Von inzwischen 845 Härtefall-Anträgen beim Auswärtigen Amt zum Nachzug nach Deutschland wurden inzwischen 23 tatsächlich positiv beschieden.
In 72 weiteren Fällen von diesen Anträgen wurde ein Visumverfahren eingeleitet. Dies bedeutet, dass das Auswärtige Amt dem Antrag grundsätzlich zugestimmt hat und das weitere Verfahren nun bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde liegt.
Für 117 Anträge wird es Sondertermine an den Botschaften geben, die betroffenen Menschen anzuhören. Hier ist demnach die Vorprüfung durch das Auswärtige Amt abgeschlossen. Nun erfolgt vor Ort die Anhörung und Prüfung.
Damit zeigt sich einmal mehr, dass dieser Weg nur etwas für wirklich krasse Ausnahmefälle ist, aber kaum zum Erfolg führt. Ulla Jelpke (Linke), die diese Zahlen als Antwort auf eine kleine Anfrage von der Bundesregierung bekommen hat, spricht zu Recht vom absoluten Promille-Bereich und erinnert auch nochmals daran, wie dieses Verfahren nach § 22 überhaupt in den Blick rückte.
Das ist weniger als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein: Humanität im Promille-Bereich. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte gefordert, um der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden müssten alle Nachzugsfälle, in denen Kinder beteiligt sind, als Härtefälle angesehen werden. Davon ist die Praxis des Auswärtigen Amtes meilenweit entfernt.
Wir haben mehrfach zum jeweils aktuellen Stand berichtet. Ebenso gibt es eine Darstellung, wie die Antragstellung überhaupt im Detail erfolgen kann.
Im Ergebnis sei daran erinnert, dass dieser Weg insbesondere für die Eltern unbegleiteter Minderjähriger, die nur subsidiären Schutz erhalten haben, ins Gespräch gebracht wurde. Allerdings zeigt sich nun, dass es – erwartbar – von vornherein eigentlich völlig aussichtslos war, Eltern auf diesem Weg nach Deutschland zu holen.
Auf Basis von rd. 200.000 subsidiär Geschützten sind die o.g. Zahlen geradezu lächerlich. Zudem sind offenbar auch in den letzten Monaten nur jeweils rd. 100 Anträge überhaupt nur gestellt worden.
Welche Fälle gerade erfolgreich waren und welche nicht, ist aus der Anfrage leider nicht weiter erkennbar. Die Zahl 23 für die erteilten Visa und ebenso nur 845 Anträge seit immerhin rd. 1,5 Jahren sprechen für sich.