Berliner Senat klagt gegen den Bund

Der Senat von Berlin hat heute beschlossen, gegen den Bund zu klagen. Grund ist, dass das von Berlin aufgelegte Landesaufnahmeprogramm zur Aufnahme von Menschen aus dem abgebrannten griechischen Lager in Moria vom Bund abgelehnt wurde.

Mitte Juni hatte Berlin beschlossen, 300 Kinder und Jugendliche aus dem Lager auf Lesbos in Moria aufzunehmen. Seit Jahren gibt es Klagen über extreme humanitäre Mängel bei der Unterbringung auf Lesbos durch Griechenland und die EU.

Hier sollten nun zumindest 300 Minderjährige aus den nachweisbar unmenschlichen Bedingungen des inzwischen abgebrannten Lagers in Moria herausgeholt werden.

Zur Umsetzung des Landesaufnahmeprogrammes ist jedoch die sog. Bundeseinheitlichkeit erforderlich, weshalb das Bundesministerium des Inneren (BMI) angefragt und um Zustimmung gebeten wurde. Innenminister Seehofer lehnte dies dann ebenso ab wie beim ähnlich konzipierten Landesaufnahmeprogramm des Landes Thüringen.

Bereits im August wurde die Klage gegen die ablehnende Haltung des BMI im Senat diskutiert und auch erwogen. Hierzu und zu den Hintergründen:

Anfang September brannte das Lager in Moria komplett aus. Dennoch wurde auch in dieser Situation vom BMI den Landesaufnahmeprogrammen nicht zugestimmt. Insofern war und ist die Klage gegen den Bund grundsätzlich völlig richtig und zwingend.

Halken dabei ist jedoch, dass die Frage, ob und wie das Einvernehmen mit dem Bund hergestellt werden kann oder muss, mehr oder minder im rechtsfreien Raum steht. Es gibt zwar zwei Gutachten, die die Bundeseinheitlichkeit auch ohne die explizite Zustimmung des Bundes sehen, aber es fehlt jede Rechtsprechung zu dieser Frage.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist eine Klärung erst auf höchster Gerichtsebene zu erwarten. Insofern ist der Klageweg ein sehr langer mit zudem offenen Ende. Dennoch ist es aus unserer Sicht wie erwähnt zwingend, diesen Weg zu gehen, um einem ja beschlossenen Landesaufnahmeprogramm überhaupt Gewicht zu verleihen.

Daneben wird es dringend nötig sein, die schon im August vom Integrationsminister Stamm aus NRW ins Spiel gebrachte Bundeskonferenz dazu nun durchzuführen, um nun auch endlich zu klären, wie die rd. 170 Städte,. Gemeinden und Kommunen aus ganz Deutschland ihre erklärte Bereitschaft zur Aufnahme in die Tat umsetzen können.

Dabei bleibt es wichtig, dass Berlin nun dem Bund auch zeigt, dass ein beschlossenes Landesaufnahmeprogramm keine leere Worthülse bleibt und auch ernsthaft umgesetzt werden soll. Insofern konnte man nur den Klageweg nun eröffnen.

1 Gedanke zu „Berliner Senat klagt gegen den Bund“

  1. Ich freue mich sehr, daß gegen den Bund bzw. gegen diese höchst einseitige, undemokratische, arrogante und menschenfeindliche Entscheidung des CSU-Politikers Seehofer nun geklagt wird!

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