Vorbemerkung:
Wir haben jeweils die wesentlichen Programmpunkte zu Flucht, Migration, Asyl und Entwicklungspolitik bzw. Mit Relevanz zu diesen Themenfeldern herausgesucht und hier zusammengestellt. Natürlich haben auch andere Punkte eine Relevanz, bleiben aber in anderen Kapiteln versteckt. Deshalb erhebt diese Zusammenstellung keinen Anspruch auch Vollständigkeit, weil wir uns auf die jeweiligen Schwerpunkte auch h in den Einzelnen Programmen konzentriert haben. Die einzelnen Parteiprogramme in Gänze sind jeweils verlinkt.
(Anmerkung: Gliederungen, vor allem aber Hervorhebungen erfolgten durch uns zum. Zweck der besseren Lesbarkeit. Die Reihenfolge der Darstellung der Parteiprogramme ist insgesamt keine inhaltliche Bewertung)
CDU / CSU
Asyl: Unser Europa bringt Ordnung und Humanität zusammen mit einheitlichen Standards.
Unser Europa bekennt sich zu seinen rechtlichen und humanitären Verpflichtungen. Zugleich wollen wir, dass die Zahl der Flüchtlinge, die zu uns kommen, dauerhaft niedrig bleibt. Nur dann können wir wirklich Schutzbedürftigen helfen. Dort wo wir europäische Lösungen gefunden haben, zeigt sich, dass die Maßnahmen wirken. Außerdem wollen wir Fehlanreize beseitigen, Asylbewerberleistungen europaweit angleichen und auf ein Minimum beschränken.
Wir setzen auf europäische Transitzentren. Dort muss geprüft und entschieden werden, ob jemand schutzbedürftig ist und einreisen darf. Nicht einreiseberechtigte Personen sowie Personen ohne Asylgrund und ohne Flüchtlingsstatus müssen von dort zurückgeführt werden. Aufgabe von FRONTEX ist dabei, die ungehinderte Weiterreise illegaler Migranten zu verhindern, sie in den Transitzentren unterzubringen und von dort aus zurückzuführen.
Ergänzend wollen wir regionale Aufnahmezentren in Nordafrika einrichten. Unser Ziel ist ein einheitliches und schnelles Asylverfahren mit der Möglichkeit, innerhalb der EU einmalig einen Asylantrag zu stellen. Klar ist: Es darf nicht möglich sein, in mehreren Ländern einen Asylantrag zu stellen. Dabei ist die grundsätzliche Zuständigkeit des Ersteinreiselandes beizubehalten und eine solidarische Lastenverteilung sicherzustellen.
Um eine Weiterreise innerhalb Europas zu verhindern, muss das europäische Asylrecht gemeinsame Standards für die Anerkennung von Asyl und eine EU-weite Harmonisierung der Aufnahmebedingungen vorsehen. Das betrifft unter anderem Verfahren, Unterbringung und Versorgung. Wir erwarten von allen europäischen Mitgliedstaaten, dass sie sich solidarisch zeigen.
Gerade für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten wollen wir die Verfahren bei uns wie in ganz Europa beschleunigen. Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien müssen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Darüber hinaus schließen wir präventiv mit Staaten Afrikas sowie des Nahen und Mittleren Ostens Flüchtlingsabkommen nach dem Vorbild des EU-Abkommens mit der Türkei.
Wir führen ein Migrationsmonitoring inklusive der Reisebewegungen ein. Damit werden Migrationsbewegungen und entstehende Brennpunkte in einem Frühwarnsystem sichtbar gemacht.
Migration: Unser Europa bekämpft die illegale Migration.
Der Kampf gegen illegale Migration ist eine gemeinsame europäische Aufgabe. Alle europäischen Staaten müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Die Bekämpfung der illegalen Migration beginnt mit dem effektiven Vorgehen gegen Schlepperbanden und mit einem wirksamen Schutz der europäischen Außengrenzen. Bereits dort müssen künftig in europäischen Transitzentren Migranten registriert und ihre Identität festgestellt werden. Niemand darf ohne Berechtigung und keinesfalls ohne Papiere oder eindeutige Identitätsfeststellung einreisen.
Grenzschutz: Unser Europa schützt seine Grenzen.
Zu einem vollendeten Schengen-Raum gehört ein wirksamer Außengrenzschutz. Die europäische Grenzagentur FRONTEX wollen wir so zügig wie möglich zu einer operativen Grenzpolizei an der europäischen Außengrenze ausbauen. Deutsche Polizisten sollen sich an der europäischen Grenzpolizei beteiligen. FRONTEX soll auf mindestens 10 000 zusätzliche Grenzschützer mit direkten Eingriffsrechten anwachsen. FRONTEX benötigt die Befugnisse, die klaren Vorschriften zur Grenzkontrolle und den Einreisebestimmungen an den europäischen Außengrenzen in Zusammenarbeit mit den Nationalstaaten durchzusetzen.
Die EU muss das auf unser Drängen beschlossene europäische Ein- und Ausreiseregister (EES) sowie das in der Entstehung befindliche Europäische Reisegenehmigungssystem, ETIAS, schnellstmöglich scharf schalten: damit wir zum einen wissen, welche Drittstaatsangehörigen sich bei uns aufhalten, und zum anderen um terroristischen Gefährdern und Schleppern leichter das Handwerk zu legen. Mit diesen neuen Registern schaffen wir einen weiteren Gewinn für unsere Sicherheit in Deutschland und in Europa.
Solange der EU-Außengrenzschutz nicht in vollem Umfang gewährsleistet ist, halten wir an temporären Binnengrenzkontrollen fest. Dabei setzen wir an den Binnengrenzen auf eine intelligente Überwachung, unter anderem durch eine Ausweitung des 30-km- Grenzraums, um anlassbezogene Kontrollen im Sinne der Schleierfahndung entlang der Reisewege zu ermöglichen.
Entwicklungszusammenarbeit: Unser Europa schafft Perspektiven vor Ort.
Unser Europa setzt sich für eine Entwicklungszusammenarbeit auf Augenhöhe ein. Eine der Hauptaufgaben der vernetzten Außenpolitik in Zeiten zunehmender globaler Migration ist auch die Bekämpfung von Fluchtursachen. Wir wollen, dass die Menschen vor Ort Perspektiven für ihr Leben erhalten. Unser Europa und seine Mitgliedstaaten leisten bereits heute die Hälfte der weltweiten staatlichen Entwicklungsleistungen. Mit dem Marshallplan mit Afrika setzen wir einen ganz besonderen Schwerpunkt. Wir investieren in eine nachhaltige Entwicklungspolitik im Sinne der Agenda 2030 und schaffen Chancen für Aufschwung und Arbeitsplätze durch private Investitionen und faire Handelsabkommen. Unser Europa setzt sich mit Engagement im Friedensprozess in Syrien, Irak und Afghanistan ein und unterstützt Nachbarstaaten Syriens, die Millionen von Flüchtlingen aufgenommen haben.
Link zum Programm
SPD
Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik humanitä und solidarisch
Flucht und Vertreibung nehmen weltweit zu und machen an den Grenzen Europas nicht halt. Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht. Wir wollen, dass sich alle Mitgliedsstaaten Europas ihrer humanitären Verantwortung stellen und flüchtenden Menschen in Not Schutz und Zuflucht bieten. Europa muss Fluchtursachen bekämpfen und nicht Flüchtlinge. Wir wollen legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen, als Grundlage einer geordneten Zuwanderung.
Was wir machen:
Eine Reform des Dublin-Systems, die Kriegsflüchtlinge schützt und das Recht auf Asyl vollumfänglich gewährt. Das Wahren des Asylrechts ist eine gemeinsame europäische Aufgabe, die solidarisch erfüllt werden muss. Sie darf nicht allein auf diejenigen Staaten mit einer Außengrenze verlagert werden. Deshalb wollen wir das Dublin System durch einen solidarischen Verteilungsschlüssel ersetzen. Bis zur Verabschiedung der Reform müssen einzelne aufnahmewillige Staaten oder Städte besser unterstützt werden.
Ausweitung des EU Resettlement-Programms und verbindliche Umsetzung der Kontingentziele in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). Die kontrollierte Aufnahme von Flüchtlingen in den europäischen Staaten verbessert die Lebensumstände aller Schutzsuchender in den Flüchtlingslagern des UNHCR. Migrationspartnerschaften, bei denen Staaten außerhalb der EU nur dafür bezahlt werden Migrantinnen und Migranten an der Durchreise zu hindern, lehnen wir ab.
Vereinheitlichung und Beschleunigung von Asylverfahren und gemeinsames Handeln bei der Rückführung von vollziehbar aus- reisepflichtigen Asylbewerbern.
Der Anreiz für freiwillige Rückkehr soll mit finanziellen Hilfen für den Neustart im Herkunfts- land erhöht werden. Wir halten daran fest, dass Abschiebungen in Länder nicht erfolgen, in denen für die Menschen die unmittelbare Gefahr besteht, Opfer eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes zu werden.
Einführung eines europäischen Integrations- und kommunalen Entwicklungsfonds.
Städte und Kommunen, die sich bereit erklären Geflüchtete aufzunehmen, sollen bei den Integrationskosten und zusätzlich in gleicher Höhe bei kommunalen Entwicklungskosten finanziell unterstützt werden. In Multi-Stakeholder Beiräten sollen die Bürgerinnen und Bürger dabei über die Aufnahme von Flüchtlingen mitbestimmen.
Mehr europäische Regeln für legale Zuwanderung schaffen.
Auch um das Sterben auf dem Mittelmeer und auf anderen Fluchtrouten zu beenden, brauchen wir einheitliche und einfache Regelungen für legale Zuwanderung nach Europa, die sich nicht ausschließlich an ökonomischen Kriterien orientiert. Als Vorbild kann hier die deutsche Regelung für eine vereinfachte Arbeitsmi- gration für den Westbalkan dienen.
Konzept für humanitäre Visa erstellen.
Für Schutzsuchende wird der Weg nach Europa oft zum Grab. Wir wollen, dass das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) ein Konzept für gemeinsame europäische humanitäre Visa vorlegt im Rahmen einer vorbehaltlich legalen Zuwanderung.
Europäische Seenotrettung.
Alle Mitgliedsstaaten haben ihren Beitrag für eine leistungsfähige Seenotrettung im Mittelmeer zu leisten. Wir wollen, dass die EU die Seenotrettung stärker ko- ordiniert und die Mitgliedstaaten dabei finanziell, technisch und personell unterstützt. Private Hilfsorganisationen dürfen nicht kriminalisiert werden, sie sollen aufgenommene Flüchtlinge un- mittelbar in europäische Häfen ausschiffen dürfen.
Wir lehnen die Idee von „Ausschiffungsplattformen“ in den nordafrikanischen Transitländern ab.
Mit fairer Handels-, Agrar- und Fischereipolitik sowie Entwicklungszusammenarbeit Fluchtursachen bekämpfen.
Immer mehr Menschen sind zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen, weil sie sich und ihre Familien nicht mehr ernähren können. Mit einer fairen Handels-, Agrar- und Fischereipolitik sowie einer wirkungs- vollen Entwicklungszusammenarbeit, die soziale und ökologische Ziele mit wirtschaftlichen Zielen gleichsetzt, wollen wir Fluchtursachen bekämpfen und eine eigenständige Entwicklung des globalen Südens ermöglichen.
Schutz der europäischen Außengrenzen vor illegaler Zuwanderung und konsequente Bekämpfung von Schlepperbanden und von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen und Arbeitsausbeutung, um vor allem Kinder und Frauen zu schützen.
Link zum Programm
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Europa_ist_die_Antwort/SPD_Europaprogramm_2019.pdf
FDP
Einwanderung und Integration europäisch gestalten
Migration ist eine weltweite Herausforderung. Lösungen einzelner Staaten bringen uns nicht weiter. Europa braucht endlich eine gemeinsame Einwanderungspolitik und eine werteorientierte Flüchtlingspolitik.
Für eine Weiterentwicklung von Frontex zu einer echten Grenzschutzbehörde
Für uns Freie Demokraten sind offene Binnengrenzen als wesentliches Element zur Sicherung der Freizügigkeit ein zentraler Grundpfeiler der Europäischen Union. Uns ist aber bewusst, dass sichere Außengrenzen die Voraussetzung für offene Binnengrenzen sind. Die Mitgliedstaaten müssen sich daher auf einen wirksamen europäischen Grenzschutz nach einheitlichen Maßstäben verlassen können. Deshalb soll die Grenzschutzagentur Frontex von der jetzigen zwischen-staatlichen Struktur zu einer echten europäischen Grenzschutzbehörde mit eigenen Handlungsbefugnissen und Personal ausgebaut werden. Die Agentur soll der EU-Grundrechtecharta verpflichtet und dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig sein und regelmäßig Bericht erstatten.
Wir wollen einen weiteren Stellenaufbau bei Frontex. Ein wirksamer gemeinsamer europäischer Grenzschutz funktioniert nur, wenn sich alle EU-Mitgliedstaaten an diesem Stellenaufbau beteiligen. Die Innere Sicherheit und der Schutz der Außengrenzen dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Offene Binnengrenzen gibt es nur mit einem funktionierenden Schutz der Außengrenzen. Daher liegt es im Interesse der nationalen Inneren Sicherheit der Mitgliedstaaten, dass mehr nationale Beamtinnen und Beamte an die Agentur Frontex abgeordnet werden.
Wir Freie Demokraten bekennen uns klar zur Rettung von Menschenleben. Aus diesem Grund soll die Agentur auch Aufgaben der Hochseenotrettung im Mittelmeer wahrnehmen, um weitere Tote durch kenternde Schlepperboote zu verhindern. Der Ausbau der Grenzschutzagentur dient auch der Solidarität mit jenen EU-Mitgliedstaaten, die über EU-Außengrenzen verfügen, und ist eine Voraussetzung für ein dauerhaft funktionierendes Gemeinsames Europäisches Asylsystem, welches die Dublin-Regeln weiterentwickelt.
Für ein Europa sicherer Außengrenzen und offener Binnengrenzen (Schengen)
Wir Freie Demokraten verstehen die Abwesenheit von Binnengrenzkontrollen
in Europa durch das Schengen-System als greifbare europäische Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger. Sie liegt im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Interesse Deutschlands und Europas. Vorübergehende Grenzkontrollen, die auf Fälle akuten Handlungszwangs beschränkt bleiben müssen, dürfen daher nicht zu einer Aushebelung des Schengener Abkommens führen. Langfristig würden damit auch Grundfreiheiten wie die Personenfreizügigkeit oder der freie Warenverkehr in Gefahr geraten. Die Mitgliedstaaten müssen schnellstmöglich zur Reisefreiheit im Schengen-Raum zurückkehren. Für die Zukunft wollen wir, solange die Außengrenzen noch nicht hinreichend geschützt sind, auch im europäischen Recht eindeutig regeln, in welchen Situationen und nach welchen Kriterien nationale Regierungen Zurückweisungen an ihren Außengrenzen vornehmen können.
Für eine europäische Einwanderungspolitik
Wir Freie Demokraten wollen ein einheitliches europäisches Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungsrecht. Dabei ist uns bewusst, dass der Zusammenhalt der Gesellschaft und ihre Integrationsfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Die Europäische Union (EU) muss daher im Rahmen ihrer Außenpolitik- und Entwicklungszusammenarbeit darauf hinwirken, dass nachhaltige Entwicklung stattfinden kann und Fluchtursachen erst gar nicht entstehen.
Im Rahmen eines einheitlichen europäischen Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungsrechts muss klar zwischen Flucht, Asyl und arbeitsmarktbezogener Einwanderung unterschieden werden. Die EU muss ihre Attraktivität für qualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter sowie Studierende aus Nicht-EU-Staaten erhöhen. Hierzu fordern wir die Einführung eines europäischen kriterienbasierten Punktesystems nach einheitlichen Maßstäben, welches etwa die Abschlüsse und Sprachkenntnisse gewichtet und auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten nationale Kontingente und Bedarfsanalysen festlegen und durchführen können. In diesem Zusammenhang soll im Rahmen der Systemumstellung der „Spurwechsel“ vom Asylverfahren in ein Einwanderungsverfahren ermöglicht werden.
Fachkräftemangel bekämpfen, Chancen ermöglichen – für die Etablierung einer europäischen Fachkräfteagentur
Wir Freie Demokraten verstehen Einwanderungspolitik als Chancenpolitik – für Europa und die Menschen, die zu uns kommen wollen. Voraussetzung für eine für beide Seite gewinnbringende Einwanderung bleibt, über ausreichende Sprachkenntnisse und eine Berufsqualifikation zu verfügen. Die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten, die nach einem kriterienbasierten Punktesystem ein Arbeitsvisum erhalten können, wollen wir zukünftig mit der Gründung einer europäischen Fachkräfteagentur und von europäischen Ausbildungszentren in Drittstaaten unterstützen. Diese Zentren sollen, in Abstimmung mit dem europäischen PES Network und in Kooperation beispielsweise mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie den Handwerkskammern (HWK), Sprachkurse, duale Berufsausbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen anbieten. Ausbildungsziel ist, dass erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen dieser Zentren nach einem kriterienbasierten Punktesystem ein Arbeitsvisum erhalten können. Durch diese europäischen Ausbildungszentren gewinnen die Europäische Union und das Herkunftsland gleichzeitig. Einige Absolventinnen und Absolventen werden nach dem kriterienbasierten Punktesystem kein Arbeitsvisum erhalten und als qualifizierte Fachkräfte im Drittstaat verbleiben. Damit wird erwünschte Fachkräfteeinwanderung effektiv und effizient nach europäischen Kriterien gesteuert und illegaler Wirtschaftsmigration der Boden entzogen. Die Gründung einer Fachkräfteagentur ist ein Meilenstein in der europäischen Entwicklungszusammenarbeit. Die neuen Angebote sollen ihre Wirkung wie ein „Goethe-Institut für Ausbildungsberufe“ entfalten.
Mehr Integration von anerkannten Flüchtlingen und Einwanderern
Wir Freie Demokraten betrachten die Integration von anerkannten Flüchtlingen und Einwanderern als wichtige Aufgabe, um Parallelgesellschaften zu verhindern. Sprachkenntnisse und die Vermittlung unserer Werte sollen durch verpflichtende Integrationskurse gefördert werden. Wer einen Asylantrag gestellt hat, sollte möglichst schnell arbeiten dürfen, um seinen wirtschaftlichen Beitrag leisten zu können.
Link zum Programm
https://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2019/04/30/fdp-europa-wahlprogramm-a5.pdf
Grüne
EINWANDERUNG GESTALTEN, FLÜCHTLINGE SCHÜTZEN, FLUCHTURSACHEN ANPACKEN
Migration ist so alt wie die Menschheit. Sie ist Herausforderung, Antrieb für Entwicklung, Chance und bereichert Kulturen überall auf der Welt. Europa war und ist ein Kontinent der Migration. Menschen sind seit Jahrhunderten innerhalb Europas von einem in ein anderes Land gezogen, haben den Kontinent verlassen oder haben ihn neu bereichert. Der Abbau der Grenzen innerhalb Europas und das Rechts auf Freizügigkeit war und ist eine der größten Errungenschaften, denn der Wohlstand der Europäischen Union beruht nicht nur auf der Freiheit von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Essenziell für das Zusammenwachsen Europas war stets die Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen. Möglich wurde dies, weil Europa früh Beschränkungen und bürokratische Hindernisse abgebaut hat, um die Migration auf dem Arbeitsmarkt zu begünstigen, unter anderem dadurch, dass Familienmitglieder von Arbeitnehmer*innen selbstverständlich die gleichen Rechte wie Inländer*innen erhalten.
Doch seit dem Erstarken von Rechtspopulist*innen und -extremist*innen in Europa haben wir erleben müssen, dass diese Errungenschaften keine Selbstverständlichkeiten sind. Für die Zukunft Europas ist es existenziell, ob Menschenrechte und demokratische Prinzipien, wie es in Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union heißt, auch künftig das Fundament unserer Gemeinschaft bilden. Besonders vor dem Hintergrund unserer Geschichte stehen wir für die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und das Recht auf Asyl für Schutzbedürftige. Sie zu erhalten und gegen eine Rückkehr ins Nationale zu verteidigen, ist eine unserer zentralen Aufgaben. Zu einer humanitären und geordneten Migrations- und Asylpolitik müssen alle EU-Staaten beitragen.
Zugleich darf die Freiheit innerhalb Europas nicht zu einem Bollwerk nach außen werden. Bis heute haben die EU-Mitgliedstaaten keine überzeugende gemeinsame und humanitäre Antwort auf Migration und Flucht gegeben. Tagtäglich sterben Menschen auf dem Weg nach Europa. Das Dublin-System, wonach Asylsuchende in dem Land Asyl beantragen müssen, das sie zuerst betreten haben, ist ungerecht, wirkungslos und gescheitert. Damit wird die Verantwortung aber weiter einseitig auf die Länder an den südlichen und östlichen Außengrenzen der EU abgewälzt, statt eine faire Verteilung der Geflüchteten in Europa zu organisieren. Oftmals werden dadurch Menschen, die lange hier leben und gut integriert sind, ab- geschoben. Das steht einer gerechten Asylpolitik im Wege und soll daher vermieden werden. Menschenrechte sind unteilbar und dürfen nicht zur Disposition gestellt werden. Wir benötigen ein faires Verteilungssystem mehr denn je.
Wir treten für eine Europäische Union ein, die ihre humanitäre Verantwortung, das Grundrecht auf Asyl und den ungehinderten Zugang für Schutzsuchende und die Notwendigkeit, Verfahren nach völkerrechtlichen Standards fair, zügig und geordnet durchzuführen, zusammenbringt. Ein Europa, das Menschen, die vor Krieg, Hunger, Verfolgung und Gewalt fliehen müssen, Schutz gewährt, anstatt sich mithilfe von Autokratien und Militärdiktaturen abzuschotten. Ein Europa, das legale Fluchtwege und Einwanderungsmöglichkeiten bietet. Ein Europa, das Asylsuchenden ein faires Verfahren und eine menschenwürdige Unterbringung garantiert und seine Grenzen kontrolliert. Ein Europa, das Fluchtursachen und nicht Flüchtlinge bekämpft. Ein Europa, das das Sterben im Mittelmeer beendet.
Das Recht auf Asyl ist nicht verhandelbar. Auf dieser Grundlage setzen wir uns für einen gemeinsamen Aufbruch einer humanitären Koalition von Mitgliedstaaten und Kommunen ein, die zusammen die Ärmel hochkrempeln und sich solidarisch an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligen wollen.
Gemeinsames europäisches Einwanderungsrecht für legale (Arbeits-)Migration
Bis heute sind Europäer*innen diejenigen, die am wenigsten Hürden erleben, wenn sie auswandern wollen. Aber in die EU einzuwandern, ist für viele Menschen quasi unmöglich. Da bislang nur ein europäisches System der Arbeitsmigration für Hochqualifizierte besteht, gehen jedoch auch potenzielle Migrant*innen den Weg über das Asylsystem und scheitern.
Arbeitsmigration ist jedoch nicht nur eine Realität, sondern in Zeiten des Fachkräftemangels und demografischen Wandels auch eine Notwendigkeit für Staaten wie Deutschland. Mit dem UN-Migrationspakt (Global Compact for Migration) haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ein sehr umfassendes Rahmenwerk für sichere und geordnete Migration erarbeitet. Auf dieser Grundlage soll ein europäisches Einwanderungsrecht mit gemeinsamen Rahmenregelungen dabei helfen, gleiche Standards in Europa für die sichere und legale Einwanderung von Menschen mit verschiedenen Qualifikationsniveaus und deren Familien zu etablieren. Denn auch die internationale und europäische Arbeitsmigration muss im Einklang mit den Menschenrechten stehen. Bei der Ausgestaltung der Regelungen geht es uns darum, die vielfältigen Chancen der Migraion für Migrant*innen, Ursprungs- und Empfängerländer zu nutzen.
Legale Fluchtwege schaffen
Wer verhindern will, dass sich Schlepper an der Not von Geflüchteten bereichern, die angesichts von Verfolgung, Krieg und Gewalt ihr Leben bei der Flucht übers Mittelmeer aufs Spiel setzen, muss sichere und legale Fluchtalternativen schaffen. Wir wollen, dass Menschen nicht länger lebensgefährliche Fluchtwege über Kriegsgebiete, Wüsten und Meere nach Europa auf sich nehmen müssen. Kooperationen der EU und deren Mitgliedstaaten mit Drittstaaten müssen stets nach der Maßgabe erfolgen, dass Menschen- und Grundrechte sowie europäische Standards eingehalten werden. Daher dürfen die katastrophalen humanitären Zustände in Libyen und anderen Staaten nicht länger ignoriert werden. Die Kooperation mit der libyschen Küstenwache muss ein Ende haben.
Die EU-Mitgliedstaaten können Geflüchteten Schutz und eine verlässliche Perspektive sowie Planbarkeit für die aufnehmenden Länder bieten. Und es ist allein eine Frage des politischen Willens, die Länder an den EU-Außengrenzen endlich zu entlasten. Dazu wollen wir – neben der Familienzusammenführung und humanitären Visa – großzügige und verlässliche Aufnahmekontingente über das Resettlement-Programm des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) ermöglichen. Die EU-Länder müssen ihren Anteil an dem jährlichen, vom UNHCR ermittelten Resettlement-Bedarf entsprechend ihrer Wirtschaftskraft erfüllen. Das individuelle Asylrecht wird dadurch nicht angetastet. Zugleich nehmen wir unsere humanitäre Verantwortung gegenüber besonders schutzbedürftigen Geflüchteten wahr – beispielsweise aus UN-Flüchtlingslagern in Jordanien, dem Libanon oder der Türkei.
Ausbeutung von Migrant*innen und Geflüchteten verhindern
Zahlreiche Migrant*innen und Geflüchtete werden in der europäischen Landwirtschaft, der Gastronomie und dem Baugewerbe ausgebeutet. Große Supermarktketten – gerade auch aus Deutschland – verkaufen Obst und Gemüse, das unter ausbeuterischen Bedingungen in Europa angebaut wird. Arbeitsschutzbedingungen werden systematisch verletzt und Löhne weit unterhalb der gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Diese Form der modernen Sklaverei gehört beendet. Die EU-Richtlinie zu Sanktionen gegen Arbeitgeber*innen muss konsequent angewendet und gegebenenfalls verschärft werden. Wir wollen Beschwerdestellen einrichten, an die sich Whistleblower*innen und Opfer von Ausbeutung, auch anonym, wenden können. Auch für Geflüchtete gelten im digitalen Zeitalter Datenschutz, das Recht auf die Integrität informationstechnischer Systeme sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Kinder vor Gewalt schützen
Millionen Kinder fliehen allein oder mit ihren Eltern vor Kriegen, Gewalt, Hunger oder politischer Verfolgung. Das Fehlen einer solidarischen Verteilungspolitik in Europa, aber auch die Beschränkungen beim Familiennachzug führen dazu, dass Kinder sich allein auf den Weg machen und dabei kriminellen Strukturen schutzlos ausgesetzt sind. Die Mitgliedstaaten und die EU müssen dem Kindeswohl oberste Priorität einräumen. Kinder müssen angemessen untergebracht und versorgt werden. Inhaftierungen oder ein Leben in Lagern sind auch in Ausnahmefällen nicht zu tolerieren. Für die Kinder und Jugendlichen in den Hotspots an den europäischen Außengrenzen braucht es ein sofortiges europäisches Umverteilungsprogramm.
Seenotrettung gegen das Sterben im Mittelmeer
Das tausendfache Sterben im Mittelmeer muss beendet werden. Es ist eine unerträgliche Schande, dass Tausende Menschen auf der Flucht nach Europa ertrinken. Sogar in der EU wird Rettungsbooten der seerechtlich garantierte sichere Hafen verweigert. Zivilgesellschaftliche Seenotrettungs- und Flüchtlingsorganisationen, die dort einspringen, wo die europäischen Staaten versagen oder ihre Schutzpflicht sogar wissentlich verweigern, dürfen nicht kriminalisiert werden. Wer Flüchtlinge aus Seenot rettet, muss die Gewissheit haben, dafür nicht bestraft zu werden, denn er handelt im Einklang mit See- und Völkerrecht. Die Seenotretter*innen haben unsere volle Solidarität und Unterstützung. Das entlässt die EU und die Mitgliedstaaten nicht aus ihrer humanitären Pflicht, endlich ein europäisch organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem aufzubauen.
Wir stellen uns an die Seite der vielen NGOs und Ehrenamtlichen in Europa, die jeden Tag Menschenleben retten und auch an Land in den Hotspots und anderen Aufnahmeeinrichtungen dafür sorgen, dass Geflüchtete versorgt, beraten und begleitet werden. Die Kriminalisierung von Zivilcourage und humanitärem Engagement muss beendet werden.
Grenzkontrollen und Erstunterbringung human organisieren, EU-Asylbehörde ausbauen
Voraussetzung für einen solidarischen Verteilmechanismus und für die Freiheit im Inneren ist, dass wir wissen, wer zu uns in die EU kommt. Das dient auch dem sicheren Zugang zu einer guten Erstversorgung sowie zu einem fairen, nach völkerrechtlichen Standards ausgerichteten Asylverfahren in Europa. Denn zentraler Bestandteil einer menschenrechtlichen, humanen und geordneten Flucht- und Migrationspolitik ist, dass Asylsuchende an den Außengrenzen Europas zuverlässig registriert und erstversorgt sowie ihre Daten abgeglichen werden. Selbstverständlich muss die EU ihre Außengrenzen kontrollieren und gemeinschaftlich vor Terrorismus, Menschen- und Drogenhandel schützen. Die Vermengung dieser wichtigen grenzpolizeilichen Aufgaben mit der europäischen Asylpolitik und Flüchtlingsaufnahme ist jedoch zutiefst unseriös und politisch fahrlässig. Die europäische Flüchtlingspolitik lässt sich nicht über Grenzkontrollen lösen oder gestalten. Grenzschutz darf nicht bedeuten, dass niemand mehr reinkommt.
Wir wollen ein europäisches Grenzkontrollregime, das auf dem gemeinsamen Schutz der Menschenrechte basiert und das Vertrauen in das Schengen-System stärkt, und keine einseitige Aufrüstung von Frontex. Parallel dazu muss die EU-Asylbehörde in ihren Befugnissen so erweitert werden, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für eine schnelle Registrierung, eine humane Erstunterbringung mit medizinischer Versorgung und die anschließende schnelle und faire Verteilung sorgt. Sie muss die gemeinsamen europäischen Asylregeln gegenüber allen Mitgliedstaaten durchsetzen.
Essenziell dafür ist eine wirklich umfassende finanzielle, infrastrukturelle und personelle Ausstattung dieser europäischen Erstaufnahmeeinrichtungen, damit nach einer umfassenden Erstversorgung und Registrierung die Menschen in die anderen EU-Staaten verteilt werden können. Dabei muss stets die Einhaltung menschenrechtlicher Standards kontrolliert werden. Geflüchtete Frauen, Kinder, LSBTIQ* und Menschen mit Behinderung müssen umfassend vor Gewalt geschützt und ihre spezifischen Belange berücksichtigt werden. Die Aufnahme an den Außengrenzen darf für Geflüchtete nicht zur Sackgasse in Massenlagern werden. Zustände wie zum Beispiel in dem Hotspot auf Lesbos sind mit den Werten Europas nicht vereinbar und müssen dringend beendet werden, indem Menschen aus diesen Lagern in EU-Staaten aufgenommen werden.
Abgesperrte Massenlager in der EU,Transitzonen und europäische Außenlager in Drittstaaten lehnen wir ebenso ab wie Abschottungsabkommen, mit denen Menschen in Drittstaaten zurückgeschickt werden. Sie treten die Menschenrechte und internationales Recht mit Füßen, schaffen zusätzliches Leid und stärken autokratische Regime. Die finanzielle Unterstützung von repressiven Regimen entlang der Fluchtrouten lehnen wir entschieden ab. Die EU muss den UNHCR besser und kontinuierlich dabei unterstützen, eine menschenwürdige Situation in ihren Lagern herzustellen.
Die Einstufung von Staaten als sichere Dritt- oder Herkunftsländern ist aus unserer Sicht das falsche Instrument. Es beschleunigt zudem keine Verfahren. Wir halten das Prinzip für falsch. Um Verfahren zu beschleunigen, braucht es Personal und Priorisierungen. Rückführungen scheitern an fehlenden Rückführungsabkommen.
Dem Umbau des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu einem Programm zum Abbau von Flüchtlingsrechten treten wir entschieden entgegen.
Ein einheitliches europäisches Asylsystem mit einem solidarischen Verteilmechanismus voranbringen
Zu einer humanitären und geordneten Migrationspolitik sollten alle EU-Staaten beitragen. Das Dublin-System schiebt derzeit die Verantwortung einseitig auf Spanien, Italien, Malta und Griechenland ab und hat ein gemeinsames Vorgehen in Europa unmöglich gemacht. Eine Reform dieses Systems und ein fairer und solidarischer Verteilungsmechanismus sind deshalb überfällig und wurden vom Europäischen Parlament längst beschlossen. Die Minister*innen der Mitgliedstaaten im Rat der EU müssen für diese Beschlüsse nun endlich den Weg frei machen und ebenfalls zustimmen. Gleichzeitig gilt aber auch: Wenn sich nicht alle EU-Staaten auf ein einheitliches Vorgehen bei der Asyl- und Migrationspolitik einigen können, müssen die Länder, die die Notwendigkeit eines menschenrechtskonformen und abgestimmten Systems erkannt haben, vorangehen. Für Kommunen, die Flüchtlinge aufnehmen möchten, fordern wir Direkthilfen der EU.
Viele europäische Kommunen haben als Reaktion auf die Schließung von Häfen für aus Seenot Gerettete Solidarität gezeigt und die Aufnahme der Menschen angeboten. Wir wollen, dass die EU diese Solidarität unterstützt und Projekte im Rahmen der „Solidarity Cities“ finanziell verstärkt fördert.
Auch wenn längst nicht mehr so viele Menschen zu uns kommen wie zuvor, sind viele regionale und kommunale Behörden mit einer Fülle von konkreten Herausforderungen konfrontiert: Unterbringung, soziale Integration, medizinische Versorgung und Bildung. Dies spiegelt sich bisher nicht angemessen in den Fördermöglichkeiten, die die EU im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung stellt, wider. Die EU sollte daher Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten direkt mit einem kommunalen Integrationsfonds unterstützen. Wir wollen die Kommunen finanziell und rechtlich in die Lage versetzen und sie ermuntern, sich an Resettlement- und europäischen Umverteilungsprogrammen zu beteiligen und Flüchtlinge auch in eigener Verantwortung aufzunehmen. Grundlage dafür müssen gemeinsame europäische Asylstandards sein, die nicht unter dem Existenzmini- mum in den jeweiligen EU-Ländern liegen dürfen. Die Regelungen der Aufnahmerichtlinie zur medizinischen Versorgung schutzbedürftiger Gruppen müssen konsequent umgesetzt werden. Das umfasst die Gewährleistung und den Zugang zur erforderlichen medizinischen Versorgung vor Ort.
Freiwillige Ausreise stärken – Spurwechsel ermöglichen
Jeder Mensch auf der Flucht hat den Anspruch auf ein faires Asylverfahren, auch wenn dieses nicht für alle zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Nicht alle, die kommen, können bleiben. Diejenigen, deren Asylanträge abgelehnt werden und bei denen keine anderen Gründe gegen eine Rückkehr sprechen, müssen zurückgeführt werden. Aber Abschiebungen sind immer mit menschlichen Härten verbunden und in der Regel nicht freiwillig. Dies im Verfahren zu berücksichtigen und menschliche Härten bei Rückführungen so weit wie möglich zu vermeiden, ist oberste Aufgabe einer verantwortlichen Asylpolitik. Freiwillige Rückkehr hat dabei immer Vorrang. Daneben setzen wir europaweit auf ergebnisoffene und unabhängige Rückkehrberatung. Auch eine angemessene Unterstützung für die Zeit nach der Rückkehr ist dabei wesentlich. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass für diejenigen, die abgeschoben werden sollen, kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit drohen. Der Abschluss von Rückführungsabkommen muss künftig menschenrechtsbasierten Grundsätzen folgen und darf nicht mehr nur den innenpolitischen Interessen der EU-Mitgliedstaaten dienen. Der einseitige Fokus auf Grenzpolitik und das Knüpfen von Entwicklungshilfe an Bedingungen sind der falsche Weg und führen nicht dazu, dass die Ursachen von Flucht behoben werden.
Abkommen mit Staaten, die eine fragwürdige Menschenrechtsbilanz aufweisen, sollten vor allem dem Interesse dienen, Rechtsstaatlichkeit aufzubauen und Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken. Beim Abschluss von Rückführungsabkommen wollen wir denjenigen Ländern im Gegenzug Unterstützung anbieten, die ihre Staatsbürger*innen schnell und unbürokratisch wieder aufnehmen und ihnen Perspektiven sowie ein Leben in Sicherheit garantieren. Dieser Weg ist erfolgreicher, als darauf zu bestehen, dass diese Länder zusätzlich zu ihren eigenen Staatsbürger*innen auch sogenannte Drittstaatler*innen zurücknehmen, also Menschen, die auf ihrem Weg das Land lediglich durchquert haben.
Abschiebungen in Kriegsgebiete wie Afghanistan lehnen wir ab. Menschen, die bereits in Europa sind und die in Beschäftigung stehen, sollen im Rahmen eines sogenannten Spurwechsels ins europäische Einwanderungssystem wechseln und hier bleiben können.
Fluchtursachen anpacken – globale Gerechtigkeit verwirklichen
Wir stehen für eine Politik, die globale Gerechtigkeit zum Ziel hat. Diese Überzeugung leitet uns bei unseren politischen Entscheidungen. Deshalb ist die beste Flüchtlingspolitik für uns diejenige, die vorausschauend dazu beiträgt, dass weniger Menschen auf der Welt gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Wir in Europa wollen dazu mehr beitragen, auch wenn viele Ursachen der Flucht nicht in unseren Händen liegen. Denn oft stehen zum Beispiel korrupte und rücksichtslose Eliten einer nachhaltigen Entwicklung in den Herkunftsländern im Weg. Und viele Menschen fliehen, weil ihnen grundlegende Freiheitsrechte fehlen. Doch es gibt auch Ursachen für Flucht, an denen wir in Europa sehr wohl beteiligt sind. Sie haben mit der Art, wie wir konsumieren, wirtschaften und handeln, zu tun.
Deshalb darf europäische Wirtschafts-, Finanz-, Handels-, Agrar- oder Rüstungsexportpolitik nicht nur an ihrem Nutzen für unsere Gesellschaften gemessen werden und auch nicht länger Nachhaltigkeitsziele wie Frieden, Menschenrechte und globale Gerechtigkeit konterkarieren. Wir stehen für eine Handelspolitik, die fair, ökologisch und gerecht gestaltet ist und Mensch und Umwelt in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen die Entwicklung der Wirtschaft in den Partnerländern fördern, anstatt sie auszubeuten, und wollen wirkungsvoll gegen den Landraub internationaler Konzerne vorgehen. Wir unterstützen die globale Energiewende sowie die ärmsten Staaten beim Klimaschutz und bei der Anpassung an Klimaveränderungen. Wir treten für eine ökologische Agrarwende und ökologisch gerechte Fischereiverträge ein. Außerdem gehören europäische Billigexporte in Entwicklungs- und Schwellenländer gestoppt, genauso wie Rüstungs- und Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete und die Ausfuhr europäischer Überwachungstechnologie an Diktaturen. Das internationale Versprechen, 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten für Entwicklungszusammenarbeit zu verwenden,
Wer GRÜN wählt, stimmt für
ein europäisches Einwanderungsrecht, das legale Migration ermöglicht
die Stärkung der Rechte und Interessen der (Arbeits-) Migrant*innen und ihren Schutz vor Ausbeutung
einen europäischen Integrationsfonds, der Kommunen und Regionen unterstützt
ein einheitliches europäisches Asylsystem mit einem fairen und solidarischen Verteilungsmechanismus
ein europäisch organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem
Link zum Programm
https://cms.gruene.de/uploads/documents/2019_Europawahl-Programm.pdf
Linke
Das Sterben beenden – Kontinent der Solidarität statt Festung Europa!
Einwanderung ist kein Krisenfall. Sie hat zu Wohlstand, Demokratie und kultureller Entwicklung wesentlich beigetragen. Wir in Europa haben ihr viel zu verdanken: Europa ist längst ein Kontinent der Einwanderung. Der Wohlstand der Industriestaaten beruht auf grenzübergreifendem Handel. Es wäre nur konsequent, wenn auch Menschen sich frei bewegen könnten. Statt gleiche Rechte und grenzübergreifende Solidarität zu stärken, wird von den mächtigen Regierungen dieser Welt weiter eine Politik von Abschottung, Ausbeutung, Krieg und Ausgrenzung betrieben.
Weltweit sind so viele Menschen auf der Flucht wie noch nie. Aber die EU macht die Grenzen dicht und bekämpft die Geflüchteten – nicht die Fluchtursachen. An den Grenzen der EU entstehen Massengräber. 2017 sind allein im Mittelmeer über 3 000 Geflüchtete ums Leben gekommen. Das massenhafte Sterben ist ein Ergebnis der Abschottung Europas und der Kriminalisierung der Seenotrettung. Das verhöhnt die europäischen Werte von Menschenrechten und Demokratie. Es setzt die Menschenrechtskonvention und das internationale Seerecht außer Kraft. Dabei sind EU-Kommission, Bundesregierung und europäische Konzerne wesentlich dafür verantwortlich, dass Menschen ihr »Recht zu bleiben« nicht wahrnehmen können und ihre Heimat verlassen müssen. Fluchtursachen hängen mit den Kriegen und Bürgerkriegen zusammen, die durch Aufrüstung und Militarisierung vorangetrieben werden. Und sie sind ein Ergebnis der weltweiten Ungleichheit zwischen Arm und Reich. Sie ist Resultat von Jahrhunderten des Kolonialismus und wächst durch Ausbeutung in unfairen Handelsbeziehungen, durch das Erstarken der großen Agrarfirmen und rücksichtslos agierende Konzerne. Zwar behaupten auch die regierenden Parteien in der EU inzwischen, dass sie Fluchtursachen bekämpfen wollen. Ihren Worten folgen aber keine Taten. Waffenexporte, Kriegseinsätze von EU-Staaten, die Kollaboration mit Diktatoren und der durch die Industrieländer in erster Linie zu verantwortende Klimawandel schaffen immer neue Fluchtursachen. »Freihandelsabkommen« mit afrikanischen Staaten, auch wenn sie – wie der »Compact for Africa« – den Anstrich von »Entwicklungspolitik« haben, vertiefen Armut und Instabilität. Menschen, die vor den daraus folgenden Lebens- umständen fliehen, sind keine »Wirtschaftsflüchtlinge«. Die Probleme dieser Weltwirtschaft sind das Ergebnis politischer Entscheidungen – und sie können verändert werden.
Rechte und Rassisten hetzen gegen diejenigen, die in Europa – oft unter Lebensgefahr – Zuflucht suchen, und propagieren ausgerechnet das Treten nach Unten als »Alternative«. Die liberalen Parteien lassen sich in der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik von den Rechten treiben: Der Streit um das Gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) zeigt, dass Einigkeit unter den Regierenden in der EU vor allem bei Abschottung, Abschiebung und der Aufrüstung der Grenzen besteht.
Gutes Zusammenleben braucht eine soziale Infrastruktur, die dem öffentlichen Bedarf verpflichtet ist und die Ärmsten schützt, egal woher sie kommen. Doch weder EU-Kommission noch Bundesregierung haben die sozialen Grund- lagen für eine gute Integration geschaffen. Im Gegenteil: Durch die Kürzungs- und Privatisierungspolitik der letzten Jahre haben sie den sozialen Zusammenhalt systematisch geschwächt.
Schutzsuchende Menschen aus Nicht-EU-Staaten werden diskriminiert: Teilweise dürfen sie nicht arbeiten, ihren Wohnsitz nicht frei wählen, werden im Rahmen des gescheiterten Dublin-Systems zwischen EU-Staaten hin und her geschoben. Die Flüchtlingsabwehr nach außen »funktioniert« auf zwei Ebenen: mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (»Frontex«) direkt an den Außengrenzen der EU sowie durch die Vorverlagerung der Grenzabwehr, in Kooperation mit Warlords wie in Libyen oder Diktatoren wie Erdogan in der Türkei. Diese Politik tötet Menschen, schafft selbst neue Fluchtursachen – und sie zerstört die Demokratie in Europa, denn sie spaltet und militarisiert unsere Gesellschaft.
Nach dem Willen von Konservativen und Sozialdemokraten geht es so weiter: Frontex soll eine ständige Einsatzeinheit von bis zu 10 000 Grenzer erhalten und erweiterte Befugnis- se für Abschiebungen bekommen. Die Vorverlagerung von Grenzkontrollen nach Afrika in Kooperation mit autoritären Regimen führt dazu, dass noch mehr Flüchtlinge in von EU finanzierten Lagern und Gefängnissen unter unmenschlichen Verhältnissen gefangen gehalten werden. Der rechtliche Schutzanspruch von Menschen, die es nach Europa geschafft haben, wird durch zahlreiche europäische Regierungen außer Kraft gesetzt, indem »sichere Fluchtalternativen« erfunden werden. Die ehrenamtliche Seenotrettung durch Nichtregierungsorganisationen und Zivilgesellschaft wird durch einige Regierungen in der EU sogar direkt kriminalisiert. Sie verdient aber Würdigung und Unterstützung! Die Flucht- und Migrationsbewegungen fordern dagegen die Abschottungspolitik der EU wie ihre ungerechte Außen- und Wirtschaftspolitik heraus. Sie zeigen, dass die Grenzen überwindbar sind und wir längst in einer Einwanderungsgesellschaft leben. Wir stehen mit Geflüchteten und Migrant*innen gegen die Achse der Abschottung von Kurz über Orban bis Seehofer. Wir stehen auf der Seite der Vielen, die Solidarität grenzübergreifend praktisch werden lassen; die gegen Abschiebungen und für Seenotrettung, gleiche Rechte, Bewegungsfreiheit und offene Grenzen auf die Straße gehen. Wir machen die falsche Unterscheidung von »richtigen und falschen Geflüchteten«, politischen und wirtschaftlichen Flüchtlingen nicht mit. Niemand flieht freiwillig.
Rassistischer Hetze treten wir entschieden entgegen – die Armut muss bekämpft werden, nicht die Armen. Wir wollen einen Politikwechsel in der Einwanderungs- und Flüchtlings- politik der EU und fordern daher einen Dreiklang:
- Menschen retten, menschenrechtliche Standards an den Grenzen durchsetzen und sichere und legale Flucht- und Einreisewege schaffen
- 2.Grundrechte europaweit durchsetzen und soziale Voraussetzung für Integration verbessern
- 3.Fluchtursachen endlich tatsächlich bekämpfen; die Entwicklungszusammenarbeit verbessern und an den Bedürfnissen der Menschen in den Ländern ausrichten.
Die Menschlichkeit retten: Investitionen in Seenotrettung statt Frontex!
Seebrücken und Fähren statt Frontex!
Frontex muss aufgelöst und durch ein ziviles europäisches Seenotrettungsprogramm ersetzt werden. Bestehende Instrumente zur Überwachung des Mittelmeers und der Außengrenzen wollen wir in den Dienst der Seenotrettung stellen. Die Kriminalisierung der zivilgesellschaftlichen Seenotrettung wollen wir beenden.
Fluchtwege nicht versperren! Wir wollen legale und sichere Einreisemöglichkeiten in die EU. Das entzieht den Schleppern die Geschäftsgrundlage. Die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Kinderkonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention müssen eingehalten werden. Der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung an den EU-Außengrenzen und auf hoher See muss befolgt werden.
Flucht ist kein Verbrechen!
Der individuelle Zugang zu Asylverfahren und Rechtsschutz muss für Asylsuchende an den EU-Außengrenzen sichergestellt werden. Frauen, Kinder, sexuelle, religiöse und ethnische Minderheiten und Menschen mit Behinderung müssen vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden. Schnellverfahren und Inhaftierungen von Schutzsuchenden (egal ob in sogenannten »Rückkehr-«, »Transit-«, »kontrollierten Zentren« oder »Hotspots«) wollen wir abschaffen.
Asylrecht wiederherstellen und durchsetzen!
Wir wollen in der EU einheitliche Schutzstandards auf hohem Niveau; die Abschiebung der Verantwortung auf andere Staaten mithilfe von Drittstaaten- oder Herkunftsländerregelungen wollen wir beenden. Auch das Dublin-System muss ein Ende haben. Alle Schutzsuchenden sollen sich selbst entscheiden können, in welchem Land sie Asyl beantragen wollen. Der Negativ-Wettbewerb durch abgesenkte Standards bei Unterbringung, Versorgung und Rechten muss abgeschafft werden!
Niemand flieht freiwillig!
Wir fordern die Ausweitung verbindlicher Flüchtlingsrechte auf Armuts-, Umwelt- und Klimaflüchtlinge und eine entsprechende humanitäre Visa-Vergabe. Es braucht umfassende Aufnahmekontingente über das Resettlement-Programm des UNHCR.
Kein Mensch ist illegal!
Wir wollen gerechte Lebensverhältnisse und offene Grenzen für alle Menschen. Das Recht auf Bewegungsfreiheit darf nicht vom Zufall der Geburt oder der ökonomischen Verwertbarkeit abhängig sein. DIE LINKE setzt sich daher für eine umfassende Visa-Liberalisierung ein.
Eine soziale Offensive und gleiche Rechte für alle
Integration erfordert gleiche Rechte für alle Menschen! Alle Menschen müssen im Rahmen einer europäischen Teilhabe-Agenda rechtlich, politisch und sozial gleichgestellt werden.
Wer dauerhaft in der EU lebt, muss auch das Wahlrecht auf allen Ebenen bekommen. Den Einschränkungen sozialer Sicherheiten oder der Freizügigkeit in der EU stellen wir uns entgegen: Ausnahmen von Mindestlöhnen und Tarifverträgen darf es nicht geben!
Legalize them!
Wir fordern eine Legalisierungsinitiative und effektive Bleiberechtsregelungen für alle Menschen, die in einem unsicheren Aufenthaltsstatus leben. Für sie wollen wir einen sicheren Zugang zu Bildung, Gesundheit und arbeitsrechtlichem Schutz vor Ausbeutung schaffen.
Abschiebungen stoppen!
Ausweisungen und Abschiebungen aus der EU, insbesondere in Krieg, Armut und Elend oder als Form der Doppelbestrafung, lehnen wir ab – im Gegensatz zu allen anderen im Bundestag vertretenen Parteien. Wir haben hier immer geschlossen dagegen gestimmt und werden das auch in Zukunft tun.
Familien vereinen!
Wir fordern ein verbindliches Recht auf Familiennachzug – auch für »subsidiär« Schutzberechtigte und schon während des Asylverfahrens. Das Nachzugsrecht für Flüchtlinge muss effektiv umgesetzt werden. Es braucht eine Ausweitung der Familiendefinition auf in den Herkunftsländern nicht anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und auf Verwandte zweiten Grades; insbesondere für unbegleitete Minderjährige.
Raus aus den Lagern!
Geflüchtete wollen wir dezentral und in Wohnungen unterbringen und ihnen flächendeckend kostenlose Sprachkurse anbieten. Statt diskriminierender Sach- wollen wir reguläre Geldleistungen. Es braucht Investitionen in Integration statt in Aufrüstung, Ausgrenzung und Abschottung!
Menschenrechte durchsetzen!
Statt nationaler Alleingänge wollen wir eine Flüchtlingspolitik, die der Verantwortung der EU gerecht wird. Die EU-Kommission muss endlich gegen die Länder vorgehen, die ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen systematisch missachten. Für eine faire Verteilung von Geflüchteten in der EU wollen wir eine europäische Fluchtumlage: Alle Mitgliedsstaaten sollten entsprechend ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit Geflüchtete aufnehmen. Die Mitgliedstaaten, die überproportional viele Flüchtenden bei sich aufnehmen, sollen entsprechend große Ausgleichsummen erhalten.
Die Kommunen dürfen mit den Kosten von Flucht und Integration nicht allein gelassen werden.
Wir wollen einen »Europäischen Fonds für Willkommenskommunen«, der Geflüchteten Bewegungsfreiheit sichert und zugleich aufnahmebereiten Kommunen und solidarischen Städten direkt hilft. Kommunen, die die Bedingungen für Willkommenskultur verbessern wollen, können damit Mittel für die Versorgung und Integration von Geflüchteten beantragen. Wenn sich Geflüchtete in einer Kommune niederlassen, kann die Gemeinde anderseits auf der Grundlage der Neumeldungen noch Investitionsmittel aus einem Fond beantragen. Diese Investitionsmittel können dann allgemein für die öffentliche Daseinsvorsorge genutzt werden.
Solidarität der Städte und Gemeinden unterstützen:
Über 37 Städte und Gemeinden allein in Deutschland – darunter Berlin, Bremen, Hamburg – haben sich bereit erklärt, dem EU-Abschottungsregime entgegenzutreten und aus dem Meer gerettete Flüchtlinge aufzunehmen. Aber sie werden von der Bundesregierung blockiert. Auch Athen, Barcelona, Neapel, Palermo Zürich, Riace und viele im Solidarity City-Netzwerk zusammengeschlossene Städte setzen sich für Solidarität und die Aufnahme von Geflüchteten ein. Wir fordern, dass die Städte und Gemeinden in der ganzen EU ihre Häfen öffnen. Die Kommunen sollen außerdem selbst entscheiden dürfen, ob sie über die ihnen zugeteilten Kontingente hinaus weitere Geflüchtete aufnehmen.
Staatenlosigkeit beenden!
Es gibt 600 000 Staatenlose in Europa, die Hälfte davon Kinder.
Staatenlosigkeit macht rechtlos, verhindert die Teilhabe und schafft einen Teufelskreis der Diskriminierung für nachfolgende Generationen. Wir fordern, dass die EU mit ihren Mitgliedsländern die Hürden für einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit abbaut und insbesondere für staatenlos geborene Kinder die Möglichkeit schafft, die Staatsangehörigkeit ihres Geburtslandes zu erwerben.
Bildung anerkennen und Diskriminierung bekämpfen!
Es braucht eine bessere Anerkennung der Qualifikationen und Abschlüsse von Nicht-EU-Bürger*innen, damit diese ihre Berufe weiter ausüben können. Rassistische und sexistische Diskriminierung muss in der EU aktiv bekämpft werden, dafür wollen wir die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte stärken und mit mehr Kompetenzen ausstatten.
Selbstorganisation stärken!
Zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und für mehr Demokratie engagieren, Flüchtlingsräte, migrantische Verbände, selbstverwaltete Beratungsangebote und die Selbstorganisation von Flüchtlingen wollen wir in der EU stärker fördern.
Gerechtigkeit globalisieren!
Unser europäischer Plan zur Bekämpfung von Fluchtursachen
Hilfe vor Ort ausreichend unterstützen!
85 Prozent aller Geflüchteten weltweit halten sich in Länder des globalen Südens auf. Ihre Versorgung ist oft katastrophal. Die EU muss mit gutem Beispiel voran gehen und endlich die Finanzierungslücke des UNO-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR), des Welternährungsprogramms und der Weltgesundheitsorganisation schließen. Im Fall des UNHCR geht es um knapp vier Milliarden Euro, also nur einen Bruchteil der Rüstungsausgaben.
Effektiver Klimaschutz statt Symbolpolitik!
Wir wollen, dass die EU mit einem Europäischen Klimaschutzplan ihrer Verantwortung dafür gerecht wird, die Erderwärmung möglichst auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen.
Der Kohleausstieg muss europaweit sofort beginnen und bis 2030 abgeschlossen sein. Die 20 schmutzigsten Braunkohlekraftwerke wollen wir bis 2020 abschalten! Es braucht in der EU eine öffentliche Emissionsbremse (vgl. Kapitel Klimaschutz kennt keine Grenzen).
Waffenexporte in Europa verbieten!
Wir fordern einen sofortigen Stopp der Exporte von Rüstungsgütern, Waffenteilen und der Lieferung von Rüstungsfabriken. Europäische Rüstungskonzerne wie Rheinmetall müssen gezwungen werden, ihre Rüstungsproduktion in Diktaturen einzustellen. Gleiches muss für digitale Technik gelten, die in Konflikten als Waffe eingesetzt werden kann oder die Überwachung und Kontrolle der Telekommunikation und Endgeräte ermöglicht (vgl. Kapitel Für Frieden in Europa und der Welt).
In Entwicklung investieren!
Wir wollen die Mittel für militärische Interventionen umwidmen und in ein ziviles Aufbau- und Friedenssicherungsprogramme der EU investieren. Die Gelder für Entwicklungszusammenarbeit wollen wir endlich auf die zugesagten 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes anheben. Dieses Geld soll den Ländern des globalen Südens zur Verfügung gestellt werden, um eine eigenständige Entwicklung zu ermöglichen.
Nicht nur mehr, sondern anders!
Entwicklungsfinanzierung muss öffentlich sein und darf nicht zu einer karitativen Einrichtung werden. Wir wollen, dass sich Entwicklungszusammenarbeit an den Bedürfnissen der Menschen in den ärmeren Ländern orientiert – anstatt weiter vor allem den Interessen europäischer Unternehmen zu dienen! Die Verzahnung von Entwicklungs- und Sicherheitspolitik, im Sinne des so genannten Grenzschutzes und der Migrationskontrolle, lehnen wir ab. Wir fordern eine Kündigung der EU-Deals mit Erdogan und Libyen und einen Stopp entsprechender Vertragsverhandlungen!
Nachhaltige Wirtschaftspolitik statt nationaler Standortkonkurrenz!
Es braucht einen internationalen Ausgleichsmechanismus, der die EU-Staaten mit Exportüberschüssen auf ausgeglichene Handelsbilanzen verpflichtet. So wird die Wirtschaft stärker auf Nachfrage im Inneren ausgerichtet. Dafür braucht es ein Ende der Kürzungspolitik, die den Niedriglohnsektor befördert und Löhne in Europa künstlich niedrig hält. Das exportiert weltweit Armut und ist volkswirtschaftlich schädlich. (Vgl. Kapitel Gute Arbeit: gerecht in Europa)
Recht auf Nahrung durchsetzen!
Wir wollen Landraub (landgrabbing), das Leerfischen der Fischgründe und die Spekulation mit Nahrungsmitteln verbieten.
Zudem wollen wir grenzübergreifend Ernährungssouveränität und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern, statt die Agrarindustrie weiter zu päppeln. Dafür wollen wir die bisherigen EU-Flächenprämien umwidmen und in den Umbau zu einer klimaverträglichen Landwirtschaft investieren. (Vgl. Menschen vor Profite)
Fair handeln!
Wir wollen europäische Handelsabkommen mit sozialen, demokratischen und ökologischen Mindeststandards! Nein zu den »Europäischen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen« (EPA) mit den Afrikanischen Staaten, die nur Märkte öffnen und Privatisierungen zementieren. Die Länder des Südens müssen ihre Märkte schützen können. Keine Konkurrenz durch subventionierte Nahrungsmittel aus der EU. (Vgl. Kapitel Wirkliche Demokratie statt Lobby der Konzerne)
Zivilgesellschaft fördern statt Deals mit Diktatoren schließen!
Wir wollen einen europäischen Fonds zur Förderung von zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich für Demokratie, Gleichberechtigung und soziale Gerechtigkeit weltweit einsetzen, ihn wollen wir mit substanziellen finanziellen Mitteln ausstatten. Die EU muss sich aktiv für die Freilassung politischer Gefangenen in autoritären Regimen einsetzen und aufhören, Autokraten unter die Arme zu greifen. Die willkürliche Kriminalisierung fortschrittlicher Bewegungen, auch durch Behörden hierzulande, wollen wir beenden. Die PKK muss von der Terror-Liste des EU-Ministerrates gestrichen werden.
Verbindliche Regeln für Konzerne!
Wir wollen europäische Konzerne verpflichten, weltweit die sozialen und ökologischen Standards einzuhalten. Die Einfuhr von Produkten aus Kinderarbeit wollen wir verbieten. Wir wollen, dass europäische Firmen ihre Zulieferer und deren Arbeitsbedingungen offenlegen müssen. Sie haben eine – auch menschenrechtliche – Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette. Wir wollen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Konvention zum Schutz der Rechte von Wanderarbeiter*innen ratifizieren.
Arbeitsrechte globalisieren!
Wir setzen uns für verbindliche Regeln für multinationale Unternehmen ein. Deshalb unterstützen wir den sogenannten Treaty-Prozess der Vereinten Nationen, der die Sorgfaltspflichten von Unternehmen gesetzlich verankern will und von den EU-Staaten bisher blockiert wird. Beschäftigte sollen gegen Menschrechtsverletzungen durch Konzerne auch an ihren Heimatstandorten klagen können. Die Zuständigkeit europäischer Gerichte wollen wir entsprechend erweitern! Wir unterstützen zivilgesellschaftliche und Menschenrechts-Tribunale, die Verantwortliche für Landraub und Ausbeutung offen legen.
Die Reichen sollen für ihre Krisen zahlen!
Reiche und Superreiche müssen über eine europäische Fluchtursachensteuer an den globalen Kosten der Krisen beteiligt werden. Es braucht ein gerechtes internationales Steuersystem, eine Finanztransaktionssteuer und die Trockenegung von Steueroasen, um transnationale Konzerne stärker an der Entwicklung der Länder zu beteiligen, von deren Ausbeutung und Ressourcen sie massiv profitieren. (Vgl. Kapitel Mit Steuern steuern)
Nachhaltigkeit braucht Verbindlichkeit!
Wir wollen mehr als schöne Absichtsbekundungen: Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen sich auf die verbindliche Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der »Agenda 2030« der UN verpflichten.
Link zum Programm
AfD
Die Nationen schützen
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union postuliert die „Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten“. Im diametralen Gegensatz zu diesem Versprechen betreiben die politischen Eliten und Institutionen der EU jedoch eine Asyl- und Immigrationspolitik, welche die europäische Zivilisation in existenzielle Gefahr bringt.
Allein die Bevölkerungszahl Afrikas wird bis zum Jahr 2050 um 800 Millionen Menschen anwachsen. Aktuelle empirische Erhebungen bestätigen Hunderte von Millionen wanderungswilliger Menschen in diesen Regionen. Zugleich schrumpft und überaltert Europa. In Deutschland leben gegenwärtig nur noch etwa 4 Millionen Männer deutscher Herkunft im Alter von 20 bis 35 Jahren. Eine weitere Öffnung Europas für Zuwanderung aus anderen Kontinenten wird in relativ kurzer Frist unweigerlich zu einer Marginalisierung der einheimischen Bevölkerungen führen.
Die Politik der Grenzöffnung wird einen Kulturabbruch historischen Ausmaßes zur Folge haben und stellt überdies die seit der Aufklärung in Europa entwickelten Prinzipien von Volkssouveränität und Demokratie auf den Kopf. Sie löst nicht das demografische Problem, sondern verschärft vielmehr seine Folgen auf dramatische Weise. Vor dem Hintergrund des aggressiv vordringenden Islam riskiert sie die Destabilisierung unserer freiheitlichen Demokratien. Astronomische finanzielle Belastungen vervollständigen das Bild einer Politik zu Lasten der eigenen Bürger.
Die Behauptung der EU, nur sie sei in der Lage, übernationale Probleme zu lösen, ist mit der Asylkrise 2015 endgültig widerlegt worden. Das EU-Asylrecht hat sich als reines „Schönwetterrecht“ erwiesen, das im Krisenfall niemand befolgt: So sind allein in Deutschland seit 2015 infolge des gescheiterten EU-Systems über 1,5 Millionen Asylanträge gestellt worden, das sind mehr als die Hälfte aller Asylanträge in ganz Europa. Die pseudo-moralischen Alleingänge der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise haben darüber hinaus Europa gespalten, den Brexit mit herbeigeführt und Deutschland inzwischen weitgehend isoliert. Die etablierten Parteien Deutschlands geben vor, im Sinne Europas zu handeln, bewirken aber das genaue Gegenteil.
Die AfD fordert daher in der Migrationspolitik einen grundlegenden Paradigmenwechsel. Jegliche Einwanderung nach Europa muss so begrenzt und gesteuert werden, dass die Identität der europäischen Kulturnationen unter allen Umständen gewahrt bleibt.
6.1 Nationale Souveränität in der Asyl- und Zuwanderungspolitik wiederherstellen
Ausschließlich die nationalen Parlamente haben das Recht und die demokratische Legitimation, über Umfang und Zusammensetzung der Zuwanderung zu bestimmen. Die Asyl- und Zuwanderungspolitik muss daher wieder in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zurückgegeben werden.
Damit unvereinbar sind die beiden UN-Abkommen „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ („Migrationspakt“, GCM) und „Globaler Flüchtlingspakt“ (GCR). Nach dem Vorbild der USA und zahlreicher anderer westlicher Staaten muss Deutschland aus diesen Abkommen austreten.
Das angestrebte Gemeinsame Europäische Asylsystem („GEAS“) lehnen wir mit Nachdruck ab. Verbindliche „Flüchtlings“ – Aufnahmequoten für EU-Mitgliedsstaaten dürfen nicht eingeführt werden, denn auch sie bedeuten einen schweren Eingriff in die nationale Souveränität. Die „EU-Migrationsagenda“, die zusätzlich zur Asylgewährung eine fortgesetzte Umsiedlung von Menschen aus Drittstaaten nach Europa beabsichtigt („Resettlement“), stößt auf unseren entschlossenen Widerstand. Wir fordern internationale Zusammenarbeit bei der heimatnahen Versorgung von echten Flüchtlingen und beim Aufbau von Schutzzentren vor Ort. Internationale Vorschriften und Verpflichtungen zur Aufnahme Migrationswilliger lehnen wir jedoch ab.
6.2 Das System der internationalen humanitären Hilfe muss völlig neu gedacht werden
Asyl ist ein Gastrecht auf Zeit! Das noch aus dem 20. Jahrhundert stammende heutige Asylsystem, einschließlich der Genfer Flüchtlingskonvention, war für einen eng begrenzten Personenkreis konzipiert und zu keiner Zeit als Steuerungsinstrument für Masseneinwanderung gedacht. Insbesondere ist es in der überkommenen Form nicht geeignet, die sich schon allein aufgrund der Bevölkerungsexplosion in Afrika abzeichnende fortgesetzte Massenzuwanderung zu bewältigen. Es leistet sowohl dem Asylmissbrauch als auch der Schleuserkriminalität Vorschub. Mit einer Anpassung an die anschwellenden globalen Migrationsströme wollen wir es zu einem Schutzsystem des 21. Jahrhunderts fortentwickeln, welches sich auf Hilfe vor Ort konzentriert und so bei vergleichbaren finanziellen Aufwendungen einen viel größeren Teil der tatsächlich Schutzbedürftigen erreicht. Eine Aufnahme einer begrenzten Zahl von Menschen aus humanitären Gründen in Deutschland kann künftig allein auf freiwilliger Basis erfolgen, wobei über Anzahl und Auswahlkriterien der Deutsche Bundestag entscheiden sollte.
Kriminelle, sonstige Rechtsbrecher und Terroristen können niemals schutzberechtigt sein. Soweit dem die Europäische Menschenrechtskonvention entgegensteht, ist sie zu ändern.
6.3 Überlastung Deutschlands beenden
Der Missstand, wonach auf Deutschland die weitaus meisten Asylanträge in Europa entfallen – 2015 und 2016 fast zwei Drittel – muss sofort beendet werden. Insbesondere ist auch die freiwillige Übernahme („Relocation“) von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland zu stoppen. Anreize im deutschen Asylverfahren – beispielsweise überlange Verfahren, Arbeitsmarktzugang vor Anerkennung, überhöhte Sozialleistungen, unterlassene Abschiebungen – die Asylbewerber innerhalb der EU primär nach Deutschland locken, müssen behoben und die Sogwirkung der deutschen Willkommenskultur beendet werden. Darüber hinaus muss international im Internet Aufklärungsarbeit dahingehend betrieben werden, dass Deutschland niemanden mehr aufnimmt. Abgelehnte Asylbewerber müssen das Land verlassen, einen nachträglichen „Spurwechsel“ (von einem Schutzstatus zu einem Bleiberecht) lehnen wir ab. Es darf zu keiner nachträglichen Legalisierung der illegalen Einreise kommen. Auch anerkannte Asylbewerber dürfen nicht automatisch in einen Daueraufenthalt hineinwachsen. Sobald die Rückkehr in einen Herkunftsstaat möglich ist, muss diese unverzüglich, ausnahmslos und unbürokratisch durchzusetzen sein.
6.4 Die künftige Rolle der EU: operative und administrative Hilfe für die Mitgliedsstaaten
Die EU hat sich unter strikter Befolgung des Subsidiaritätsgrundsatzes künftig im Wesentlichen auf operative Hilfestellung für die Mitgliedstaaten bei Abschiebungen sowie bei Verhandlungen über Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten zu beschränken. Die aktuelle Praxis der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, auf See aufgegriffene Menschen mit Migrationsziel Europa in die EU weiter zu transportieren und damit Hilfsdienste für Schleuser zu verrichten, ist absurd und verkehrt den Zweck einer Agentur für Grenzschutz in sein Gegenteil. Für die Sicherung der Außengrenzen sind in erster Linie die betroffenen Staaten der EU national selbst zuständig, wie dies von Ungarn beispielhaft vorgelebt wird. Ist ein Mitgliedsstaat hierzu dauerhaft nicht allein in der Lage, ist dieses als letzte Maßnahme temporär oder dauerhaft aus dem Schengen-Raum auszuschließen. Auf Anfrage des betroffenen Landes unterstützen wir angemessen bei der Grenzsicherung.
Außerdem ist die Einschleusung von Drittstaatern in die EU durch Nichtregierungsorganisationen (NGO) als schwere Straftat zu unterbinden und zu verfolgen.
Entwicklungshilfe, die Gewährung von Visa sowie den Marktzugang in die EU wollen wir auf die Staaten beschränken, welche ihre abzuschiebenden Staatsbürger zurücknehmen und nicht eigenverantwortlich Fluchtgründe verursachen. Die EU sollte außerdem Staaten in Kriegsregionen beim Wiederaufbau unterstützen, sodass von dort in die EU geflohene Menschen in ihre Heimat zurückkehren können.
6.5 Remigration statt Massenzuwanderung
Die millionenfache Aufnahme junger, durchsetzungsfähiger Menschen aus der „Dritten Welt“ in Deutschland und Europa beraubt die Herkunftsstaaten jener Leistungsträger, welche sie gerade zum Aufbau ihrer eigenen Länder dringend benötigen. Dies erzeugt und unterhält einen Teufelskreis noch größerer Verelendung; daher ist Massenzuwanderung selbst eine Fluchtursache, die bekämpft werden muss. Es darf daher keine Zweifel an der Durchsetzung der Rückkehr all jener geben, die hier ihr Asylrecht auf Zeit genießen, wenn sie nicht freiwillig an der Entwicklung ihrer Länder mithelfen wollen. Nicht „Resettlement”, also Umsiedlungsprogramme nach Europa, sind das Gebot der Stunde, sondern das Gegenteil: In Deutschland und Europa müssen Remigrations-Programme größtmöglichen Umfangs aufgelegt werden. Die EU und die Nationalstaaten werden aufgefordert, nach australischem Vorbild Abkommen mit Drittländern zu schließen, um abgelehnte Migranten aufzunehmen, die nicht in ihre Heimatstaaten abgeschoben werden können.
6.6 Grenzschutz ist Bürgerschutz
Zum Schutz der Bürger müssen neben EU-Außengrenzkontrollen auch nationale Grenzkontrollen dauerhaft wiedereingeführt werden. Sie erleichtern zugleich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Das Abkommen von Schengen stellt in seiner jetzigen Form eine Gefahr für die Sicherheit und den Wohlstand der Bürger der EU dar und ist zu reformieren. Deutschland soll die EU künftig nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen, wo, wann, auf welche Art und wie lange es Grenzkontrollen durchführt. Denn nach dem Asylgrundrecht (Art 16 a Abs. 2 Grundgesetz), kann sich nicht auf Asyl berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Dieser nationale grundgesetzliche Auftrag muss durchgesetzt werden.
6.7 EU-Freizügigkeit: Privilegien zurückfahren
Die Freizügigkeitsrichtlinie gewährt EU-Bürgern in Deutschland eine Rechtsstellung, die fast vollständig der deutschen Staatsangehörigkeit entspricht. Das führt dazu, dass dauerhafte Sozialhilfeempfänger und sogar Schwerverbrecher so gut wie nie abgeschoben werden. Das muss sich ändern. Auch EU-Bürger, die einem andern EU-Staat zur Last fallen oder sich nicht an Gesetze halten, müssen leicht und dauerhaft des Landes verwiesen werden können.
Teilweise genießen in Deutschland lebende EU-Staatsangehörige sogar mehr Rechte als Deutsche. Diese sogenannte „Inländerdiskriminierung“ muss sofort beendet werden.
Wir lehnen die Einführung einer EU-Staatsangehörigkeit ab. Staatsangehörigkeit ist und bleibt ein Merkmal souveräner Völker und Staaten.
6.8 Keine Freizügigkeit in die Sozialhilfe
Die europäische Personenfreizügigkeit hat zu massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der EU aus den ärmeren in die reicheren Staaten, besonders nach Deutschland, allein zum Zweck des Sozialhilfebezugs geführt. Die schwach ausgeprägten und betrugsanfälligen Regelungen der Freizügigkeitsrichtlinie reichen nicht aus, um den Missbrauch des großzügigen deutschen Sozialsystems durchgreifend zu verhindern. Armutszuwanderung und Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme muss auch auf EU-Ebene unterbunden werden können.
Wir fordern daher eine Einschränkung der EU-Personenfreizügigkeit mit dem Ziel, den aufnehmenden Staaten eine Beschränkung der EU-Zuwanderung zu ermöglichen, die nur Personen zulässt, die selbst für sich sorgen können.
Daneben muss allen EU-Ländern die Möglichkeit eröffnet werden, den Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialleistungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen von einer mindestens zehnjährigen, durchgängig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ohne staatliche Zuschüsse abhängig zu machen.
3.1.8 Syrien
Deutschland hat während des Krieges über eine halbe Million syrischer Kriegsflüchtlinge aufgenommen, die jetzt unverzüglich zurückgeführt werden müssen. Dazu muss die Bundesregierung sofort Verhandlungen mit den syrischen Behörden aufnehmen und sich in der EU für die Aufhebung der Sanktionen gegen Syrien einsetzen.
3.3 Entwicklungspolitik
Ziel der AfD ist es, die Entwicklungspolitik der EU wieder auf die nationale Ebene der Mitgliedstaaten zurückzuführen, mit einer Koordinierungsrolle der EU, um Doppelmaßnahmen zu vermeiden. Es gilt das Prinzip der Subsidiarität und der Wahrung der Eigeninteressen der Geberländer bei der Vergabe von Entwicklungshilfe.
Die Entwicklungspolitik muss Hilfe zur Selbsthilfe sein. Nachhaltige Armutsbekämpfung muss primär über die stetige wirtschaftliche Entwicklung, den Aufbau des Bildungssystems und funktionierende staatliche Institutionen erfolgen. Die privat- wirtschaftliche Initiative, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze und die Versorgungssicherheit sind zu fördern. Die Empfängerländer sollen in die Lage versetzt werden, aus eigener Kraft ihre Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten.
Weiterhin sind Waffenexporte in Krisenregionen und insbesondere an Willkürregime umgehend zu beenden.
Staaten, in denen Korruption, Vetternwirtschaft und Missmanagement vorherrschen, sind von der Entwicklungshilfe auszuschließen. Budgethilfe begünstigt die Mittelverschwendung und ist daher einzustellen. Atommächte wie China, Indien und Pakistan aber auch Staaten, die selbst Entwicklungshilfe gewähren, sollen keine, wie auch immer gestaltete, Entwicklungshilfe erhalten.
Freihandel ist die wirksamste und unbürokratischste Form der Entwicklungshilfe. Deshalb muss die EU ihre Märkte für Güter und Dienstleistungen der Entwicklungsländer öffnen und die Ausfuhr von subventionierten Produkten in die Entwicklungsländer beenden. EU-Bewertungs- und Vergabeverfahren sowie Standards und Außen- und Sicherheitspolitik, Außenhandel und Entwicklungshilfe Normen sollen nicht zu Handelshemmnissen werden.
Die Entwicklungshilfe muss einer strikten Verwendungskontrolle und einer regelmäßigen unabhängigen Evaluierung der Ergebnisse unterzogen werden. Humanitäre Hilfe hat in der Regel keine langfristige Entwicklungswirkung und ist daher keine Entwicklungshilfe im engeren Sinne.
Die humanitäre Hilfe sollte Aufgabe der Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen sein.
Finanzhilfen an Organisationen, die Terroraktionen durchführen, unterstützen oder befürworten, sind umgehend einzustellen.