Apps hingegen nur als Zweit-Impfung gewertet und erst nach weiteren 14 Tage ein vollständiger Impfschutz attestiert. 

Folge: Der Entfall des Testes wie er für Menschen mit Booster bei der 2Gplus-Regel inzwischen vorgesehen ist, ist für sie nicht anwendbar. 

Viel dramatischer ist allerdings, dass die Betroffenen bis heute komplett darüber im Unklaren gelassen wurden. Sie erhalten vermeintlich eine Auffrischungs-Impfung, lt. Empfehlung des RKI allerdings nur eine Komplettierung der Grundimmunisierung. 

Dazu haben sich die Empfehlungen des RKI quasi rückwirkend geändert. Es gab demnach für die Betroffenen gar keine Chance, rechtzeitig wirklichen Schutz nach den Empfehlungen herzustellen. Ebenso haben sie jetzt keine Chance auf einen echten Booster. 

Um das Ganze noch einmal zu verdeutlichen, sei auf die offiziellen Hinweise dazu vom Land Berlin verwiesen: 

Bis heute (04.01.) lautet beispielsweise die Informationen auf der Seite der Senatskanzlei Berlin

Bei einer Grundimmunisierung mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson gilt weiterhin, dass mindestens 28 Tage zwischen Grundimmunisierung und Auffrischimpfung liegen sollen.

Senatskanzlei Berlin (Stand 04.01.2022)

Nach allen oben dargestellten Aussagen des RKI ist dies inzwischen falsch. 

Beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wird einerseits noch immer (04.01.) auf einen Booster erst nach fünf Monaten hingewiesen. Andererseits fehlt jeder Hinweis im Text und auch in den erst am 09.12. veröffentlichten Podcasts auf die Besonderheit einer zweiten Impfung nach vier Wochen bei Johnson & Johnson. Zudem verweist der Link nur auf die Impfzentren, nicht aber auf alle vorhandenen Impfstellen oder frei zugängliche Angebote von Hausärzten.  

LAF Berlin Stand 04.01.2022

Wenn diese feinen Unterschiede schon vom Berliner Senat und allen Behörden nicht verstanden werden, wie sollen es dann Betroffene? 

Verzerrte Statistik

Rd. 126.000 Menschen sind in Berlin mit Johnson & Johnson geimpft worden (03.01.2022). Aus den offiziellen Zahlen geht jedoch nicht hervor, wer davon inzwischen zumindest ein zweites Mal geimpft wurde. Das RKI führt dazu nichts auf. Offenbar werden die Zweit-Impfungen zur „Optimierung der Grundimmunisierung“ bei den Boosterimpfungen mit Moderna oder Biontech verbucht, aber weder als 2. Impfung noch als Booster bei Johnson & Johnson. Genau genommen müßte man nun die vermeintlichen Boosterimpfungen umgruppieren und als 2. Impfung ausweisen. Folge wäre damit auch, dass möglicherweise rd. 50.000 Menschen in Berlin nicht mehr als geboostert ausgewiesen würden. Allerdings gilt dies vermutlich ebenso für andere Bundesländer.  

Senatskanzlei Berlin Lagebericht (04.01.2022)

Was wäre zu tun gewesen?

Als das RKI seine Empfehlung änderte, hätte es auch zwingend eine Priorisierung bei dieser Zweitimpfung geben müssen. Viele der mit Johnson&Johnson Geimpften haben ihre Impfung ab Ende April erhalten. Erst Ende Oktober war wirklich klar, dass die Empfehlungen des RKI den vermeintlich kompletten Impfschutz immer weiter in Frage stellen. 

Zu diesem Zeitpunkt waren vermeintlich komplett Geschützte nun auf einmal nicht mehr vollständig geschützt und ihre immunologisch vollständige Impfung bereits vier bis fünf Monate überfällig, ohne, dass sie dies wissen und hätten ändern können. 

Ist es also nach den Empfehlungen des RKI zwingend erforderlich, erst einmal die Grundimmunisierung herzustellen, dann hätte danach auch gehandelt werden müssen. 

Noch dramatischer ist dies vor dem Hintergrund, dass gerade Johnson & Johnson an Gruppen verimpft wurde, die generell, aber auch kommunikativ schlecht erreichbar sind. Obdachlose sind schwer erreichbar und lesen vor allem keine RKI-Bulletins. Gleiches gilt für Geflüchtete. Bei letzteren wissen wir schon lange, dass die Impfquoten gering sind. Zudem sind alle Menschen, die in Unterkünften leben müssen, besonders gefährdet.

Grundsätzlich war und ist nach alldem zwingend: 

  1. eine Priorisierung für alle mit Johnson & Johnson Geimpften einzuführen (schon im Oktober, aber auch immer noch jetzt!)
  2. Neuerlich Impfteams in Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose zu schicken
  3. Obdachlosen aufsuchende Impfangebote in Unterkünften und Tagestreffpunkten anzubieten
  4. Informationen und Empfehlungen klar zu kommunizieren. 
  5. Zudem eine klare Information, dass die 2. Impfung bei Johnson & Johnson kein Booster ist
  6. Eine echte Aufklärungskampagne für diese Gruppen zu starten. Dazu gehört nicht nur eine wirkliche Aufklärung in den relevanten Sprachen, sondern auch über Religionsverbände, Moscheen oder bekannte Treffpunkte.
  7. Grundsätzlich Impfangebote ohne jede Schwelle, also weitestgehend ohne Termin und ohne Wartezeiten, flächendeckend anzubieten.
  8. Integrations-LotsInnen auch zu Impf-LotsInnen zu empowern, um eine direkte Ansprache und Aufklärung zu ermöglichen
  9. Gleiches gilt für MitarbeiterInnen in Unterkünften, damit sie ergänzend informieren können

Leider ist nichts davon bisher wirklich umgesetzt worden. Es scheint auch bisher keine wirkliche Bereitschaft dazu zu geben, denn Hinweise auf eine Priorisierung aufgrund der neuen Frist „vier Wochen“ oder den nochmaligen Einsatz von mobilen Impfteams wurden bisher nicht aufgegriffen.

Auch die heute nach der Senatssitzung verkündeten Ideen sind viel zu kurz gegriffen. Von Menschen in Unterkünften (immerhin rd 50.000 in Berlin) war hier nicht die Rede. Dabei sind gerade diese Menschen durch ihre Wohnsituation besonders gefährdet.

Ein aufsuchendes Impfangebot in der heute formulierten Form ist letztlich nicht aufsuchend, wenn es nur darum geht, Impfmöglichkeiten besser in die Stadt zu bringen. Aufsuchende wäre IN den Unterkünften und ergänzend dazu eine wesentlich breitere Streuung von Impfangeboten ohne Termin, ergänzt durch weitere popup-Impfmöglichkeiten in der Stadt. Und letztlich sind nach unserer Einschätzung die Familien-Zentren, die besonders herausgestellt wurden, vielleicht eine gute Idee, aber nur bedingt dafür bekannt, eine große Reichweite in die Gruppe der Geflüchteten zu haben. 

32 Gedanken zu „Das Johnson & Johnson-Debakel. Fehlende Informationen & Handlungen bei einem Impfstoff“

  1. Hallo, bitte ist es wichtig für mich . Also ich bin 2016 nach Deutschland gekommen und die haben keinen Asylantrag für mich angetragen und nach ein Jahr, habe ich eine Ausbildung als SHK gefunden und sofort bekomme ich einen ausbildungsduldung . Und im 2020 habe ich einem Aufenthalt Erlaubnis bekommen unter 25a und seit letztes Jahres hatte ich die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und hab jetzt ein Fest Arbeitsplatz.
    Und jetzt Ausländerbehörde meinte dass ich keine recht zu unbefristeten Aufenthalt habe weil bei diesem Aufenthalt muss man mindestens fünf Jahre Aufenthalt haben .
    Liebe Grüße
    Abdulai

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    • Ja das ist grundsätzlich richtig, dass man eine Aufenthaltserlaubnis nach 25a für die Niederlassungserlaubnis 5 Jahre besitzen muss. Dazu sind noch mind 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge erforderlich

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  2. Ich weiß von Anweisungen an Apotheker, für die Erstellung des digitalen Impfzertifikats nach Janssen-Grundimmunisierung 1/1 und Boosterimpfung mit den verfügbaren Impfstoffen Corminaty, Spikevax und Janssen im Pull-down Menü 3/3 boost auszuwählen. Dann erscheint auch korrekt das Boostersternchen.
    Die Aussagen des RKI zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung haben also lediglich empfehlenden Charakter. Entscheidend für die Anerkennung als Boosterimpfung dürfte der Zeitpunkt der zweiten Impfung sein.

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  3. Ich meinte natürlich 2/2 boost und bitte, den Fehler zu korrigieren. Die Anerkennung der zweiten Impfung (mit Corminaty, Spikevax oder Janssen) als Boosterimpfung entscheidet in diesem Fall der Zertifikatersteller durch Klicken auf 2/2 boost, ein von der EMA und EU-Komission anerkanntes und zugelassenes Verfahren, dass unabhängig von Empfehlungen nationaler Institute anzuwenden ist. Dabei passieren Fehler. Deshalb ist auf die korrekte Ausstellung unbedingt zu achten!
    Auf einem anderen Blatt stehen bundeslandspezifische Regelungen. In Bayern werden Hotellerie und Gastwirtschaft darauf hingewiesen, dass der zertifizierte Schnelltest nur durch mindestens 3 vorhandene Impfzertifikate umgangen werden kann. Damit versucht Bayern, den RKI-Empfehlungen Gesetzescharakter beizumessen, ein Umstand, der juristisch fragwürdig ist.

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    • Soweit wir das bisher wissen, wird das Zertifikat als 2/2 booster ausgestellt, die Apps berücksichtigen dies jedoch so nicht. Ein Grundproblem aus unserer Sicht, weil damit die Zulassung so nicht umgesetzt wird und die 2. Impfung eben nicht als booster ausgewiesen wird, was sie eigentlich nach der Zulassung müsste. Die Leute von den Apps bestätigen das Problem, verweisen aber auf die EU, was aus unserer Sicht nicht richtig sein kann

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      • Soweit ich weiß, ist das der Fall auch bei 3 Impfungen. Den Apps ist das also egal und es wird dem Urteilsvermögen des Einlesenden überlassen, ob man nun rein darf oder draußen bleiben muss.
        Das muss sofort korrigiert werden!
        Bei der Zertifikaterstellung haben dennoch die Zulassungen der EU-Kommission das Primat vor nationalen Instituten, zu deren Aufgaben es nicht zählt, zugelassene Impfschemata nicht zuzulassen.

        Also nochmal:
        Der J&J Grundimmunisierte lässt sich einen der zugelassenen Boosterimpfstoffe (im Jan. 22 sind das Comirnaty, Spikevax, Janssen) verimpfen und bekommt idealerweise von der Impfstelle ein Zertifikat.
        Sollte dort nicht “2/2 boost” vermerkt sein, geht er zur nächstgelegenen Apotheke und lässt das Zertifikat erneuern. Die Apotheker haben seit Weihnachten Anweisung, die Zertifikate korrekt auszustellen:

        https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/22/zertifikat-fuer-den-booster-nach-jannsen-impfung-so-geht-s

        Wenn das nicht läuft, geht man so lange zur nächsten Apotheke, bis das Zertifikat den Bestimmungen genügt.
        Von einer Zertifikatvorlage mit zwei enthaltenen Impfungen per Smartphone-App würde ich solange absehen, bis CovPass und Warn App angepasst wurden. Derzeit ist es so, dass Lieschen Müller bei zwei enthaltenen Impfungen von einem Nicht-Booster-Zertifikat ausgeht, weil auch Zertifikate mit 2/2 boost Zusatz in der App als einfache zweite Impfungen angezeigt werden.

        Gruß
        Basti

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  4. Wer bietet in Deutschland eine J&J Zweitimpfung an?
    Ich bin bin mit J&J geimpft und möchte einen J&J Booster erhalten, habe aber keinen Arzt oder öffentliche Impfstelle gefunden, die einen J&J Booster als Zweitimpfung für Leute, die die erste Impfung mit J&J erhalten haben, anbietet. Die zweite J&J Impfung wurde mir mehrmals verwehrt mit Hinweis auf die Stiko Empfehlung! Dabei gibt es seit Dez 2021 eine Empfehlung der EMA (EU Arzneimittelbehoerde) zu einem Booster mit J&J wegen seiner hohen Wirksamkeit gegen die Omnikronvariante.

    Antworten
      • Als kleine Handlungshilfe: Der Laden bietet alles an, Doctolib erlaubt aber nur Grundimmunisierung bei Janssen. Auch auf dem für die Impfung auszufüllenden RKI-Schreiben steht “Grundimmunisierung” und nicht “Grundimmunisierung und Auffrischung”. Das spielt aber keine Rolle! Einfach ausfüllen, bei Nachfrage auf J&J hinweisen und gut ist.
        Wir als Vaxzevria/Comirnaty Grundimmunisierte bekamen automatisch ein Zertifikat auf Janssen mit 3/3 boost.
        Wenn der Zusatz “boost” aus irgendwelchen Gründen verwehrt wird, nicht rumdiskutieren, sondern die Apotheken abklappern. Apotheker haben eine “Aktualisiserte Handlungsempfehlung”, wonach sie auch bei Grundimmunisierung J&J den Zusatz “Booster” bei der Zertifikaterstellung anwenden sollen:

        https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/22/zertifikat-fuer-den-booster-nach-jannsen-impfung-so-geht-s

        Wenn das nicht läuft, geht man solange zur nächsten Apotheke, bis das Zertifikat den Bestimmungen genügt.
        Von einer Zertifikatvorlage mit zwei enthaltenen Impfungen per Smartphone-App würde ich absehen, bis CovPass und Warn App angepasst wurden. Derzeit ist es so, dass auch Zertifikate nach J&J mit 2/2 boost Zusatz in der App als einfache zweite Impfungen angezeigt werden. Das muss unbedingt durch ein App-Update gelöst werden! So lange geht man halt mit dem Ausdruck in die Kneipe… :/

        Gruß
        Basti

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      • Sehe ich das richtig, dass ich bei dem oben genannten Impfzentrum eine zweite Impfung mit Johnson&johnson Impfstoff bekommen kann und danach als geboostert gelte? Wenn man versucht etwas Ähnliches im Internet zu finden, kommen keine Ergebnisse dazu.

        Antworten
        • Hallo Robert,

          seit neuestem nicht mehr, zumindest in Deutschland nicht, wenn man den gestrigen Presseberichten Glauben schenken mag. Grund soll eine aktualisierte EU-Zulassung sein. Gleichzeitig wird dort aber behauptet “im übrigen Europa” und “in einigen Bundesländern” sei 2/2 boost als geboostert zu behandeln. Da steckt der Teufel drin.
          Nichtsdestotrotz kannst Du Dich in o. g. Impfzentrum mit Janssen zweitimpfen lassen. Der Impfstoff ist wirksam und dafür zugelassen.

          Gruß
          Basti

          Antworten
          • Der Tagesspiegel berichtet heute:

            Der Ausschluss von mit dem Johnson & Johnson-Vakzin nur einmal geimpften Bürgern vom vollständigen Impfschutzstatus ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden und damit dem für die Impfstoff-Bewertung zuständigen, staatlichen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) klar widersprochen. Nicht das PEI, sondern die Bundesregierung müsse über diesen Status entscheiden.

            Der Beschluss gilt formal nur für die Antragstellerin, hat aber – hieß es am Freitag unter Juristen – grundlegende Bedeutung. Circa 5,4 Millionen Männer und Frauen sind in Deutschland mit dem Präparat des US-Pharmaherstellers Johnson & Johnson geimpft worden, formal also mit dem “Vaccine Janssen”. Wohlgemerkt: Eine Impfdosis gilt dabei aus Sicht der europäischen Zulassungsagentur EMA als ausreichend, anders als bei den Impfstoffen von Biontech, Astrazeneca und Moderna.

            Die Antragstellerin des aktuellen Verfahrens hatte sich im Oktober 2021 einmal mit dem Johnson & Johnson-Vakzin impfen lassen. Andere Schutzimpfungen gegen das Coronavirus habe sie nicht erhalten, teilte das Gericht mit. Weil die Bundesverordnungen aber vorsahen, dass die Frau nicht (mehr) als vollständig geimpft gilt und deshalb von Erleichterungen und Ausnahmen der Corona-Maßnahmen ausgeschlossen war, ging sie rechtlich die entsprechende Verordnung vor.

            https://www.tagesspiegel.de/28083532.html

  5. Hallo,
    ich finde deinen Beitrag informativ und wichtig. Ich bin selbst im Juli mit Johnson geimpft und habe erst Ende November den Booster mit Biotech bekommen, der jetzt nur noch als optimierte Grundimmunisierung gilt. Aus Südafrika kommt ja in den letzten Tagen vermehrt die Information, das Johnson gegen die Omikrom Variante bei 2.Dosis eine bessere Alternative ist als Biotech und Co.
    Warum kann man in den Medien nichts darüber finden, wie sich diese Kombi speziell auf den Schutz vor Omikron auswirkt? Warum wird nicht mehr Johnson verimpft, wenn es doch einen Effekt auf speziell diese Virusvariante hat?
    Ich habe das Gefühl, es sollen erst alle anderen Impfstoffe unters Volk gebracht werden ( obwohl sie laut Divi Wochenbericht kaum einen Effekt auf die Omikron Variante ausüben. Man hat sogar bei den Zahlen den Eindruck, dass sich prozentual mehr Geimpfte infizieren und hospitalisiert werden, als Ungeimpfte! Die bis dato Geboosterten stellen sogar prozentual die größte Gruppe der Hospitalisierten und Todesfälle der letzten Woche der Omikronstatistik dar. Da schneiden die Ungeimpften echt bessre ab. Ich nun nun wirklich kein Impfgegener ( bin ja wie gesagt selber geimpft), aber das stellt für mich die geplante Impflicht at Absurdum ! Warum mit einem Impfstoff impfen lassen, der, nach Analyse der aktuellsten Zahlen, keinerlei Einfluss auf die Omikron Variante hat?

    Antworten
    • Hallo Eva,
      wir hatten im Frühjahr ein Astrazeneca-Impfschema begonnen. Nach den Imformationen über sehr seltene Thrombozytopenien wurden wir auf BioNTech “umgebaut”. Im Nachgang stellte sich dann heraus, dass die AZ-Gabe signifikante Teile des zellulären Immunsystems umfasst hat, auf die mRNA-Impfstoffe gar nicht so einen hohen Einfluss haben.
      Als dann Anfang Januar eine Boosterimpfung anstand und zugleich eine Studie aus Südafrika dem AZ-ähnlichen Impfstoff von Johnson & Johnson eine gute Wirksamkeit ggü. der O-Variante attestiert hatte, war für mich der Fall klar.

      J&J ist nach Empfehlung der EMA durch die EU-Kommission seit 20.12.2021 offiziell als Boosterimpfstoff zugelassen. Impfstellen, die J&J (Janssen) bevorraten, wissen das inzwischen auch.

      Gruß
      Basti

      Antworten
  6. so ein scheiß. In Bayern gilt drei mal geimpft. Basta. Wenn ich Johnson als erstes und ende Dezember ein zweites mal geimpft wurde, gilt das nicht als Booster. Was soll ich tun. Ohne Test komme ich in diesem dummen Bundesland nirgends wo rein. Aber Söder-Gastronomie kann 2G bleiben . Er ist korr…

    Antworten
    • Hey domi,
      der Freistaat Bayern lässt in der Diskussion immer wieder erkennen, dass er eben ein Freistaat ist. Dazu gehören Ansichten, die nicht jeder andere in der Diskussionsrunde teilt. Manchmal liegt das daran, dass sie abstrus sind: Ausgangsverbote. Manchmal aber auch dran, dass sie das Landesrecht aufleuchten lassen. Geboostert heißt hier bei uns: 3 Impfungen! Um gleich danach knurrig zurückzurudern und zu sagen: Die Zusatzimpfung ist ein Schmarrn, der unseren Wirtshäusern nicht weiterhilft, kommt mal rein.

      Welch ein Glück!
      Basti

      Antworten
  7. Hallo Eva, Du sprichst mir aus der Seele, war gestern bei meiner Arztin, sie DARF mich nicht mit Johnson & Johnson ein zweites mal impfen, obwohl sie den Impfstoff da hat und die 1Impfung nach wie vor möglich ist. Ich wollte gern nicht wieder bei 0 anfangen und ständige Nachimpfungen nur aufgrund der EMPFEHLUNGEN mitmachen. Südafrika hatte mich überzeugt….ausserdem habe ich diesen Impfstoff gut vertragen,aber…nichts da,also-
    warte ich ab, weil mich eine solch willkürliche Impfstrategie eben Nicht überzeugt, mir ging es nicht um den Booster-Stern, sondern um meine Gesundheit, ich bin 65* und hatte mich bewusst mit Johnson impfen lassen….Schon komisch, dass jede Erkenntnis, die- Unseren EXPERTEN widerspricht in der Versenkung verschwindet oder gar nicht berücksichtigt wird! Jetzt hoffe ich, dass sich diesbezüglich bis Ende März etwas ändert, allerdings glaube ich eher daran, dass das Virus bis dahin endemisch wird ….Schaun wir mal

    Antworten
  8. Wir (2 P) haben uns im Juni auch J & J impfen lassen. Nun haben wir in Hamburg die sog Booster-Story gemacht. In der Apotheke wurde uns etwas von “2 Wochen” erzählt, d.h. dass diese Impfung nach 2 Wochen als “booster” erscheinen werden sollte. Nun sind wir betrogen worden. Galt die J & J Impfung als vollwertig/vollständig, stellt sich nuch heraus, dass wir den Status der vor dem 10.1.22 Ungeimpften bekommen. Dabei pfeiffen alle Spatzen von den Dächern, dass alle “Ränge” der Geimpften (mindestens) genau so viel “streuen” und erkranken wie die Ungeimpften. Was für dreckige Spiele werden auf unsere Rücken gespielt?

    Antworten
  9. Die freundliche Apothekerin hat mir heute (Erstimpfung im August mit Jannsen, Zweitimpfung diese Woche mit Spikevax) nur ein 2/2 Zertifikat ausgestellt. Weiter oben wird aber davon geschrieben, daß die Apotheken angehalten worden sind, bei Zertifikaterstellung in solchen Fällen “2/2 booster” anzulicken. Hat man denn “was in der Hand”, um gegenüber der Apotheke entsprechend zu argumentieren, das “Richtige” anzuklicken?
    Bei “2/2 boost” – Angabe im Zertifikat könnte man doch bei Bedarf selbiges vorlegen und wäre nicht auf die Apps angewiesen, die das nicht berücksichtigen. Würde im Falle Bayern nichts bringen – ich weiß…

    Antworten
  10. Hallo Basti,

    Dein Beitrag ist sehr interessant :
    “Als kleine Handlungshilfe: Der Laden bietet alles an, Doctolib erlaubt aber nur Grundimmunisierung bei Janssen. Auch auf dem für die Impfung auszufüllenden RKI-Schreiben steht „Grundimmunisierung“ und nicht „Grundimmunisierung und Auffrischung“. Das spielt aber keine Rolle! Einfach ausfüllen, bei Nachfrage auf J&J hinweisen und gut ist.”

    Heisst dass, dass sie im Impfzentrum J&J Grundimmunisierte mit J&J Boostern, auch wenn ich im Formular angebe , dass ich mit J&J grundimmnunisiert bin? In Hamburg , geht das nicht. Bitte erklaere nochmal, was man genau beachten muss, wenn man die Formulare ausfuellt. Wie melde ich mich an, als J&J Grundimmunisierung? Wenn der J&J Booster in Berlin moeglich ist, reise ich nach Berlin

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  11. Formular “Grundimmunisierung mit Vektorimpfstoff” ausfüllen und vormalige Impfung(en) mit Datum wie im Impfpass eintragen. Der Impfstoff Janssen ist als Boosterimpfung nach einer abgeschlossenen Serie von Vektor- und mRNA-Impfstoffen zugelassen. Das steht seit 20.12. auch in der Packungsbeilage.
    Abgeschlossene Serie heißt: 2x Vaxzevria, Comirnaty oder Spikevax, auch gemischt, oder 1x Janssen. Was da nicht gehen soll, verstehe ich nicht.

    Antworten
  12. Ich bin mit J&J grundimmunisiert, der J&J Booster wurde mir in Inpfzenten u beim Arzt verweigert, da der J&J Booster nicht von der Stiko für J&J grundimmunisierte empfohlen ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Booster mit J&J , nur auf eine Impfung und wenn Moderna od Biontech angeboten werden reicht das laut Verwaltungsgericht Hamburg aus. ( ich habe erfolglos geklagt) Angeblich, gemäß Auskunft der Stadt Hamburg, begutachtet die Stiko gerade die Zulassung des J&J Booster für die, die mit J&J grundimmunisiert sind. Was die Stiko empfiehlt, ist de facto verbindlich.

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    • Die Stiko empfiehlt generell nur noch 2/2 Schemata mit mRNA-Impfstoff. Dennoch sind in Europa andere Impfstoffe und Kombinationen zugelassen. Sich danach zu richten, ist kein off label use, was versicherungsrechtlich bedeutsam ist. Janssen 1/1 plus Janssen 2/2 boost fällt in diese Kategorie. Für den Nachweis vor Ort fehlt dann nur noch die richtige Handy-App. Die RKI-Apps können Booster bislang nicht als solche erkennen.
      Das Thema ist insofern nur bedeutsam, wenn es um die Testbefreiung bei 2G+ geht… ein medizinisch fragwürdiger Vorgang.

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  13. zur Diskussion, wir Booster im Impfnachweis anzufuehren sind. Laut EU Kommission, soll bei Einmalimpfung, also J&J 2/1 stehen, verstehe daher nicht warum 2/2 steht

    “In addition, today the Commission has also adapted the rules for the encoding of vaccination certificates. This is necessary to ensure that vaccination certificates showing completion of the primary series can always be distinguished from vaccination certificates issued following a booster dose.
    Boosters will be recorded as follows:
    3/3 for a booster dose following a primary 2-dose vaccination series.
    2/1 for a booster dose following a single-dose vaccination or a one dose of a 2-dose vaccine
    administered to a recovered person.
    (European Commission – Press release
    EU Digital COVID Certificate: Commission adopts binding acceptance
    period of nine months for vaccination certificates
    Brussels, 21 December 2021)

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  14. Sehe ich das richtig, dass ich bei dem oben genannten Impfzentrum eine zweite Impfung mit Johnson&johnson Impfstoff bekommen kann und danach als geboostert gelte? Wenn man versucht etwas Ähnliches im Internet zu finden, kommen keine Ergebnisse dazu.

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  15. Wenn die einmalige Impfung mit Johnson & Johnson nicht mehr als Grundimmunisierung anerkannt wird und eine Impfung vier bis sechs Monate zurückliegt, sollte man sich dann nicht noch einmal impfen lassen mit einem 2-Dosis Impfstoff um den vollen Impfschutz zu haben?
    Ist es nicht besser eine separate Empfehlung für diesen Impfstoff herauszugeben -auch wenn dieses einen extra Aufwand mit sich bringt?

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  16. Hallo zusammen!

    Wie sieht es bei Menschen aus bei denen die J&J Impfung länger als 9 Monate her ist?
    Rechtlich ist die eine Seite aber immunologisch dürfte alles nach 9 Monaten als Erstimpfung zählen. Oder was meint ihr?

    Grüße!

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  17. Hallo , für mich dreht sich due Stiko im Kreis , und wissen nicht mehr was sie machen sollen . Ich bin kein Impfgegner , habe J+J und jetzt noch eine Booster , eigentlich wäre ich durch . Aber so etwas was die Politik sich jetzt leistet ist der Gipfel , da fragt man sich ,ob wir den richtigen Gesundheitsminister haben . Wann bekommen wir einen richtigen Impfstoff, einer ,der uns schützt , und nicht andere reich macht

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